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elternzeit und geld

Thema: elternzeit und geld

ich habe für zwei jahre elternzeit und geld beantragt. habe nun das angebot bekommen mehr stunden zu bekommen, würde ich früher aus der elternzeit kommen. jetzt meine frage kann man die elternzeit verkürzen???wenn ja wie ist das mit dem elterngeld? berechnet war es ja für zwei jahre und nicht für eins...

von mami2312 am 24.05.2013, 20:12



Antwort auf Beitrag von mami2312

zumindest war es vor fünf Jahren so als ich Elterngeld bekam, dass man nur Anspruch auf die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes hatte, aber es uaf zwei jahre ausgezahlt bekam. Demnach dürfte sich an der Auszahlung des Elterngeldes nichts ändern wenn Du nach Anspruch des Elterngeldes (also 12 Monate nach der Geburt des Kindes) wieder beginnst mit arbeiten. Denn Du bekommst das Elterngeld ja nur später ausgezahlt. Bin mir aber nicht sicher und würde einfach mal bei der Antragsstelle anrufen und Dir die Informationen schriftlich bestätigen lassen. Denn wie bei jeder Behörde sagt einer a, der andere b und am Ende wird sowieso anders entschieden. Da ist es besser man hat es schwarz auf weiß was einem so gesagt wurde Jeckyll

Mitglied inaktiv - 24.05.2013, 21:08



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Hallo,also bei uns in Niedersachsen musste ich bis eine Woche nach der Geburt des Kindes einreichen wie lange ich eltenrzeit nehme!ich fange jetzt am 1.6. wieder an.meine Maus ist dann 6,5 Monate.letztendlich haben Wir den Bescheid vom Jugendamt bekommen dass ich bis 16.6. in Elternzeit bin( weil die Maus am 17.geboren wurde)!Das wollte ich wieder ändern weil ich ja bereits am 1.6. anfange zu arbeiten und auch das konnte ich nicht mehr rückgängig machen.Letztendlich überschneidet sich ein halber Monat und ich muss Geld zurück zahlen.Da würde ich mich wirklich ganz genau erkundigen bei der zuständigen Behörde.Wäre ärgerlich wenn dir was durch die Lappen geht was dir zusteht! LG jenny

von Jenny29 am 25.05.2013, 10:45



Antwort auf Beitrag von mami2312

Ja, man kann die elternzeit verkürzen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt! Elterngeld bekommt man im 2. Auszahlungsjahr trotzdem!auch wenn man wieder arbeitet! Nach dem 1 .jahr ist Es der elterngeldstelle egal ob u wie viel du arbeitest und Verdienst! Hatte den gleichen fall! Mein Arbeitgeber hat mich früher aus der elternzeit geholt!

von robin2007 am 25.05.2013, 19:33



Antwort auf Beitrag von robin2007

ok danke für eure antworten. werde mich montag einfach mal schlau machen.

von mami2312 am 25.05.2013, 21:13



Antwort auf Beitrag von mami2312

Aber eg bekommt man nur wenn man ez hat. Du darfst ja bis zu 30 stunden in der Woche Rbeiten sahrend der ez. Ansonsten ist es keine ez mehr . Wenn du die ez jetzt beendet glaube ich nicht das es noch eg gibt.

von CKEL0410 am 25.05.2013, 23:47



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

das frage ich mich ja auch. elternzeit verkürzen wenn der arbeitgeber zustimmt kein problem. aber elterngeld wurde ja auf 2 jahre aufgeteilt.werde montag einfach mal anrufen und mich erkundigen

von mami2312 am 26.05.2013, 09:21



Antwort auf Beitrag von mami2312

habe mich jetzt schlau gemacht und es ist genauso wie robin2007 es geschrieben hat. vielen dank

von mami2312 am 27.05.2013, 11:22