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Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit

Thema: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben, ich brauche mal euren Rat. Vielleicht ist ja auch jemand in der selben Situation hier oder war mal in der Situation. Vorab einige Eckdaten, sonst wäre der Text zu lang Ich bin 38 Jahre alt, 1 Tochter, kaufmännische Angestellte, Elternzeit 3 Jahre bis Mitte Februar 2016 Teilzeitantrag für nach Ende der Elternzeit von 36 auf 32 Stunden gestellt (schriftlich mitte September), Arbeitgeber beschäftigt 160 Mitarbeiter, bin 11 Jahre im März 2016 dort angestellt. Mein Teilzeitantrag in der Elternzeit für 20 Stunden wurde damals leider abgelehnt. Ich bin wieder schwanger in der 5 SSW. Mein erster Termin beim FA am 19.10.15, mein errechneter ET Mitte Juni 2016. Am 15.10.15 habe ich einen Termin bei meinem Arbeitgeber um über meine Beschäftigung nach der Elternzeit zu sprechen. Da werde ich ihm noch nichts von der Schwangerschaft erzählen. Risiko einer Fehlgeburt ist ja auch noch hoch. Ich rechne mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung man hat mich in der Elternzeit auch nicht zu Fimenfeiern etc. eingeladen Die Kollegen sind zwar nett, aber mein direkter Vorgesetzten ein Wie ist das mit einem Rentenanspruch, falls ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe, und ich bin arbeitslos bin in der Zeit wo ich das Kind betreue? Da gibt es ja keine Elternzeit?! Dann bekomme ich ja wahrscheinlich eine Sperrfrist von 3 Monaten und kein Geld Juni? Bzw. im Mai Mutterschaftsgeld nur von der Krankenkasse?! Was soll ich machen? Muss man einen Aufhebungsvertrag innerhalb einer bestimmten Zeit unterschreiben, oder kann man das noch etwas herauszögern? Hoffe das ist nicht zu kompliziert und ihr könnt mir einigermaßen folgen. Schätze die Abfindung wird ca. 10.000 Euro netto betragen, dann bin ich abreitslos. Sollte ich ab Mitte Februar wieder arbeiten gehen bis Anfang Mai sind es ca. 6.800 Euro netto inkl. Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt, ich bin zwar nicht arbeitslos, weiss aber nicht wie ich dort arbeiten kann in der Elternzeit bzw. danach und stehe wieder vor dem Problem?! Hilfe Freue mich über Tips, Ratschläge!... uups ist doch etwas lang geworden...sorry Liebe Grüße, Bademeisterin

von Bademeisterin77 am 11.10.2015, 13:25



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Ich würde die Schwangerschaft JETZT anzeigen. Damit bist du unkündbar, hast Anspruch auf die bereits zugesicherte Teilzeitarbeit und anschließend auf Elterngeld in Teilzeithöhe. Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen. Trini

von Trini am 11.10.2015, 14:36



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ich würde es auch genauso machen, wie meine Vorschreiberin vorgeschlagen hat. Alles Gute !

von wickiefan am 11.10.2015, 15:00



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Vor allem hast du keine eigene kv mehr wenn du nicht in ez bist sondern 'so daheim'. Das kann richtig teurer werden je nach Konstellation.

von lilly1211 am 11.10.2015, 18:34



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Also ich würde erst einmal hingehen und hören, was Sie überhaupt von Dir wollen (vielleicht ist es gar kein Aufhebungsvertrag). Wenn es aber ein Aufhebungsvertrag sein sollte, würde ich ihn nie im Leben vor Ort unterschreiben: Ist doch normal, dass man sich das in Ruhe zu Hause durchlesen und ggfs. auch noch Rat von anderen dazu einholen möchte. Selbstverständlich kannst Du ihn auch noch später unterschreiben (lass Dich bloß nicht unter Druck setzen!!!). Sollte in dem Gespräch von einer alternativen Kündigung die Rede sein, würde ich trotzdem nicht sofort unterschreiben: Schau mal in § 18 BEEG rein. Da ist der Kündigungsschutz in der Elternzeit geregelt. Und hinsichtlich des Vergleichs Abfindung/Elterngeld würde ich auf jeden Fall folgendes einrechnen: 1. Wie sieht der Krankenversicherungsschutz im Abfindungsfall aus?(Bei der Krankenkasse nachfragen); 2. Ohne Beschäftigung wohl auch keine Rentenversicherung, 3. Mit Lohn ab Mitte Februar würde sich ja wahrscheinlich auch Dein künftiges Elterngeld erhöhen oder? - Sonst bekommst Du ja nur die 300 € Mindestsatz. Hoffe, das hilft Dir ein bisschen! LG und noch herzlichen Glückwunsch!!!

von Moni33 am 11.10.2015, 22:45



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Auf keinen Fall Aufhebungsvertrag. Damit stellt du sich auf jedenfalls schlechter. Die drei Monate bekommst du sicher rum und dann kannst du erstmal wieder schauen was in drei Jahren auf dich zukommt.

von DannaM am 12.10.2015, 20:44



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Hallo Mädels, danke für die Tips. Ich werde mir erstmal die Vorschläge anhören am Donnerstag und auch noch nichts von der Schwangerschaft erzählen. Mich dann beim Rechtsanwalt, Krankenkasse und Rentenversicherung informieren und den ersten Frauenarzttermin abwarten. Allerdings graut es mir schon davor dann von der Schwangerschaft zu erzählen. Die sind dann, falls sie mich notdürftig irgendwo hinsetzen müssen, not amused Warum kann ich nicht einen Familienfreundlichen Arbeitgeber haben?! Wie kann man es einem als Frau bzw. Mutter einem Recht machen?! Lese viel im Netz über Gespräche die man mit dem Arbeitgeber führen soll (vor der Elternzeit ), damit der Arbeitgeber planen kann bzw. die Schwangere. Auch über Weiterbildungen etc. und Arbeitgeber auch erfreut sind, über Interesse und im Thema bleiben.... Mit mir wollte kein Vorgesetzte reden vorm Mutterschutz... es hat keiner nachgefragt, wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte, und das obwohl ich zwei mal persönlich und einmal per Mail (es gab keine Antwort) um einen Gesprächstermin gebeten habe! Was ist das für ne Art? Ich war immer zuverlässig, loyal und Gewissenhaft und dann wird man so ignoriert! Bin auch jetzt ganz verwundert, dass ich eine schriftliche Einladung zu einem Rückkehrgespräch, nach meinem Teilzeitantrag bekommen... Es ist zwar nicht mein Traumjob, aber einfach so selber kündigen... nicht mit mir! So...musste mal raus...mein Dampf Habt ihr noch gute Ideen für Argumente... ? finde nichts im Netz. Wie reagiere ich darauf, dass das Kind ja öfters krank sein könnte und ich dann wahrscheinlich ja auch nicht arbeiten könnte? wegen mir ein Kollege/Kollegin dann seinen/Ihren Arbeitsplatz verliert? Hoffentlich kommt der nicht mit so Psychofangfragen .....

von Bademeisterin77 am 13.10.2015, 18:57



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Lass dich nicht einschüchtern. Es gibt auch Kinder, die nie krank sind. Meine Kranktage von 2 Kindern kann man an den Händen abzählen. Natürlich sollte auch dein Mann zur Verfügung stehen. Und für den Rest schalte die Ohren auf Durchzug. Trini

von Trini am 13.10.2015, 21:43