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Elternzeit verlängerung richtig?

Thema: Elternzeit verlängerung richtig?

Hallo, Ich hab mal eine Frage, wegen meiner Verlängerung der Elternzeit. Ich hatte vor der Geburt damals erstmal nur ein Jahr beantragt. Da wir dieses Jahr keinen Krippenplatz bekommen haben und mein Partner gut verdient, haben wie gesagt, dass ich noch ein weiteres Jahr zuhause bleiben, wenn es denn mein Arbeitgeber genehmig. Gesagt getan, ich bin hin und habe mit meiner Chefin gesprochen, sie sagte, kein Problem ich kann verlängern um ein Jahr. Soll es nur schriftlich nochmal an die Personalabteilung schicken. Hab ich dann auch gemacht und bekam ein paar Wochen später dann auch die Bestätigung. Es ist so: mein Kind wurde am 24.09 geboren und ich bin ab dem 20.11 in die Elternzeit gegangen, dazwischen waren ja noch die 8 Wochen Mutterschutz. Ich hätte also eigentlich am 23.09.22wieder arbeiten müssen, da ja da die Elternzeit zu Ende ist! Wurde jetzt verlängert und jetzt stand in dem Schreiben, dass meine Elternzeit ab dem 20.11.22 bis zum 23.09.23 verlängert wird. Ist das denn aber so richtig? Ich meine , meine Elternzeit jetzt endet aber doch am 23.09.? Oder Wird jetzt die Elternzeit ab dem 20.11 berechnet, weil ich ja auch erst ab da in die Elternzeit gegangen bin ? Davor waren es ja die 8 Wochen Mutterschutz und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Weiterhin versichert bin ich doch ganz normal, hab ja nur verlängert oder? Muss ich bei der Krankenkasse nochmal Bescheid sagen oder macht das mein Arbeitgeber? Vllt stehe ich gerade nur auf dem Schlauch, aber das mit der Elternzeit kommt mir gerade komisch h vor

von Wölkchen123 am 06.07.2022, 23:24



Antwort auf Beitrag von Wölkchen123

Also meine damit , ob die Elternzeit nicht ab dem 23.09.22 verlängert werden müsste und nicht erst ab dem 20.11.22? Weil sie endet ja auch am 23.09.22. müsste doch gleich im Anschluss verlängert werden. Die 8 Wochen vom Mutterschutz,werden doch nicht jetzt noch dazu gerechnet oder.

von Wölkchen123 am 06.07.2022, 23:38



Antwort auf Beitrag von Wölkchen123

Ehrlich: ich glaube, das ist egal. das einzige, was Du machen könntest, ist den Arbeitsbeginn auf den 25.9. zu legen, damit Du nicht am 2. Geburtstag arbeiten gehen musst- eher für Dich, dem Kind ist das egal. Die Elternzeit zählt ab Geburt, egal ob Du da im Mutterschutz bist oder nicht. Der Fehler war nur, daß sie dachten, Du kommst erst am 20.11.22 wieder. Wie das mit der Krankenkasse ist, kommt darauf an. Wenn Ihr beide in der gesetzlichen seid und verheiratet, bist Du familienversichert. Sonst ruf mal bei der Krankenkasse an. Bist Du privat, musst Du weiter zahlen. Grüße, Jomol

von Jomol am 07.07.2022, 08:58



Antwort auf Beitrag von Jomol

Ok, nicht dass mir nachher einer was kann. Es ist eine neue Chefin, mit der ich noch garnicht zusammengearbeitet habe. Ist ein bisschen verzwickter.. sie sagte, es wäre kein Problem zu verlängern, ich solle es nur nochmal schriftlich an die Personalabteilung schicken. Sie sagte damals auch, ich könnte ihr das per e-Mail schicken und die Schickt es dann weiter an die Personalabteilung aber per e-Mail ist sowas doch garnicht erlaubt oder? Also so hab ich das immer verstanden. Ich habe das aber auch per Post dort selbst hingeschickt. Verheiratet sind wir nicht, mein Sohn läuft über mich und sind gesetztlich versichert. Aber meine Chefin meinte bei dem Gespräch auch, dass wir es deswegen auch nochmal an die Personalabteilung schicken, damit die Versicherung weiterläuft. . Hab ja nur verlängert und nicht gekündigt. Hoffe es stimmt nur alles so, wie sie das auch gesagt hatte

von Wölkchen123 am 07.07.2022, 09:12



Antwort auf Beitrag von Wölkchen123

Das mit der Versicherung weiß aber wirklich die Krankenkasse und es kostet Dich genau einen Anruf. Oder Du googelst. Ich glaube, da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen. Wenn sie Dir die Elternzeitverlängerung bestätigen, ist es egal, ob Du es per Mail oder per Brief beantragst. Das ist gerade im Umbruch mit dem Schriftlichen. Ich würde einen Brief/Email an die Personalabteilung mit der Bitte um Bestätigung schicken, daß Deine Elternzeit nach Verlängerung insgesamt vom 24.9.21 bis 23.9.23 geht. Dann ist es "dicht". Grüße, Jomol

von Jomol am 07.07.2022, 09:19



Antwort auf Beitrag von Wölkchen123

Kommt auf deine damalige Formulierung in der EZ-Anmeldung an den AG am. Wenn du z.B. nach Ende Muschu werde ich für ein Jahr in EZ gehen, wäre es halt November....?!

von KielSprotte am 08.07.2022, 13:04



Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Alles gut, hab nochmal in meine Bestätigung geschaut!! Ich habe oben glaube ich im Text 20.11.2022 geschrieben. In meiner Bestätigung vom AG steht natürlich vom 20,11.2021 bis zum 23.09.2023 Sind 2 Jahre , also alles richtig Jetzt werde ich das nur nochmal bei der Krankenkasse nachfragen, aber ich denke, da wird auch alles in Ordnung sein und meine Krankenversicherung läuft ganz normal weiter. Trotzdem danke

von Wölkchen123 am 08.07.2022, 21:37