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Elternzeitverkürzung

Thema: Elternzeitverkürzung

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Elternzeitverkürzung, vielleicht kann mir eine/r von Euch weiterhelfen..... Ich habe Elternzeit bis einschließlich 14.10.2015 und lasse mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten zum 01.08.2015 wieder Vollzeit anzufangen. Das würde bedeuten, dass ich die Elternzeit um 2 1/2 Monate verkürzen würde. Was muss ich dann beachten, wenn ich dem zustimme, bezüglich Elterngeld, Krankenversicherung Lohnsteuerklasse? Jetzt haben wir die Steuerklassen 3/5, vorher 4/4

von Lotus3101 am 24.04.2014, 16:53



Antwort auf Beitrag von Lotus3101

Hi, wenn du auch 2 Jahre Elternzeit genommen hast, ist das erste Jahr am 13.10. dieses Jahres um. Alles, was du danach zuverdienst (zum Elterngeld) ist für das EG nicht mehr relevant, d.h. es wird dann nichts mehr gekürzt. KV läuft ganz normal - jetzt freigestellt von Beiträgen, dann übernimmt der AG wieder das Abführen der Beiträge. Lohnsteuerklasse kannst du ändern lassen, musst es aber nicht. Es kann aber sein, dass 4/4 wieder günstiger ist, wenn ihr beide VZ arbeiten geht. Gruß, Speedy

von speedy am 24.04.2014, 19:28