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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo, ich habe folgende Situation: Ich befinde mich bis zum 20.03.24 noch in Elternzeit (dann sind 22 Monate rum). Bin aber wieder schwanger geworden. Heißt: mein Mutterschutz fängt ( 6 Wochen vor ET) am 28.03.24 an. Dann hätte ich zwischen Beendigung der aktuellen Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes 1 Woche zu überbrücken. Ist es schlau dann einfach Urlaub ein zu tragen ? Und wie hoch wäre das Geld im Mutterschutz und was bekommt man dann in der nächsten Elternzeit? Für 1 und auch für 2 Jahre. Wäre sehr dankbar für Tips und Ratschläge bezüglich des Vorgehens. (Mein Arbeitgeber weiß noch nicht Bescheid). P.s habe aktuell das Basis Elterngeld plus falls es eine Rolle spielt. Danke schon mal :)

von Sanief am 11.09.2023, 12:22



Antwort auf Beitrag von Sanief

Jeder Monat nach dem 14 Lebensmonat von kind 1 geht mit 0 Euro in die Berechnung vom elterngeld von kind 2 wird wohl auf 300 euro plus geschwisterbonus (75 euro ) bis kind 1 3 jahre alt ist. Urlaub wäre eine Möglichkeit muss der Arbeitgeber aber nicht gewähren, allerdings will er sicher nicht das du für 1 Wochen wieder kommst. Mutterschutzleistungen werden dann nach dem lohn wie bei kind 1 berechnet. Lg

von misses-cat am 11.09.2023, 19:52



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Vielen Dank ! Weißt du zufällig ob ich die 300€ Elterngeld nur für 1 Jahr bekomme oder auch für 22 Monate ?

von Sanief am 11.09.2023, 19:58



Antwort auf Beitrag von Sanief

Wenn du es auf 22 Monate haben willst sind es 150 Euro plus im ersten Jahr den halben geschwisterbonus 37,50

von misses-cat am 11.09.2023, 20:52



Antwort auf Beitrag von Sanief

Ist egal. Spielt keine Rolle. Der monat märz wird qegen mutterschutz ausgeklammert. Ausser du beantragst du abders weil du dann arbeitest. Bei Urlaub, Arbeitseinsatz, AU oder BV bekommst du für die Tage Geld. Wenn du die EZ verlängerst, gibt es für die Tage kein Geld. Mutterschutz gibt es normal. Sofern du deinen Vertrag nicht verändert hast. EG wird wohl nahe Mindestsatz sein, sofern dein EG nicht extrem hoch war und du in der EZ nicht gearbeitet hast. Seit dem 15ten Lebensmonat hast du dann ja pro Monat 0 € neues EG erarbeitet, das senkt den Schnitt dann schnell. Könntest Du ändern, wenn du bis zum Mutterschutz in TZ arbeitest. EG oder EZ nach den 15ten monat spielt beim nächsten kind keine Rolle. Wenn ist es zum Nachteil.

von Neverland am 11.09.2023, 19:58



Antwort auf Beitrag von Sanief

Wenn dein Chef den Urlaub nicht bezahlen willst, dann kannst du entweder unbezahlten Urlaub vorschlagen oder du meldest dich 1 Woche krank. Zu der Zeit hat man ja schon ordentlich Beschwerden, wenn man mit dem 2.Kind schwanger ist

von Arilio am 22.09.2023, 14:19



Antwort auf Beitrag von Sanief

Du bekommst im Mutterschutz genau so viel Geld wie bei deinem 1. Mutterschutz (vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse)

von Arilio am 22.09.2023, 14:21