von roxy9913 am 02.02.2015, 14:58 Uhr |
elternzeit und harz 4?
Hallo ihr lieben? Bin neu hier und hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt wenn ich meine frage stelle.
Kennt sich jemand aus mit elternzeit und harz 4? Vorab. .. ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe für meinen Sohn 3 jahre elternzeit beantragt. Mein elterngeld läuft jetzt aus und ich muss da ich allein erziehend bin leider harz 4 beantragen. Wie ist die Rechtslage? KAnn das jobcenter mich zwingen arbeiten zu gehen? Bei meiner ersten Tochter bin ich nach einem Jahr gleich arbeiten gegangen. Aber ich hab so viel verpasst. Würde so gerne die Betreuung meines Sohnes selbst übernehmen bis er 3 ist. Kennt sich jemand aus?
Re: elternzeit und harz 4?
Antwort von Murmeltiermama am 02.02.2015, 16:42 Uhr
Soweit ich weiß, wird man bis zum 3. Geburtstag nicht gezwungen. Ist halt die Frage, ob man damit auskommt und das so will. Ich persönlich würde nach spätestens zwei Jahren wieder arbeiten gehen.
Und die fühlen natürlich dem Kindsvater auf den Zahn. Und auch Du selbst musst erst nahezu alle Ersparnisse aufbrauchen.
Re: elternzeit und harz 4?
Antwort von sterntaler82 am 02.02.2015, 21:27 Uhr
Es ist mittlerweile so das du nach einem Jahr dazu angehalten wirst vom Amt wieder arbeiten zu gehen, das ist so seit es den Anspruch auf Betreuung ab einem Jahr gibt.
Re: elternzeit und harz 4?
Antwort von roxy9913 am 02.02.2015, 22:56 Uhr
Danke für eure antworten. Mir wurde damals von der Sachbearbeiter gesagt ich könnte 3 jahre zu hause bleibe . die können einen ja nicht zwingen das kind mit einem jahr in die kita zu geben. Mein Sohn würde da garnicht zurecht kommen.
Re: elternzeit und harz 4?
Antwort von Terkey235 am 03.02.2015, 9:14 Uhr
Wieso würde dein Sohn da nicht zurechtkommen?
Was ist mit dem Vater des Kindes? Er ist nicht nur seinem Kind bzw. seinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet, sondern müsste dir auch Betreuungsunterhalt zahlen, bevor das Amt einspringt.
terkey
Re: elternzeit und harz 4?
Antwort von roxy9913 am 03.02.2015, 13:44 Uhr
Ja er verdient nur 1350 ca. Reicht also micht mal für den Unterhalt der beiden Kinder. Und der kleine ist nur auf mich fixiert. War noch nie ohne mich. Aber unabhängig davon möchte ich ihn einfach nicht so früh weg geben. Ich habe immer gearbeitet und ich finde die 2 jahre stehen einer Mutter zu
Du wirst nicht gezwungen zu arbeiten!
Antwort von cooki2014 am 10.02.2015, 23:30 Uhr
Hey hatte mich darüber auch vor kurzem informiert, da ich am liebsten noch länger bei meinem Kind bleiben würde.
Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Du musst das beim Amt natürlich angeben, dass du Elternzeit machst.
Dein Harz4 Satz wird natürlich dann erst berechnet und da gucken die genau. Wenn du größere Ersparnisse hast musst du sie erst aufbrauchen. Die wollen Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Dann gucken die was du für Einnahmen hast und was eventuell andere Personen im Haushalt verdienen. Und dann ist der Vater auch Unterhaltspflichtig.
Also an deiner Stelle mal zum Amt gehen (Die unfreundlichen Mitarbeiter ertragen) und informieren.
Kannst auf jeden Fall insgesamt 3 Jahre Elternzeit machen. Nur bei ALG1 wäre es so, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst.
Re: elternzeit und harz 4?- im unbefristeten Verhältnis musst du arbeiten
Antwort von kirshinka am 11.02.2015, 2:08 Uhr
Alles andere wäre mir neu - Hartz4 um elternzeit zu finanzieren????
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