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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo ich hab mal eine Frage zwecks Mutterschutzgeld mein Sohn wir dieses Jahr drei Jahre alt noch bin ich in Elternzeit habe aber einen anderen bezahlten Job und arbeite bei meinen Chef auf 450 € Basis. Das andre ist ein Job auf 30 Stunden (bei meinen Mann) jetzt bin ich schwanger und der Mutterschutz geht erst 4 Wochen nach Ende der Elternzeit an - was mach ich jetzt für mein Verständnis muss ich bei meinen Mann kündigen und müsste dann noch 4 Wochen bei meinen Chef arbeiten dann beginnt der neue Mutterschutz - sehe ich das so richtig? Und wenn ich mich dann 4 Wochen krank schreiben lasse weil ich eigentlich gar nicht die Stundenanzahl arbeiten kann (bei meinen Chef verdiene ich das doppelte und ich kündige ja nicht wegen 4 Wochen oder?) ich hoffe ihr versteht was ich meine ist das vertretbar meinem Chef gegenüber und ist das so möglich? lg

von Dolly82 am 22.04.2015, 16:59



Antwort auf Beitrag von Dolly82

Hi, nur redenden Menschen kann geholfen werden. Die geplante Krankschreibung halte ich für überhaupt keine Option, im Gegenteil, das ist sogar strafbar! Teile deinem Chef die Schwangerschaft und die Situation mit, auch ihm wird nicht daran gelegen sein, dich 4 Wochen voll da zu haben... mein Vorschlag an ihn wäre, es für die 4 anschließenden Wochen zu beizubehalten wie derzeit (= 450,- Eur) und dann "normal" in den Mutterschutz zu gehen. Und selbst wenn er sich nicht darauf einlassen will - es sind nur 4 Wochen, da muss dann dein Mann, der ja offensichtlich schlechter bezahlt, sich für die Zeit (und ja auch für die Folgezeit, wo du mit dem Baby beschäftigt bist) nach einer andere Aushilfe umsehen... Den gut bezahlten Job würde ich auch nicht wegen 4 Wochen kündigen. Gruß, Speedy

von speedy am 23.04.2015, 08:55



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Hi was meinst du mit normal in den Mutterschutz mein AG muss ja da auch mein Gehalt bezahlten und bekommt es zu 100 % von der KK wieder aber wäre das rechtlich in Ordnung wenn ich dann doch wieder das höhere Gehalt bekomme obwohl ich ja gar nicht gearbeitet habe? + Und dann müsst ich dafür ja bei meinem Mann kündigen, weil ich kann ja keine 2 Stellen gleichzeitig haben wenn die Stundenzahl dann bei 64 in der Woche liegt lg

von Dolly82 am 23.04.2015, 12:14



Antwort auf Beitrag von Dolly82

Hi, nur weil du die 4 Wochen vor Beginn des MuSchu Vollzeit gearbeitet hast, heisst das nicht, dass du auch im MuSchu das volle Netto-Gehalt bekommst. Das Mutterschutz-Geld errechnet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Gehalt in den 3 vollen Monaten vor Beginn des MuSchu - also ein Monat Vollzeit und 2 Monate 450,- Eur geteilt durch 3. Aber darum geht es doch hier gar nicht. Ich denke, ihr wäret beide gut beraten, wenn du bis zum Beginn des MuSchu weiter so arbeitest wie jetzt gerade, d.h. bei deinem AG mit 450,- Eur und du dann erst nach der Elternzeit wieder zurück auf deine Vollzeit-Stelle gehst. Nach deinen eigenen Aussagen kann dein Chef dich ja auch derzeit gar nicht auf einer vollen Stelle einsetzen, also müsste ihm das ja auch entgegen kommen, wenn du für die 4 Wochen weiter auf 450,- Eur Basis bleibst. Bei deinem Mann bleibt dann auch alles beim alten und nach bzw. in der Elternzeit kannst du dann weiterdenken, wie es danach weitergehen soll... Gruß, Speedy

von speedy am 23.04.2015, 18:16



Antwort auf Beitrag von Dolly82

Dein Mann müsste deinen Mutterschutz zahlen, wenn du ihn von deinem zweitarbeitgeber willst musst du schon vorher kündigen. Aber was wäre finanziell besser?

von michelle01 am 25.04.2015, 23:22