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Erhalte ich Alg1 nach Elternzeit wenn ich Verwandte als Betreuung angebe?

Thema: Erhalte ich Alg1 nach Elternzeit wenn ich Verwandte als Betreuung angebe?

Hallo, ich erkläre euch mal meine Situation. Unser Baby soll im Juni zur Welt kommen, mein Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende Mai 2021. Mein Arbeitgeber kann mir leider noch nicht sagen, ob ich einen Festvertrag erhalte oder nicht... aber ich gehe leider nicht davon aus. Wir wollten unser Kind ungern nach einem Jahr schon in fremde Hände geben müssen. Ich habe gelesen, dass einem nur Alg1 zusteht, wenn man eine Betreuung für das Kind vorweisen kann. Meine Frage ist, kann ich als betreuung auch die Uroma oder den Opa von unserem Kind angeben, oder reicht das dem Arbeitsamt nicht?

von Veronika 93! am 12.01.2020, 15:39



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Grundsätzlich reicht es aus wenn dies Familienmitglieder übernehmen könnten, bei der Uroma weiß ich aber nicht ob sie Nachforschungen anstellen ob die Uroma noch in der Lage ist regelmäßig ein Baby zu beaufsichtigen ( meine Oma mit 80 wäre es nicht). Was dir klar sein muss ist das das Arbeitsamt dich dann in jede Fortbildung auch stecken kann deine angegebene Betreuung muss dann auch funktionieren. Lg

von misses-cat am 12.01.2020, 19:01



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Eine Freundin hatte damals auch eine familiäre Betreuung angegeben und ... schwupps ... hatte sie eine "Einladung" für eine Vollzeit-Fortbildung. Trini

von Trini am 13.01.2020, 08:16



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

um alg zu erhalten, musst du, wenn du eine betreuung angegeben hast, JEDERZEIT arbeitsbereit sein. von heute auf morgen. also betreuung nur angeben, aber nicht nutzen ist nicht :-)

von mellomania am 12.01.2020, 20:39



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Aber du benötigst doch so oder so eine Betreuung. Entweder weil du dann wieder arbeitest, oder um Anspruch auf ALG1 zu haben. Oder was ist geplant wenn dein AG doch einen neuen Vertrag für dich hat? Falls du gar nicht arbeiten willst wer zwingt dich sich beim Amt arbeitslos zu melden? Du kannst doch auch einfach als Hausfrau daheim bleiben. Gut, gibt dann keine Geld, aber das ist dann nun mal so. Falls es wegen der KV ist wenn du verheiratet bist kannst du ja ziemlich sicher in die Versicherung deines Mannes. Ansonsten würde ich die restlichen Monate EG in EG Plus ändern lassen. Das gilt auch dann wenn ihr direkt das nächste Kind plant.

von Felica am 13.01.2020, 16:21



Antwort auf Beitrag von Felica

Kind kommt ja erst noch, dann ist doch alles easy. Grundsätzlich langt aber auch die Familie als Betreuung. Die muss aber auch wirklich einspringen können.

von Felica am 13.01.2020, 16:23



Antwort auf Beitrag von Felica

Wir haben ein Haus, dass wir abbezahlen müssen, deswegen brauche ich das alg1 und kann leider nicht einfach zu Hause sitzen. Ich möchte mein Kind aber auch nicht weggeben müssen mit einem Jahr an fremde. Sollte ich eine Vertrag kriegen nehme ich 2 jahre elternzeit.

von Veronika 93! am 15.01.2020, 19:30



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Wenn du Geld vom Amt beziehst, musst du dich bemühen aus dieser Arbeitslosigkeit raus zu kommen und dich auch bewerben, ggf. Fobi machen etc. Denen ist egal ob du ein Haus abbezahlen musst und auch, dass du dein Kind selbst betreuen willst. Du musst dem Amt zur Verfügung stehen um Leistungen zu beziehen. Du brauchst also eine Betreuung, schön wenn die Oma das macht, wenn es allerdings nur vorgeschoben ist um das Geld zu kassieren, dann ist das nicht ok. Das mit dem Vertrag u der Elternzeit verstehe ich nicht.

von LilaWolkenMama am 15.01.2020, 21:43



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Ich kann sehr gut verstehen, dass du zwei Jahre Elternzeit haben möchtest. Wirklich. Aber das muss man sich leisten können. Und wenn man das nicht kann muss man Geld verdienen. Vielleicht wäre Tagesmutter eine Option, da hättest du dein Kind bei dir. Aber easy ist das mit eigenem gerade einjährigem sicher nicht. Zudem verlangen einige Jugendämter eine Fortbildung. Oder eine Minijob abends, am Wochenende wenn der Vater des Kindes zu Hause ist. Wenn du wirklich ALG1 bekommen möchtest muss dir klar sein dass du von heut auf morgen tatsächlich arbeiten musst. Und das kann irgendein Job sein, weiter weg und mies bezahlt (selbst für eine 20 Stunden/Woche Anstellung wäre 10 Stunden Fahrweg/Woche zumutbar) Da gibt's kaum Ausreden und wenn sie mitbekommen, dass deine angegebene Betreuung nicht täglich Vollzeit von jetzt auf gleich betreuen kann wird das Amt sehr ungemütlich. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 16.01.2020, 05:26



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Aber wenn du 2 Jahr Elternzeit nimmst bekommst du doch im 2. Jahr auch kein Geld.

von Lewanna am 16.01.2020, 10:23



Antwort auf Beitrag von Lewanna

Ich habe ja geschrieben sollte ich einen vertrag kriegen. Meine damit festvertrag, dann kann ich natürlich 2 jahre elternzeit nehmen

von Veronika 93! am 16.01.2020, 15:41



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Verstehe ich das richtig? Dein Baby kommt im Sommer, du hoffst auf einen Festvertrag deines jetzigen AG vorher um dann 2 Jahre in Ez zu gehen? Und dann brauchst du plötzlich das Geld nicht mehr? Das fehlt dir dann doch auch...

von LilaWolkenMama am 16.01.2020, 15:49



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Es ist egal ob du einen Vertrag hast oder nicht Elterngeld bekommst ein Jahr oder zwei Jahre aber dann nur das halbe Elterngeld jeden Monat!

von misses-cat am 16.01.2020, 18:46



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Dann splitte halt das E Geld auf 2 Jahre und beantrage Zuschuss zum Wohneigentum und Kindergeldzuschlag. Oder such dir ein Minijob, in der Zeit , wo jemand wirklich das Kind betreut, so habe ich es gemacht. Alles andere ist doof / Betrug und wenn es hart auf hart kommt, geht,s mächtig in die Hose.

von memory am 16.01.2020, 07:23



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Mein Vertrag ist damals im Mutterschutz ausgelaufen. Erst mal bekommst du ein Jahr Elterngeld, das kann auch auf 2 Jahre splitten. Das würde ich heute machen. Dann würde ich mit nach 6 Monaten einen Minijob suchen, entweder 2 x 4 bis 5 Stunden oder Samstags, wenn der Mann zuhause ist, da bekommt die Familie die Betreuung gestemmt. Bei ALG 1, ja Betreuungsperson muss gegeben sein, diese muss sogar was unterschreiben, müsste meine Tagesmutter damals auch. Ich würde keinen über 70 angeben. Außerdem stecken die dich in eine Fortbildung (ABM Maßnahme), wenn du Glück hast halbtags. Da musst du hin. Und ALG 1 gibt es nur in dem Umfang wie du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das heißt, würdest du 1000 Euro ALG 1 bekommen, willst aber nur 20 Stunden arbeiten, dann bekommst du du auch nur 500 Euro. Und es macht keinen Spaß nach der Pfeife des Arbeitsamtes zu tanzen, ich habe das 1,5 Jahre gemacht, 10 Monate ALG 1, dann bin ich zur Zeitarbeit und da dann weitere 8 Monate mit ergänzende Hartz 4, wo du dich finanziell im bildlichem Sinne bis auf die Unterhosen ausziehen musst. Jeden Monat antanzen, jeden Monat Gehaltszettel abgeben, jeden Monat Neuberechnung, am Ende hätte ich 1000 Euro Schulden da, weil mein Zeitarbeitsgehalt so wechselhaft war. Ich war so froh als ich da weg war. Und freiwillig werde ich das auch nie wieder machen. Auch wenn es mich ankotzt, dass ich mit meiner Steuerzahlung ein Hartz 4 Ehepaar bezahle, mit meinem Dezember Steuerabzug sogar eine 3 bis 4 köpfige Familie.

von Badefrosch am 16.01.2020, 07:36



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Stecken die einen generell in eine Maßnahme? Ich war damals es ein halbes Jahr arbeitslos und musste keine Maßnahme machen, war zu Hause. Hast du denn eine Ausbildung?

von Veronika 93! am 16.01.2020, 18:47



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Ja tun sie gerne und wenn es nur ist um zu sehen ob die Mutter wirklich eine Betreuung hat ( ich war zwei Monate arbeitslos hatte schon einen Vertrag für danach und trotzdem haben sie mich in eine vierwöchige Massnahme gesteckt)

von misses-cat am 16.01.2020, 18:50



Antwort auf Beitrag von Veronika 93!

Sorry, aber ich finde den Plan ziemlich egoistisch. Andere hätten auch gerne mehr als ein Jahr Elternzeit, müssen ein Haus abbezahlen etc, aber sind eben auf die Arbeit angewiesen.

Mitglied inaktiv - 26.02.2020, 04:37