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Elterngeld und arbeiten

Thema: Elterngeld und arbeiten

Guten Morgen, kurz zu meiner Situation. Ich wurde während meiner Schwangerschaft aufgrund einer Betriebsschliessung gekündigt. Mir steht ganz normal das Elterngeld zu. Mein Plan war es zuerst, 1 Jahr zu Hause bleiben und das Elterngeld auf 1 Jahr zu bekommen. Meine Kleine sollte dann in die Krippe gehen. Nun möchte ich sie doch nicht so früh in die Krippe geben und noch etwas zu Hause bleiben. Würde ja theoretisch gehen, jedoch wäre ich wenn das Elterngeld ausgezahlt ist, nicht mehr krankenversichert. Ich bin nicht verheiratet und müsste dies dann selbst zahlen. Ich hatte mir dann überlegt das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten. Dann bin ich krankenversichert. Ich wollte mir einen kleinen Job suchen 450 Euro oder so, um etwas dazu zu verdienen. Ich hatte irgendwo gelesen, dass man ab dem 1. Lebensjahr dann etwas zum Elterngeld dazu verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Ich habe sicherheitshalber bei der L-Bank nachgefragt, die sagten mir es sei nicht mehr so. Es wird alles angerechnet. Um einen Anhaltspunkt zu haben wie sich das verhält, habe ich so einen Rechner im Internet probiert. Hier wird erste ab einem gewissen Betrag dann was abgezogen. Ich wollte gerne wissen ob hier unter euch welche sind, die in der Praxis Erfahrung damit haben. Verdient ihr was dazu ohne das ihr Abzüge habt? Bin sehr auf eure Antworten gespannt!

von Sunny02 am 21.04.2017, 09:35



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Hallo, ich arbeite knapp 50% meiner vorherigen Arbeitszeit und habe keine Abzüge vom Elterngeld Plus. Schau mal hier rein: hier ist es für eine andere Userin toll erklärt. http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Elternzeit_94162.htm LG Verena

von VerenaSch am 21.04.2017, 10:25



Antwort auf Beitrag von Sunny02

ist halt die Frage wie hoch Dein Elterngeld wird. Weniger wie 300 € bekommst Du auf keinem Fall, bzw wenn Du es splittest nicht weniger wie 150 € monatlich. Alles darüber hinaus musst Du halt der Elterngeldkasse melden. Bei Elterngeld Plus sind dabei die Beträge höher welche Du nebenbei verdienen kannst wie beim "normalen" Elterngeld. Grob gerechnet bleibt dir aber etwa 33% im schlechtesten Fall vom Zuverdienst. Das gilt falls Du vor hast nach dem Mutterschutz sofort zu arbeiten. Willst Du erst im zweiten Jahr EG-Bezug dazu verdienen, dann ist es beim gesplitteten EG ohne Relevanz wie hoch der Zuverdienst ist. Du darfst nur halt nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 16:16



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Ich bekomme auf jeden Fall mehr als 300 Euro.. auch gesplittet sollte es mehr sein. Ich möchte erst im zweiten EG-Bezugsjahr arbeiten gehen. Und auch nicht mehr als 30 Std. die Woche. Es irritiert mich halt das die Dame von der L-Bank da nichts am Telefon gesagt hat. Sie sagte es wird immer angerechnet. Daher bin ich so unsicher.

von Sunny02 am 21.04.2017, 18:25



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Das gesplittete (halbe) Elterngeld, bei dem im zweiten Jahr ohne Anrechnung hinzuverdient werden konnte, gab es nur für Geburten bis Juni 2015. Seitdem gibt es nur noch ElterngeldPlus, dabei wird jeweils das Einkommen im Bezugsmonat angerechnet. Mit dem Elterngeldrechner von familien-wegweiser.de kann man ganz gut verschiedene Varianten durchspielen. Wenn man im zweiten Lebensjahr mehr dazu verdient als im ersten, bekommt man demnach mit Basiselterngeld wohl insgesamt mehr raus als mit EltergeldPlus (das war zumindest bei meinen Berechnungen so).

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 20:59



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Genau diesen Elterngeldrechner habe ich verwendet. Hab Elterngeld Plus auf 20 Monate eingegeben und einen Zuverdienst ab dem 14. Monat. Und bis zu einem gewissen Betrag wurde nichts abgezogen. Deswegen verwirrt mich das.

von Sunny02 am 22.04.2017, 13:47



Antwort auf Beitrag von Sunny02

Es geht da um die Art, wie das berechnet wird. Ich suche das mal raus. Mich halt das zunächst auch verwirrt, weil es heißt, dass es immer angerechnet wird. https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html Aber Vorsicht, in diesem Beispiel ist der Zuverdienst sehr hoch. Auf der Seite findest du bestimmt ein passenderes Beispiel für dich. Beispiel zum Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Zu berücksichtigendes Einkommen der Mutter im Bemessungszeitraum 1.500 Euro, Zuverdienst aus 20 Wochenstunden 1.000 Euro. Anspruch auf Basiselterngeld ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975 Euro. !!! Anspruch auf Basiselterngeld mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro. Anspruch auf Elterngeld Plus ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975, 975 / 2 = 487,50 Euro. !!! Anspruch auf Elterngeld Plus mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro, Prüfung der Nebenbedingung (Sind 325 Euro höher oder niedriger als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne anzrechnenden Zuverdienst? Antwort: 325 Euro sind niedriger als 487,50 Euro.) Pro Bezugsmonat und gleichzeitigen Zuverdienst in Höhe von 1.000 Euro werden 325 Euro Elterngeld Plus ausgezahlt. Fazit des Beispiels: Beantragt die Mutter für 12 Monatsbeträge Basiselterngeld und verdient 1.000 Euro dazu, erhält sie in Summe 12 x 325 = 3.900 Euro Basiselterngeld. Nimmt sie stattdessen das neue Elterngeld Plus in Anspruch, so erhält sie bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro in Summe 24 x 325 = 7.800 Euro Elterngeld Plus - und damit doppelt so viel!

von VerenaSch am 23.04.2017, 13:57