Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Elternzeitverkürzung, vielleicht kann mir eine/r von Euch weiterhelfen..... Ich habe Elternzeit bis einschließlich 14.10.2015 und lasse mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten zum 01.08.2015 wieder Vollzeit anzufangen. Das würde bedeuten, dass ich die Elternzeit um 2 1/2 Monate verkürzen würde. Was muss ich dann beachten, wenn ich dem zustimme, bezüglich Elterngeld, Krankenversicherung Lohnsteuerklasse? Jetzt haben wir die Steuerklassen 3/5, vorher 4/4
von Lotus3101 am 24.04.2014, 16:53