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Ende Elternzeit

Thema: Ende Elternzeit

Hatte vor meiner SS eine leitende Stelle.Habe acht Jahre in dem Büro gearbeitet,waren immer sehr zufrieden mit mir, habe ein sehr gutes Zwischenzeugnis bekommen. Nach einem Jahr wollte ich wieder zwei Tage arbeiten gehen, dass wusste mein Arbeitgeber von Anfang an. Habe mich dann letztes Jahr im August bei ag gemeldet, dass ich ab November wieder arbeiten möchte. Er hat mich dann unter Hinweis auf personelle Veränderungen bzw. Neueinstellungen ziemlich schroff ohne jedes Gespräch mit einer e-Mail abgewiesen. Habe insgesamt von Anfang an zwei Jahre ElternzeitHatte beantragt,habe nach seiner Absage einen Aushilfsjob für die verbleibende Elternzeit gesucht. So, jetzt zu meinem Problem: Ende November endet jetzt die zweijährige Elternzeit. Was soll ich machen? Mich melden oder abwarten? Möchte eigentlich nicht wieder zurück und wenn dann ein weiteres Jahr nur zwei Tage, bis meine kleine in kindergarten geht.... Was schlagt ihr vor? Wie sieht es mit kündigung seinerseits aus? Habe eine sehr lange Kündigungsfrist. Abindung?Wie sieht es mit krankenversicherung aus? Muss ich mich dann mit meiner kleinen bei meinem Mann mitversichern lassen? Bin hin und hergerissen und sehr enttäuscht....

von C.B. am 06.09.2012, 14:17



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Auf jeden Fall melden! Aber es kann sein dass du halt vollzeit wieder arbeiten musst - oder eben selbst kündigen. Eine Abfindung wofür???? Die wirst du nicht kriegen. Der AG ist nicht verpflichtet die eine teilzeitstelle zu geben - wenn dir das nicht passt musst du kundigen. Du kannst versuchen deine Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern aber da muss der AG zustimmen.

von kirshinka am 06.09.2012, 15:11



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Das ist mir klar, dass ich keinen Anspruch auf Teilzeit habe. Ich gehe aber stark davon aus, dass er mich auch nicht wieder Vollzeit beschäftigen will, daher ziehe ich in Erwägung mich nicht zu melden, damit er sich melden muss und mir kündigt, daher eventuell die Frage der Abfindung es iist schwer das Verhältnis in Worte zu fassen, kommt wahrscheinlich falsch rüber was ich meine....

von C.B. am 06.09.2012, 15:47



Antwort auf Beitrag von C.B.

Wenn du dich nicht meldest und er auch nicht, dann musst du zum Ende Ser. Elternzeit auf der matte stehen und vollzeit arbeiten. Tust du das nicht, wirst du wohl wegen nicht Einhaltung des Arbeitsvertrags gekündigt - auch dann gibt's keine Abfindung sondern ein schlechtes Zeugnis! Und wenn du auf der Matte stehst, dann wirst du kundigen weil du ohne Kinderbetreuung nicht vollzeit arbeiten kannst! In jedem Fall blöd für dich!

von kirshinka am 07.09.2012, 11:21



Antwort auf Beitrag von C.B.

Endet das zwete jahr exakt am 2 Geb Deines Kindes? Dann kannst Du immer noch das 3. Jahr dranhängen wenn Ihr Euch nicht einigt. Gar nichts machen ist falsch, denn dann musst Du am 2. geb Deines kindes den Vollzeitjob wieder antreten. Wenn er sagt, dass er Dich nicht mehr haben will, nicht mehr brauchen kann: wunderbar, dann soll er Dir doch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Oder: Du beantragst TZ, die kann er zur Not unter dringenden betr. Gründen ablehnen, was ihm aber bei leitender Tätigkeit ver,utlich recht einfach gelingt. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 06.09.2012, 16:32



Antwort auf Beitrag von C.B.

Hallo, ich kann aus eigener Erfahrung empfehlen, möglichst früh Gespräche aufzunehmen: sowohl mit dem AG als auch alternativ mit potentiellen anderen AG´s. Hierbei möglichst dieTätigkeit in den Vordergrund rücken und nicht als erstes die Stundenzahl (obwohl für mich gerade die Stundenzahl bzw. die Verteilung bzw. die Flexiblität bei 3 Kindern ein großer Faktor war, ich aber gemerkt habe, daß mein AG gedanklich eine Schublade aufmachte, sobald der Wunsch nach bestimmten Prozentzahl im Raume stand...) Hilfestellung habe ich bei der Arbeitnehmerkammer gefunden, siehe link; http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/teilzeit/teilzeit.html Dort konnte ich auch mal eine Frage ins Blaue fragen. Dadurch konnte ich meinen Standtpunkt in den Gesprächen mit dem AG besser vertreten, da ich meine Rechtsposition kannte. Zunächst würde ich versuchen, daß dritte Elternzeitjahr anzuhängen. Falls das nicht funktioniert, erstmal die Stelle wieder antreten und aber bereits jetzt einen Antrag (schriftlich) auf Teilzeit stellen ( muß meines Erachtens 3 MOnate im Voraus geschehen). Viel Glück und gute Nerven Juli

von juli2004 am 06.09.2012, 18:56



Antwort auf Beitrag von C.B.

Ich würde mich jetzt mal bald beim AG melden. Eigentlich bist du schon ein bisschen spät dran. Die Details musst du mit ihm klären. Wenn ihr keine Lösung findet, die für beide funktioniert, dann könnt ihr euch immer noch im Guten trennen.

von Pamo am 07.09.2012, 10:36



Antwort auf Beitrag von C.B.

das dritte Jahr Elternzeit zu beantragen. Seid Ihr nicht schon bei Deinem Mann mitversichert? Oder hattest Du zwei Jahre Elterngeld? Anspruch auf eine Abfindung hast Du nicht, weil DU es ja bist, die nicht "leisten" kann oder will. Wenn er Dir kündigen würde, müsstest Du "sehr lange" voll arbeiten gehen. Und kündigen darf er Dir erst, wenn Du Deine Tätigkeit wieder aufgenommen hast. Darauf kannst Du also gar nicht spekulieren. Trini

von Trini am 07.09.2012, 11:32