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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Eine Frage zur Elternzeit: Man muss ja sieben Wochen nach Geburt des Kindes schriftlich dem Arbeitgeber Bescheid geben, wann man wieder arbeitet. Ich finde das sehr schwierig, das jetzt zu entscheiden. Wer weiß denn, wir es mir mit dem Baby dann geht? Und wie es dem Baby geht? Wie die finanzielle Situation dann ist? Laut unserer Personalabteilung soll man am besten nur ein jahr Elternzeit beantragen und drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kann man sie verlängern. Ich trau dem Braten aber ehrlich gesagt nicht so recht. Was ist denn, wenn die dringend jemanden brauchen? Vielleicht lassen sie ja dann gar nicht mehr zu, dass ich verlängere? Hat hier jemand Erfahrung/Tipps? Ich würde auch gerne nicht wieder Vollzeit, sondern in Teilzeit einsteigen. Muss man das auch vorher schon festklopfen? Also auch die genaue Stundenanzahl?

von FamRiga am 22.06.2020, 17:59



Antwort auf Beitrag von FamRiga

Hallo, du solltest an Besten 2 Jahre EZ nehmen. Im ersten Antrag musst du dich für die ersten 2 Jahre festlegen. Wenn du dann um ein drittes Jahr verlängern willst, darf der Arbeitgeber nicht widersprechen. Du hast recht, dass wenn du nur ein Jahr nimmst, der AG das 2. ablehnen dürfte. Darauf würde ich mich also gar nicht erst einlassen. Wenn du sicher weißt, ab wann und wie du in TZ arbeiten willst (am besten schon welche Tage und wie viele Stunden, ggf Frühschicht etc) ist es von Vorteil das ebenfalls von Beginn an im Antrag festzuhalten. Widerspricht der AG nicht binnen einer gewissen Frist, gibt der Antrag als genehmigt.

von MamavonMia123 am 22.06.2020, 21:47



Antwort auf Beitrag von FamRiga

Vorsicht.. du musst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit .. deine Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen... also ca. eine Woche nach der Geburt....

von mela_mit_alex am 22.06.2020, 23:47



Antwort auf Beitrag von FamRiga

Da ist aber einiges im argen bei deinem Wissensstand. EZ muss man spätestens 7 Wochen vor Antritt, frühestens 8 Wochen vorher dem AG mitteilen. Da er kein Mitspracherecht hat, langt eine Mitteilung, er muss es absegnen. Bei der Frau reicht es also in der Woche nach der Geburt wenn den normalen Mutterschutz von 8 Wochen, sonst entsprechend später. Der Mann muss den voraussichtlichen ET angeben und sollte auch klar formulieren das er ab dem tatsächlichen Geburtstermin nimmt, sofern ab Geburt geplant. Man muss sich auch für die ersten 2 Jahre festlegen. Nimmt man weniger kann der AG ablehnen. Entsprechend finde ich die Aussage der Personaler bei euch schon dreist. Zumal es völlig egal ist, da du in der EZ auch arbeiten darfst. Du darfst halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten solange du in EZ bist. Ich empfehle inzwischen das man mindestens 2 Jahre nehmen sollte. den wer will wirklich in VZ durchstarten wenn das Kind gerade ein Jahr alt geworden ist? Auch sehe ich das so das man ja ein Jahr lang auch mit dem EG zurechtkommen muss. was meist so 50% von dem ausmacht was man vorher aufs Konto überwiesen bekommen hat. Dann sollte es finanziell auch möglich sein nach dem EG noch mindestens ein Jahr in TZ zu arbeiten. Wie gesagt, bis zu 30 Std sind möglich. Und wenn das EG durch ist erfolgt auch keine Anrechnung mehr auf dieses. Weiterer Vorteil, hat der AG keine geeignete TZ-Stelle, dann kann man mit dessen Zustimmung auch woanders arbeiten solange man in EZ ist. Die Zustimmung so einfach kann er auch schwer verweigern. das geht nur beim direkten Konkurrenten und wenn dein AG selbst dir eine geeignete TZ-Stelle anbieten kann. Mein Rat wäre also, melde direkt 2 Jahre. Gebe dabei an das du nach der bisherigen Planung davon ausgehst innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten sobald dein Kind ein Jahr alt ist, du dich wegen der weiteren Absprachen dann entsprechend vorher meldest. Wenn du es richtig machen willst, gibst du auch noch an das du in der EZ dann nur an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten arbeiten willst. Widerspricht der AG dem nicht, gilt das so als genehmigt und er kann sich ein Jahr später auf nichts anderes mehr berufen. Sollte es bei dir nicht so klappen, kannst du die TZ-Vereinbarung, und nur die, kündigen. Zudem, solltest du erneut schwanger werden kannst du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz kündigen, damit gibt es dann das volle Mutterschaftsgeld. Höhe des neuen EG wäre davon abhängig wie weit die beiden Kinder auseinander sind, die länge der EZ spielt keine Rolle. Solltest du dich wider Erwartung vom Mann trennen, dieser versterben oder arbeitslos werden, ihr also plötzlich in Finanznot stecken, greift die Härtefallregelung und du könntest die EZ auch kündigen. Dann ohne Zustimmung des AG, mit geht eh immer. Wichtigster weiterer Punkt, solange du in EZ bist kann dein AG dir nicht so einfach kündigen. Das gilt selbst dann wenn du in der EZ bei ihm arbeitest. Du siehst also, sofern du dir sicher bist das du nach dem Jahr EG nicht wieder 100% sicher in VZ einsteigen willst, wähle die 2 Jahre.

von Felica am 23.06.2020, 19:10



Antwort auf Beitrag von FamRiga

Die allermeisten machen Elternzeit von der finanziellen Situation abhängig. Im Normalfall rechnet man da schon während der Schwangerschaft, genau so wie man da schon nach einem Kita-Platz Ausschau hält. Meistens kann man doch die finanzielle Situation recht gut im Vorraus planen. Man weiß, wie viel man Elterngeld für 1 bzw für 2 Jahre bekommt. Man kann das Kindergeld hinzu rechnen und man kennt ja das Gehalt des Partners. Wenn das großen Schwankungen unterworfen ist, würde ich das Ganze persönlich von der Situation im Betrieb abhängig machen. Ist es wahrscheinlich, dass man Elternzeit vorzeitig beenden kann? Oder sind sie sehr entgegenkommend, wenn es um eine Verlängerung geht? Du kannst natürlich erstmal länger Elternzeit nehmen und sollte das Geld knapp werden, während der Elternzeit einen Teilzeitjob annehmen bis 30 Stunden. Das muss man zwar dem 1. Arbeitgeber mitteilen, der kann es aber nicht verbieten und das 1. Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.

von Schnegge89 am 28.06.2020, 21:42