Hallo, Ich frag für eine Freundin. Ihre Situation, Alleinerziehend, 21 Jahre, 11Monate alten Sohn. Sie hat für das Kind uns sich Kindergeld, Elterngeld 300€, Unterhalt vom Kindsvater, dass aber vom Jugendamt bisher kam, Wohngeld bekommt sie zur Zeit keines, weil sie kostenlos bei jemanden wohnt. Sie möchte nun Teilzeit/400€ Job arbeiten - ab jetzt. D.h aber, dass ihr dann das Elterngeld gestrichen wird, oder? Sie hat auch für 2Wochen eine Ausbildung begonnen/gemacht - muss sie dann Elterngeld zurückzahlen? Lg
von PiaMarie am 18.09.2014, 11:26