Baby und Job

Forum Baby und Job

dazuverdienen in Elternzeit

Thema: dazuverdienen in Elternzeit

Hallo Ihr da draußen, vielleicht hat ja jemand ahnung. meine kleine wird jetzt 7 monate alt.ich möchte in meiner elternzeit, die ein jahr dauert, jetzt auf 20 h basis wieder in meinen beruf einsteigen. wie geht denn das mit der bezahlung vom Arbeitgeber? Gibt er jetzt die Hälfte vom Gehalt, das ich vorher hatte, wo ich noch 40 h pro Woche gearbeitet habe? Und was wird dann mit Feiertagen und Urlaub gemacht? LG Mariellav

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 16:09



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich denke das Gehalt ist eine Verhandlungssache und Ansicht wieviel du deinem Arbeitgeber wert bist. Am besten ihr handelt einen Vertrag aus, z.B. ob der Job Teilzeit oder 400 Eurobasis ist. Tja und dann je nachdem müßt ihr euch einigen. Einen Anpruch auf Urlaub hast du in beiden Fällen, aber Urlaubs- und Weihnachstgeld ist Sache des Arbeitgebers. So ich hoffe ich habe dir ein wenig geholfen. Gruß Bianca

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 21:27



Antwort auf diesen Beitrag

Enschuldige aber für 400€ hätte ich damals nicht gearbeitet! Es hängt einfach von der Arbeit ab und wenn Mariellav in ihrer alten Job wie bisher arbeitet nur Zeitreduziert, gilt dein Kommentar nicht unbedingt! Schönes Wochenende.

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 08:47



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hatte auch während der Elternzeit von 40 St. auf 20 St. meine Arbeitzeit reduziert. Dann habe ich genau 50% Gehalt erhalten, meine Prämiem wurde auch prozentual angepasst. Die Urlaubstage sind anzahlmäßig gleich geblieben, diese musste ich aber während der Elternzeit abfeiern, bevor ich dann auf Vollzeit wiederumgestellt hatte. Am besten weiss deine Perso Abteilung Bescheid. Viel Spaß und schönes Wochenende

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 08:44



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Mistinguette Vielen Dank für die schnelle Antwort, bin gerade zufällig dazugekommen. Hast Du dann noch das Erziehungsgeld vom Staat weiterbekommen? Und wenn ich jetzt von Mo - Do arbeite und die Feiertage fallen immer auf diese Tage, mußt Du dann den Feiertag nachholen? LG Mariellav

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 08:53



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe nie Erziehungsgeld erhalten, weil wir immer über die Grenze waren. ich habe nämlich sofort nach dem Mutterschutz auf 20 Stunden Basis gearbeitet. Daher weiss ich auch nicht, wie es funtioniert hätte. Grüße

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 10:11



Antwort auf diesen Beitrag

Du darf im Elternzeit bis zu 30Std arbeiten. Bei 20 Std solltest du noch Erzeihungsgeld bekommen, das war mind. bei uns so, auch mit 20std/woche haben wir das Max. bekommen. Das wird angerechnet mit dein Gehalt. Du muss ein Verdienst-Bescheinigung ausfüllen lassen und an die Erziehungsgeld Kasse einreichen.

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 13:07



Antwort auf diesen Beitrag

Mit der Stundenanzahl hat das eigentlich nichts zu tun, abgesehen davon, dass es max. 30 sein duerfen. Entscheidend ist, wie hoch letztlich das Gesamteinkommen von Partner und einem selbst ist. Danach wird ausgerechnet, ob und wieviel EG man bekommt. LG Berit

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 16:59