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Elternzeit 3. Jahr bis 8. Geb. bei AG Wechsel

Thema: Elternzeit 3. Jahr bis 8. Geb. bei AG Wechsel

Hallo Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen - am Besten mit einem ergänzenden Hinweis auf die zuständigen Paragrafen. Ich habe bei meinem alten - sprich ehemaligen AG 1 Jahr Elternzeit genommen (erst nur 9 Monate dann auf 12 hoch gestockt). Danach wurde ich arbeitslos und habe freiberuflich gearbeitet. Seit 3 Jahren arbeite ich. Vollzeit bei einem anderen AG. Meine Tochter ist jetzt fast 6 Jahre alt und ich möchte nächstes Jahr noch ein paar. Monate Elternzeit nehmen. Gehe ich recht in der Annahme dass das prinzipiell möglich ist weil ich erst 1 Jahr hatte und noch 1 Jahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann? Hängt das nur von der Zustimmung des AG ab oder brauche ich noch mehr Dokumente oder Bescheinigungen oder was? In der Zeit bin ich weiterhin Rentenversichert, aber nicht Krankenversichert - stimmt das?

von kirshinka am 28.11.2014, 16:29



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ahh - zu schnell gedrückt. Noch ne Frage: Und könnte ich dann theoretisch den Rest dieses restlichen Jahres Elternzeit noch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen? Natürlich vor dem 8. Geburtstag. Sprich ist das eher wie ein Sparkonto - nur das was abgehoben ist ist weg, oder eher wie eine Torte - das was nicht gleichzeitig verbraucht ist verschimmelt - ist also weg?

von kirshinka am 28.11.2014, 16:32



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Hi, einen Anspruch auf EZ hast du prinzipiell nur bei dem AG, bei dem du zu Beginn der EZ angestellt bist. Theoretisch hättest du zum Ende des zweiten Lebensjahres beantragen können, das 3. Jahr aufzusparen - aber eben nur bei dem AG, bei dem du zu dem Zeitpunkt bist. Alles weitere, was du zu dem Zeitpunkt von den 2 ersten Jahren noch nicht genommen hast, ist weg, da max. 1 Jahr aufgespart werden kann. Faktisch hast du somit gegenüber dem neuen AG keinen Anspruch auf Gewährung von EZ, er KANN es aber genehmigen und dann entsprechend der Sozialversicherung melden. Du bist dann weiter renten- und auch krankenversichert innerhalb der EZ. Gruß, Speedy

von speedy am 28.11.2014, 19:12



Antwort auf Beitrag von speedy

Hy Speedy Herzlichen Dank für die Auskunft. Teile der Personalabteilung haben argumentiert dass die Elternzeit von Staats wegen quasi verfällt. Und ih deswegen unbezahlten Urlaub nehmen muss. Besten Dank!

von kirshinka am 01.12.2014, 17:32