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Elternzeit richtig berechnen

Thema: Elternzeit richtig berechnen

Hallo, ich kopiere es aus dem Expertenforum hier mal rein. Kann mir jemand helfen? Hallo, ich benötige bitte Hilfestellung bei der Berechnung der Elternzeit bzw. das Ende der Elternzeit. Meine Kinder sind geboren 01/2013, 07/2014, 02/2016. Ich habe bei allen drei Kindern zwei Jahre eingereicht, mit Option das dritte Jahr bis zum 8. Lebensjahr zu schieben. Die Elternzeiten von Kind 1 und 2 habe ich jeweils zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist verkürzt und hatte dazwischen ganz normal Mutterschutz (jeweils 14 Wochen). Mein Arbeitgeber erlaubt mir, die Elternzeit pro Kind jeweils auf drei Abschnitte zu verteilen. Ich habe somit das Ende der Elternzeit auf 08/2022 bestätigt bekommen. (3 Jahre pro Kind + 2x14 Wochen Mutterschutz = August 2022). Ist die Rechnung so korrekt? Wenn nicht, bekomme ich dann über die Krankenkasse Bescheid oder wohin wird das gemeldet? Vielen Dank und schöne Grüße

von Feenzauber am 12.02.2018, 10:19



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

so pauschal kann man das gar nicht sagen. haben die mutterschutze immer haargenau so begonnen, dass eben NUR 14 wochen mutterschutz übrig geblieben ist? da ist doch dann mehr übrig. das musst du mit tabelle taggenau ausrechnen. z.b. ist es auch so, dass du für die ersten beiden kinder eben nur 12 monate jeweils mitnehmen kannst über das 3. jahr hinaus. aber nicht mehr. das was jeweils über die 12 monate rausgeht, auch zurückgespielte zeit aus neuem mutterschutz hättest du vorher nehmen müssen.

von mellomania am 12.02.2018, 14:22



Antwort auf Beitrag von mellomania

Danke für deine Antwort! Wer kann mir denn da genau weiter helfen?

von Feenzauber am 12.02.2018, 18:07



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

ich mache das täglich. resterechnen..ist nicht einfach, geht aber. dafür brauche ich die geburtsdaten der kinder, die geplanten ET und die tatsächlichen ET und die jeweils gemeldeten elternzeiten. dann rechne ich dir das raus und schicke dir das mal zu mit den tabellen. denn wenn du 2 jahre fürs erste kind eingereicht hast und beendest dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz dann hast du ja den plus den rest auf die zei jahre übrig, sehr kompliziert. daher per pn

von mellomania am 12.02.2018, 19:23



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hast PN.

von Feenzauber am 12.02.2018, 20:24



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

hast auch pn. für die andren: bei kindern, die vor dem 1.6.15 geboren sind, kann man NUR 12 Monate mit über das 3. lebensjahr hinaus mitnehmen. alles was drüber geht ist weg auch "WENN man die elternzeit vorzeitig beendet für den neuen mutterschutz. man muss dann bei kind 2 später mit der elternzeit beginnen und erst die zurückgespielten reste von kind1 verbrauchen. und so weiter. so wie es hier aussieht, ist viel verloren gegangen da für die ersten beiden kinder wirklich nur ein jahr jeweils übrig ist. da kann kein mutterschutz dazuaddiert werden etcpp..da hätte der AG auch etwas mit aufpassen können..wir im amt tun das mit unseren tabellen, damit eben nix verloren geht. elterzeit endet daher am 9.2.21. also pro kind 1 jahr sind drei jahre dran, leider dann ende. mist..

von mellomania am 12.02.2018, 20:37



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Meine ehemalige Babysitterfamilie hat genau das Gleiche durch. So sieht es jetzt aus: Kind 1(geb.12/06), also noch ohne EZ. Kind 2 (geb. 11/12) zwei Jahre EZ, um das 3.Jahr verlängert. Insgesamt dann 28.5 Monate. Dann EZ beendet, Beginn neuer Mutterschutz. Es bleiben 7,5 Monate über. Kind 3 (geb. 5/15). 3 Jahre EZ. Im Anschluss daran (Mitte 05/18) wird die Mutter die verbliebenen 7,5 Monate von Kind 2 nehmen. Somit ist sie bis zum 31.1.19 in EZ (passt bei ihr auf den Tag genau, trotz taggenauer Berechnung). Mutter wird bis Ende der EZ zu Hause bleiben. Sie war somit dann 5J.2Mon.2Wochen in EZ. Sie wohnt jetzt im Norden, Arbeitsplatz ist im Süden. Aufgrund des beruflichen Wechsels vom Vater ist sie im Januar 11 mit in den Norden gekommen. Anfangs geplant für ein Jahr, inzwischen sind es sieben Jahre und sie werden bleiben. Hausbau steht an. Ihr war es wichtig alles auszuschöpfen, von zwei Jahre unbezahlt freistellen und EZ, so dass ihr Job so lange wie möglich noch zur Verfügung steht. Ihr AG muss noch davon ausgehen, dass sie ab Februar 19 wieder da ist. Wenn ich deines berechne: Kind 1(geb.1/13). Zwei Jahre EZ beantragt, nach ca. 16 Monaten beendet. Mit 3.Jahr EZ verbleiben somit 20 Monate. Kind 2 (geb. 7/14). Zwei Jahre EZ beantragt, nach ca. 17 Monaten beendet. Mit 3.Jahr EZ verbleiben somit 19 Monate. Kind 3 (geb. 2/16). Zwei Jahre EZ beantragt, nehmen bis 2/18. Anschließend nochmal EZ für Kind 1, 20 Monate, bis 10/20. Danach nochmal EZ für Kind 2, 19 Monate, bis 5/22. Und zum Schluss nochmal EZ Für Kind 3, 12 Monate, bis 5/23. Da du die EZ bis zum 8.Geburtstag des Kindes genommen haben musst wäre es nur so möglich. Es fehlt aber die taggenaue Berechnung.

von Ani123 am 12.02.2018, 20:37



Antwort auf Beitrag von Ani123

nach dem 3. geburtstag. sie kann für kind 1 nicht 20 monate nehmen. da die kinder unter der alten regelung laufen, wonach zwei jahre in den ersten drei lebensjahren genommen werden müssen und nur 12 monate über das 3. mit rausgenommen werden dürfen. ab 1.7.15 geborene dürfen drei abschnitte aus der elternzeit machen und bis zu 24 monate mit rüber nehmen. sie hätte für kind 2 nur 1 jahr nehmen müssen und den rest von kind 1. dann für kind 3 auch nur ein jahr und den rest von kind 2. DANN hätte sie alles ghabt. das ist das problem. du kannst es so nich rechnen

von mellomania am 12.02.2018, 21:27



Antwort auf Beitrag von mellomania

http://www.arbeitswelt-elternzeit.de/faq/elternzeit-fuer-geburten-bis-30062015/

von mellomania am 12.02.2018, 21:32



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227992 "Grundsätzlich steht es der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite frei, die Überschneidungszeit beider Elternzeitansprüche - auch noch nachträglich - so auf die beiden Kinder zu verteilen, dass bei Geburten bis 30.06.2015 nicht mehr als 12 Monate und bei Geburten ab 01.07.2015 nicht mehr als 24 Monate ungenutzt bleiben. So wird eine restlose Übertragung/spätere Inanspruchnahme ermöglicht." Demnach kann man mit Einverständnis des Arbeitgebers die Elternzeiten auch noch nachträglich so auf die Kinder verteilen, dass nichts verfällt.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 09:46



Antwort auf diesen Beitrag

bei geburten bis 30.6.15 nicht mehr als 12 monate und für die danach nicht mehr als 24 monate. stell die frage ins rechtsforum, frau bader wird sicherlich helfen können

von mellomania am 13.02.2018, 09:50