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Elternzeit / Elterngeld

Thema: Elternzeit / Elterngeld

Hallo , Meine Frau & ich arbeiten beide im gleichen Betrieb . Geburtstermin von unserem Kind ist der 1.11.19. Meine Frau möchte gern 2 Jahre zuhause bleiben . Ich möchte 2-3 Monate zuhause bleiben . Ich würde gern in der Elternzeit 1-2 Monate Teilzeit bei der Firma arbeiten . Also einen Monat min .zuhause bleiben .Was von Arbeitgeber kein Problem wäre . Aber , verringert sich dann die Elternzeit für meine Frau , wenn ich Teilzeit arbeite ? Wenn ich Teilzeit arbeite muss meine Frau dann auch Teilzeit Arbeiten . Könnten ihr mir mal bitte ein Beispiel zeigen , wie wir die Elternzeit am besten aufteilen . Basis & plus ..: Ich danke euch

von Patrice7274 am 24.09.2019, 16:54



Antwort auf Beitrag von Patrice7274

Nein, ihr habt beide einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. In der ihr beide diese frei gestalten könnt. Was ihr euch aber teilen müsst ist das EG. Da habt ihr beide zusammen 14 Monate, wovon einer höchstens 12 Monate nehmen kann, der andere mindestens 2 Monate. Und der Frau werden die ersten 8 Wochen bzw 2 Monate wegen Mutterschutz immer beim EG-Zeitraum abgezogen. Das ganze bezieht sich auf Basis-EG. EG Plus wäre doppelt so viele Basismonate mit halben EG. Das würde sich bei dir aber anbieten wenn du planst bei EG gleichzeitig zu arbeiten. Den bei EG Plus darf man mehr dazu verdienen wie bei Basis-EG ohne das es abgezogen wird. Nehmen müsst ihr die 14 Basismomate bis zum 14ten Lebensmonat. Darüber hinaus könnt ihr noch 4 Partnerschaftsbonusmonate geltend machen in denen ihr beide in TZ arbeiten müsst, mit 25-30 Std die Woche. Die Richtlinien dazu sind aber extrem streng und oft kaum umsetzbar weshalb viele es nicht nutzen. Wenn Du planst 2-3 Monate EZ mit EG zu wählen und dabei 1-2 Monate arbeiten willst, würde ich dir dazu raten 1 Basismonat zu nehmen und 2 EG Plus-Monate. Im basis bleibst du komplett daheim, in den beiden EG Plusmonaten arbeitest du bis zu 30 Std die Woche. deine Frau kann dann mit den 2 Mutterschutz und 10 Basismonaten schauen wie sie diese gestalten will. Solltest du noch länger EG beziehen wollen müsste deine Frau dir aber von den 10 Monaten abgeben. Deine Frau kann in ihren Zeitraum daheim bleiben oder auch in TZ arbeiten, wie sie mag. Dazu der Rat, sollte deine Frau nach dem EG nicht wieder in VZ einsteigen wollen, dann sollte sie mindestens 2 Jahre EZ einreichen. Sie kann dann bei Bedarf innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten wenn sie mag. Ist vor allen wichtig in Hinblick darauf das es Betreuungsplätze oft erst im August oder September gibt. Nimmt sie weniger wei 2 Jahre hat sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Für dich gilt aber,, denke daran EZ und EG nach Lebensmonaten zu planen. Wenn das Kind an einem 6ten kommt also nicht vom 1--31ten EZ nehmen sondern vom 6ten bis zum 5ten des darauffolgenden Monats. Sonst müsst evtl dein EG wieder zurück zahlen.

von Felica am 24.09.2019, 22:49