Hallo, ich habe gerade schon Dr. Gockel bemüht und möchte trotzdem noch einmal das Schwarmwissen. Das Kind wurde im Juli 2018 geboren, es wurden 2 Jahre Elternzeit beantragt, die sind vorbei. Ich arbeite aktuell Teilzeit, immer noch beim selben AG, und möchte gern wieder komplett in Elternzeit, also das letzte Jahr jetzt nehmen. Gelesen habe ich, dass ich den Antrag schriftlich und 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, spätestens, abgeben sollte. Was mir nicht ganz klar ist, muss der AG zustimmen? Es ist keine Verlängerung, sondern die vorherige Elternzeit ist vorbei. Dazwischen normal gearbeitet, jetzt wieder Neuantrag. Und nächste Frage. Kann man hier auch ein anderes Datum für den Beginn der neuen Elternzeit, also mitten im Monat angeben, oder geht bei so etwas nur der Monatsbeginn? Ginge bei Zustimmung des AG auch weniger als 7 Wochen Frist (also wenn sich beide einig sind), oder ist das verhandelbar? Hatte so etwas schon mal jemand? Danke Clara
von Clara_ am 20.08.2020, 10:19