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Eltrernzeit - Lehrer Bayern Rückversetzung/ Familienzusammenführung ?

Thema: Eltrernzeit - Lehrer Bayern Rückversetzung/ Familienzusammenführung ?

Hallo ihr, ich bin in einer blöden Situation und mach mir da so meine Gedanke, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich bin Lehrerin (GS) in Bayern und wurde vor 3 Jahren von Oberfranken nach Oberbayern versetzt. Mittlerweile bin ich verheiratet und wir denken langsam über ein Kind nach. (Probezeit ist nun endlich bald vorbei - juhu) Nun wurden meine letzten Rückversetzungsanträge jedoch abgelehnt . Nun frage ich mich, ob ich es wirklich wagen kann, ein Kind zu bekommen. Klar, in der Elternzeit kann ich zu meinem Mann nach Oberfranken, aber Elterngeld bekommt man ja nur für ein Jahr und da wir auch noch bauen wollen, muss ich nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich wollte im zweiten Jahr wieder für 10 STd. arbeiten, da meine Mama dann in Rente geht und aufs Baby aufpassen könnte. Nun hab ich aber gehört, dass ich mich während der Elternzeit NICHT rückversetzen lassen kann. Gilt das auch für Elternzeit mit Teilzeit? Es ist mir eine Horrorvorstellung, wenn ich Teilzeit beantrage und dann wieder nach OBB müsste, wie sollte ich dann mein Kind betreuen oder die münchner Mieten bezahlen? Hat jemand damit ERfahrung? Bin echt gerade am verzweifeln und frag mich, ob und wie das alles vereinbar sein soll. Danke schonmal für eure Antworten.

Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 17:38



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Hallo, ich bin Leherin in Niedersachsen, Sek I. Am Ende meiner Elternzeit habe ich mich versetzen lassen. War schon ein heikles Thema: 1) Zunächst Schule suchen, die mich aufnehmen könnte. Wenn eine Schule einen direkt anfordert ist das sehr günstig. Mit meinen Fächerkombinationen hatte ich gar keine Probleme. 2) Meinen Direktor informiert, was meine Berufsvorstellungen sind. "Ich möchte weiterhin als engagierte Lehrerin arbeiten. Dieses ist mit dem langen Fahrtweg kaum möglich." 3) Antrag schriftlich stellen. Gute Gründe (familiär nennen, auch Betreuungsmöglichkeiten für das Kind). 4) Betriebsrat der Landesschulbehörde informieren. Besonders die Frauenbeauftragte kann da helfen. Zusammenführung von Familien stehen als höchste Begründung für eine Versetzung an. Man muss leider etwas diplomatisch sein. Lass dich vom Betriebsrat oder, falls du in der Gewerkschaft bist, lass dich dort beraten, wie du vorgehst. Einige Leherinnen ließen sich von unserer Schule wegversetzen. Oft sah es aus, als ob es nicht klappen würde - letzlich, teilweise sehr kurzfristig, klappte es dann doch. Viele Grüße Caitryn

von Caitryn am 22.10.2010, 09:02



Antwort auf Beitrag von Caitryn

Hallo! Ich kann Dir nur aus Hessen berichten. Wir sind als Familie umgezogen, mein Mann hat als Lehrer 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit an seiner alten Berufschule gearbeitet. Dafür hatte er mit seiner Schulleitung vereinbart, dass er an 2 Tagen hintereinander in der Woche arbeitet und hat dann bei seinem Bruder gewohnt. Schon in den Sommerferien vor der Teilzeit hatte er sich umgeguckt und alle Schulen in der nähe unseres neuen Wohnortes besucht. Er konnte sich dann aussuchen, ob er zum Halbjahr wechselte oder zum neuen Schuljahr. Dazu brauchte er von seinem "alten" Schulleiter eine Art Erlaubnis, dass er gehen durfte und der "neue" Schulleiter natürlich eine offizielle Stelle. Das Schlagwort Familienzusammenführung brauchte er gar nicht, da alles sowieso passte. Also mein Rat, suche selbst nach einer Schule die Dich braucht, vielleicht kannst Du Dich ja schon vor der Familienphase versetzen lassen, denn sehr weit im vorraus können Schulen ja nicht planen. Viele Grüße, JoMa

von JoMa am 22.10.2010, 16:12



Antwort auf Beitrag von JoMa

Hier NRW: Es gibt keine Versetzungen während der Elternzeit. Dazu müsstest Du erst aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren. Was ggf. möglich ist (in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung und Schulaufsichtsbeamten), ist die unterhälftige Beschäftigung während der Elternzeit in einem anderen Regierungsbezirk. Wird hier bei uns auch hin und wieder praktiziert. Ist allerdings eher selten. Aber: Versuch macht kluch! Setze Dich als erstes mit Deiner Schulaufsicht in Verbindung und dann mit der Schulaufsicht des Bezirkes, in dem Du arbeiten möchtest. Dort müssen dann halt die Möglichkeiten für Deine (vorübergehende) Beschäftigung gegeben sein. Bei uns war es zuletzt ein Elternzeit-Anteil, der dann für eine Kollegin aus einem anderen Regierungsbezirk verwendet wurden! Wenn beide Schulaufsichten zustimmen und Mittel vorhanden sind, kann ggf. eine Abordnung für einen gewissen Zeitraum ausgesprochen werden. Viel Glück!

von dieElle am 23.10.2010, 17:09