Geschrieben von Peanut1 am 13.07.2003, 22:34 Uhr |
Erziehungsgeld, Teilzeit,...
Hallo!
Ich habe direkt nach dem Mutterschutz bei meinem ersten Kind wieder voll gearbeitet. Jetzt ist das zweite unterwegs (ET 29.01.04) und nach der Geburt würde ich schon gerne länger zu Hause bleiben.
Wenn ich nach einem halben Jahr wieder Teizeit anfangen würde zu arbeiten, würde mir ja der Verdienst bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit angerechnet, nicht?
Gibt es irgendwo im Netz eine Seite, wo ich mir den Erziehungsgeldanspruch ausrechnen lassen könnte?
Mein ARbeitgeber hat mir schon auf Anfrage mitgeteilt, wie hoch mein Brutto-/Nettoverdienst bei 25, bzw. 30 Stunden in der Woche wäre...da gäbe es wohl eher keine probleme.
Was passiert, wenn ich zunächst ein Jahr Elternzeit nehmen möchte, Budgetlösung beim Erziehungsgeld wähle und dann doch evtl. nach einem halben Jahr wieder anfange zu arbeiten? kann ich das machen oder geht das dann nicht, weil ich ja Erziehungsgeld beziehe?
ratlose Grüße
Ilka
Re: Erziehungsgeld, Teilzeit,...
Antwort von mogli+tom am 14.07.2003, 8:56 Uhr
hallo,
eine gute seite ist:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
dort kannst du alle deine optionen durchrechnen lassen.
grüße mogli+tom
Re: Erziehungsgeld, Teilzeit,...
Antwort von berita am 16.07.2003, 8:19 Uhr
Hallo,
wenn du im zweiten Halbjahr keinen Anspruch mehr hast auf EG (z.B. weil du arbeitest), musst du meines Wissens den Budgetanteil der ersten Monate zurueckzahlen.
LG
Berit
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