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Elternzeit verlängern? Lehrer hier?;)

Thema: Elternzeit verlängern? Lehrer hier?;)

Hallo zusammen, ich bin Lehrerin (noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet) und wollte eigentlich nach den Sommerferien, wenn meine Maus 1 Jahr alt ist mit 16h wieder einsteigen (müsste dann an 4Tagen arbeiten ). Aber ich bin mir immer mehr unschlüssig, ob ich das dann schon kann. Mein Mann würde 2 Monate daheim bleiben und dann läuft die Betreuung über die Omas... ach ich weiß es ist noch Zeit,könnte aber jetzt schon heulen.... auf der anderen Seite möchte ich auch nicht zu lange aus der Schule raus sein..gerade als Berufsanfängerin:( Bin am überlegen auf 2 Jahre zu verlängern. .. aber ob das so einfach geht..hm:( LG

von Kleiser am 15.01.2017, 20:36



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Ich kann dir nur berichten dass es bei mir wunderbar geklappt hat. Nach 1 Jahr habe ich wieder 16 Stunden gearbeitet, an 4 Tagen. Kind hat in den Sommerferien Geburtstag. Allerdings hatte ich Krippe plus Oma. Aber verlängern geht sicher auch, der Schulleiter berät gerne. A.

von anouschka78 am 15.01.2017, 20:55



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Ich habe jahrelang Elternzeitanträge von Lehrern bearbeitet sowie die Personaleinsatzplanung gemacht. Elternzeit verlängern ist meistens problemlos möglich, vor allem, wenn du es so früh mitteilst.

von Julie am 15.01.2017, 21:18



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Ich werde nach einem Jahr wieder gehen, vorausgesetzt die Betreuung klappt. Ich möchte auch die Zeit bis zur Lebenszeitverbeamtung möglichst bald rum haben, deswegen kommt länger aussetzen nicht in Frage. Werde auch mit 14-18 Stunden einsteigen. Wenn du aber wirklich verlängern willst spricht da auch nichts dagegen, informiere deinen Schulleiter rechtzeitig, dann hast er/sie beste Chancen eine Vertretung zu organisieren.

von knuffelbär am 18.01.2017, 09:49



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Danke für eure Antworten. Ich werde sofort im Sommer auf Lebenszeit verbeamtet.... weist du ob man ein Recht darauf hat an seine Schule zurückzukommen,wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist. Also auch wenn man 2 Jahre daheim bleibt. Meine bei Kind Nr.2:)

von Kleiser am 19.01.2017, 18:10



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hallo, in NRW ist es meines Wissens so, dass man bei längerer Elternzeit als ein Jahr nicht mehr das Recht auf die gleiche Schule hat, also ggf. kann man versetzt werden. LG

von muddelkuddel am 27.01.2017, 19:24



Antwort auf Beitrag von Kleiser

Hallo! Ich habe nach 13 Monaten Elternzeit das Modell "Elternzeit in Teilzeit" beantragt und das wurde auch problemlos genehmigt. Auch in meinem Bundesland (RP) ist es so, dass man nach 1 Jahr Elternzeit das Recht, an seine alte Schule zurückzukehren, "verwirkt" hat. Aber sie bleibt dennoch Deine "Stammschule". Di Chance, dass Du irgendwann, evtl. nach einer Abordnung, wieder an Deine alte Schule zurückkannst, ist also relativ hoch. Mein Rat: Ruf bei der für Dich zuständigen Stelle an und setze das entsprechende Schreiben auf. Mehr als "Nein" können sie ja nicht sagen!

von wildebackmaus am 30.01.2017, 12:27