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Elternzeit und neuer Mutterschutz

Thema: Elternzeit und neuer Mutterschutz

Hallo, am 27.07.03 läuft meine 2-jährige beantragte Elternzeit für meinen Sohn aus. Da ich wieder schwanger bin, beginnt allerdings mein neuer Mutterschutz erst am 05.08.03. Das heißt, ich müßte noch 6 Arbeitstage arbeiten gehen. Was habe ich für Möglichkeiten, dieses zu umgehen? Soll ich extra für diese 6 Tage meine Elternzeit auf das 3. Jahr verlängern? Dann würde ich doch den Rest der Zeit verschenken. Ich glaube auch, dass mein Arbeitgeber mir für diese 6 Tage keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen würde, obwohl er es ja muß. Er würde mir wahrscheinlich eher kündigen mit einer Abfindung. Wenn ich diese 6 Tage jedoch arbeiten gehen könnte und würde, habe ich dann wieder Anspruch auf Mutterschutzgeld, bzw. bekomme ich dann wieder für die Mutterschutzzeit mein Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt? Ich hoffe auf Ihren Rat, viele Grüße Gesche

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 10:36



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Hallo, versuche das mit deine Arbeitgeber abzuköären - vielleicht unbezahlter Urlaub oder so - ich denke da lässt sich bestimmt was regeln. Gruß Carmen

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 12:23



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Hallo, hast du vielleicht noch Resturlaub von vor deiner Elternzeit? Den koenntest du nehmen. Auf eine Kuendigung wuerde ich mich auf KEINEN Fall einlassen, denn erstens kann man nach der Elternzeit nur mit 3-monatiger Frist gekuendigt werden, zweitens bis du sowieso schwanger, hast also Kuendigungsschutz. Am einfachsten waere es wohl, wenn du die 6 Tage zur Arbeit gehst, dein AG MUSS dir einen Arbeitsplatz zur Verfuegung stellen. Notfalls sitzt du halt die eine Woche rum. Mutterschutzgeld muesstest du meines Erwachtens kriegen, frag mal bei deiner Krankenkasse nach, die kennen sich damit aus, weil sie einen Teil dazuzahlen. Vielleicht findet sich noch jemand, der dies selbst mitgemacht hat und die Sachlage genauer kennt. Alles Gute Berit

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 12:40



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Ich kann Dir nur raten, die sechs Tage zu arbeiten, nur so steht dir auch wieder der Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld zu. Wenn Du Deinen EU verlängerst, verfällt dieser Anspruch. Ansonsten kannst Du höchstens mit Deinem Chef reden, ob Du den Urlaub, den Du ja in den 14 Wochen des Muttschaftsurlaubs erwirbst, im Voraus nehmen kannst. Übrigens steht Dir in beiden Fällen (Arbeit oder Urlaub) auch wieder ein Jahr Weihnachtsgeld zu. Also nicht unüberlegt handeln.

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 18:22



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ich würde auch die 6 tage arbeiten gehen weil dir das MuSchgeld zusteht und mich auf nix anderes einlassen das ist das beste.

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 20:24