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Elternzeit 12 Monate + später nochmal 1-2 Monate?

Thema: Elternzeit 12 Monate + später nochmal 1-2 Monate?

Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Mein Murkel wird kommt Mitte Mai 2018 zur Welt. Ich will danach 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann 2021 nochmal einen oder zwei Monate, zur Eingewöhnung von Tagesmutter zum Kindergarten. Bei unserem Großen gabs viel Theater und Probleme und so muss ich (so die Überlegung) nicht extra den ganzen Jahresurlaub dafür nehmen. Geht das? Kann ich in der Elternzeit-Erklärung für den Arbeitgeber das schon so reinschreiben? Oder geht sowas gar nicht?

von JanaHa83 am 09.01.2018, 12:13



Antwort auf Beitrag von JanaHa83

Elternzeit hat man doch insgesamt 3 Jahre frei wählbar bis zum 8. Geburtstag. Bzw die ersten 12 Monate bis zum 1. Lebensjahr und die restlichen 24 Monate dann bis zum 8. Geburtstag

von JaLu9116 am 09.01.2018, 13:22



Antwort auf Beitrag von JaLu9116

https://www.elternzeit.de/ Schau mal hier ;)

von JaLu9116 am 09.01.2018, 13:23



Antwort auf Beitrag von JanaHa83

Klar, kannst du machen. Aber die wichtigste Frage wäre, hast du vor nach dem ersten Jahr wieder in VZ zu arbeiten? Ansonsten würde ich nämlich dazu raten das du nicht 1 Jahr EZ nimmst sondern mindestens 2 Jahre - un dem AG mitteilst das du nach dem ersten Jahr innerhalb der EZ wieder in TZ von bis zu 30 Sdt planst einzusteigen. Bei zwei Kindern ist VZ ja eh oft schwierig, zumal du ja nicht mal weißt ob du nach dem jahr wirklich einen Betreuungsplatz findest. Viele Einrichtungen nehmen nämlich nur zu Aug/Sept neue Kinder an. Und wenn du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hast brauchst du das OK vom AG wenn du dann doch verlängern willst/musst. Das 3te Jahr kannst du dann auch ohne Zustimmung des AG einfach ans 2te dranhängen. Wahlweise kannst du dann innerhalb diesen weiter in TZ arbeiten oder eben dann auch 1-2 Monate zwecks Eingewöhnung wieder daheim bleiben. Solltest du wirklich planen nur ein Jahr EZ zu nehmen weil du danach wieder in VZ einsteigen willst, rate ich dir dazu dringend die verbliebenen EZ-Monate beim AG anzumelden zwecks Übertragung über das 3te Lebensjahr hinaus. Kannst du mit bis zu 24 Monaten. Dann kannst du die zeit bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes noch nutzen. Teilzeit arbeiten innerhalb der EZ hat noch einen klasse Vorteil - man hat Kündigungsschutz. Und muss sich noch nicht festlegen ob es doch so schnell wieder VZ wird. Wer weiß, evtl meldet sich ja noch der Wunsch nach einem 3ten Kind an....

Mitglied inaktiv - 09.01.2018, 18:18



Antwort auf Beitrag von JanaHa83

Bei Geburten nach dem 01.07.2015 muss man die Elternzeit nicht mehr übertragen lassen. Man kann bis zu 24 Monate zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Wenn die zwei Monate in 2021 vor dem dritten Geburtstag deines Kindes liegen sollen, müsstest du sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen, wenn sie erst danach liegen, gilt eine Antragsfrist von 13 Wochen. Wichtig ist auch, dass acht Wochen (Abschnitt vor dem dritten Geburtstag) bzw. vierzehn Wochen (Abschnitt nach dem dritten Geburtstag) vor Beginn der Elternzeit der Kündigungsschutz beginnt. Daher ist es sicherer, den zweiten Abschnitt erst kurz vor Beginn anzumelden.

Mitglied inaktiv - 11.01.2018, 10:16