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Elternzeit vs. Hartz IV

Thema: Elternzeit vs. Hartz IV

Hallo zusammen, ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen... Ich habe im August Zwillinge bekommen und bin noch bis Ende 2014 in Elternzeit. Habe also eine unbefristete Festanstellung. Mein Mann bekommt durch ziemlich unglückliche Umstände leider Hartz IV. Da wir vier eine Bedarfsgemeinschaft sind, werden ich und die Kinder da auch mit eingerechnet. Jetzt bekomme ich das Elterngeld noch bis einschließlich Juli 2013. Würde mein Mann weiterhin Hartz IV bekommen, würde ja das fehlende Elterngeld mitgerechnet und der Hartz IV Betrag sich erhöhen. Wie ist es jetzt aber, wenn mein Mann wieder arbeiten geht und das Gehalt unter dem liegt, was uns "zusteht"? Bekommen wir dann weiterhin Unterstützung? Kann das AA verlangen, dass ich auch wieder arbeiten gehe und meine Kleinen dann einjährigen Zwillinge in die KITA stecken muss? Ich finde es noch ein bisschen früh, die Kleinen abzugeben... Ich hoffe, Ihr versteht was und wie ich das meine und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann! Danke & liebe Grüße!

von Panara1305 am 17.03.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Solange du in ez bist musst du nicht arbeiten.na der ez arbeitest du doch wieder bei deinem alten ag. Möglicherweise bekommt ihr unterstützung,evtl wohngeld oder aufstockendes hartz4,informiere dich doch mal bei caritas o.ä.stellen,die helfen auch beim stellen der anträge...

von ccs am 17.03.2013, 13:07



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Hallo, aber du könntest doch wieder arbeiten gehen und dein Mann die Kinder betreuen, wenn er eh noch keine neue Anstellung gefunden hat. Ansonsten kann man natürlich aufstockendes Harzt IV bekommen, wenn der Verdienst zu gering ist. Wenn er dafür "zuviel" aber trotzdem noch wenig verdient gibt es noch die Möglichkeit von Wohngeld. Aber statt aufzustocken, würde ich schon eher sehen, das ich eine Kinderbetreuung finde und zumindest stundenweise wieder arbeiten. LG

von fabiansmama am 17.03.2013, 13:38



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Hi, die einfachste und sehr familienfreundliche Variante wäre doch, wenn du deine EZ abkürzt und wieder arbeiten gehst und dein Mann die Kinder betreut und dann aus der EZ heraus einen neuen Job sucht. Euer Einkommen ist dann gesichert und dein Mann hat eine sinnvolle Beschäftigung - da braucht es doch noch gar keine Kíta... Gruß, Speedy

von speedy am 17.03.2013, 16:04



Antwort auf Beitrag von speedy

Hi! Das ist schon richtig. Die Frage war ja auch anders. Sorry, wenn ich das blöd beschrieben habe. Ich wollte wissen, wie es ist, wenn mein Mann bis dahin wieder eine Anstellung hat und ich aber noch in EZ bin und das Gehalt dann ohne Elterngeld "nicht mehr reicht". Klar kann auch ich dann arbeiten gehen, aber MUSS ich das? Ich meine, kann ich dazu verpflichtet werden? Es geht nicht ums nicht arbeiten wollen oder so. Ich bin seit sieben Jahren dort. Ich mag nur meine Kinder so früh noch nicht in "fremde" Hände geben. Omas und so gibt es hier vor Ort leider keine... LG!

von Panara1305 am 17.03.2013, 19:22



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Nein, musst Du in den ersten drei Lebensjahren deiner Kinder nicht; ihr könntet dann, wenn ihr unter den Grenzen liegt, ergänzendes Hartz IV beantragen, bzw. reicht ja dann vielleicht Wohngeld und Kinderzuschlag. LG

von krissie am 17.03.2013, 19:31



Antwort auf Beitrag von krissie

Ich danke Dir und allen anderen für Eure Antworten! Ich hab mir schon ein bisschen Sorgen gemacht um die Kleinen... Nu nicht mehr :) Wünsche Euch noch einen schööönen Abend! LG

von Panara1305 am 17.03.2013, 19:36