Hallo,
ich geh im Juli in Elternzeit und will ein Jahr pausieren, Vertretung wird für die Zeit befristet eingestellt.
Weiß jemand von euch, ob es möglich ist, es sich später doch noch zu überlegen länger daheim zu bleiben (vielleicht nach nem halben Jahr zu Hause) oder ist das verbindlich?
Danke.
LG
von
meli1981
am 01.03.2011, 10:25
Ich denke, normalerweise ist das eine Jahr verbindlich, eine Verlängerung aber mit Einverständnis des Chefs meinstens möglich. Es sei denn, er besteht darauf, dass du nach einem Jahr wiederkommst.
Im Zweifelsfall frag ihn einfach, wie er das sieht.
von
kraehe2008
am 01.03.2011, 11:06
Hallo,
lies mal hier auf Seite 10 vom Elternzeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf
Im Klartext:
wenn Du für ein Jahr beantragst, dann ist die Verlängerung zustimmungspflichtig. Wenn Du für 2 Jahre beantragst, ist eine vorzeitige Beendigung ebenfalls zustimmungspflichtig.
gruss
manira
von
manira
am 01.03.2011, 12:00
Hi,
deine Festlegung ist für die ersten 2 Lebensjahre verbindlich - wenn du in diesem Zeitraum etwas anders machen willst, als bei der Geburt angegeben, brauchst du die Zustimung des AG.
Hast du zunächst dich für 2 Jahre festgelegt, kannst du um das 3. Jahr ohne die Zustimmung des AG verlängern.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 01.03.2011, 20:37