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Elternzeit beantragen

Thema: Elternzeit beantragen

Hallo, habe unten mitgelesen und habe nochmal eine Nachfrage zum Beantragen der Elternzeit. Wenn man 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen muss, dann ist das bei 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt doch eigentlich der Geburtstermin selbst. Da wär´s mir lieber, ich beantrage noch VOR der Geburt, ich weiß ja genau bis zu welchem Endpunkt ich die Elternzeit will. Oder muss das Kind erst geboren sein, um den Antrag auf Elternzeit stellen zu können? Oder sind es eben doch 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit, d.h. also spätestens zwei Wochen nach der Geburt des Kindes? Auch in dem Fall denke ich, dass ich dann genug um die Ohren hab und lieber das alles schon in der Mutterschutzzeit VOR der Geburt beantrage. Wer kann mir dazu was sagen? liebe Grüße Christiane

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 20:04



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Hallo! Elternzeit kannst du erst beantragen, wenn du auch weißt, wann genau dein Kind geboren ist - denn von dem Tag an wird ja gerechnet. Ich hab es in weiser Voraussicht so gemacht, daß ich ein Schreiben aufgesetzt hab und dann nach der Geburt nur noch den Namen und die Daten eingesetzt hab. Das ging recht schnell, man hat ja echt genug Streß. Beate

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 22:48



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Hallo, man muss die Elternzeit ab der Geburt bis spaetestens zwei Wochen danach beantragen. Ohne das Geburtsdatum weisst du ja nicht, von wann bis wann die Elternzeit laeuft. Du kannst dir hoechstens alles schon bereitlegen und adressieren, so dass du (oder dein Partner) nur noch die Daten eintragen musst und dann ab die Post. Das schafft man auch im Wochenbett noch grad so :-) Auf jeden Fall wuerde ich mir schon mal den Antrag auf Erziehungsgeld zu Gemuete fuehren, da muss man ja einiges ausfuellen. LG Berit

Mitglied inaktiv - 16.03.2004, 09:51



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Alsdo ich rate erst mal das, was meine Vorschreiberinnen auch raten: Alles vorher machen! - Mitteilung (nicht Antrag!) auf Elternzeit formulieren, dann nur noch Datum einsetzen und ausdrucken. - Antrag auf Erziehungsgeld vorher asusfüllen, Arbeitgeberbogen schon mal kurz vor ET wegschicken an AG. Steuerbescheide kopieren etc... - Kindergeldantrag schon mal holen und ausfüllen Das spart ungemein Arbeit! EZ teilt man spätestens 6 Wochen vor (direktem) Antritt (nach MuSchu) mit. Wenn man später mit EZ beginnt (also z. B. nach einem halben Jahr) dann muß man es 8 Wochen vorher sagen. Klar? Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 22:00