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es geht um Verängerung der Arbeitszeit bei freier Stelle befristet

Thema: es geht um Verängerung der Arbeitszeit bei freier Stelle befristet

Hallo ihr lieben, nun habe ich auch mal eine verzwickte Situation. also da wäre ich, arbeite seit 4 Jahre (nach meiner Elternzeit) im gleichen Büro als TZ mit 20 Stunden. Meinen Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung habe ich vor einem Jahr beim direkten Vorgesetzten angezeigt. Bisher hat sich nichts getan --> Kosten sparen. Nun haben wir die Situation, das meine VZ-Kollegin schwanger ist und vorerst für ein Jahr ersetzt werden muss. Da kommt dann meine Azubine ins Spiel, die im Januar auslernt und der man gerne einen befristeten VZ-Vertrag anbieten möchte. Laut §9 des Teilzeitgesetzes müssen egal ob für freie TZ- oder VZ-Arbeitsplätze vorrangig die Mitarbeiter bevorzugt werden, die ihren Wunsch auf Verlängerung angezeigt haben. Mein nächsterhöherer Chef stimmte der Übernahme der Azubine zu, da dies befristet ist, aber meine Aufstockung wurde abgelehnt weil unbefristet. Nun denke ich jedoch das als erstes mein Wunsch berücksichtigt werden müsste, und der Azubine im Zweifelsfall eine TZ-Stelle (auch wenn unfair) angeboten werden um die restliche Anfallende Arbeit auch erledigt zu bekommen. Oder wisst ihr mehr bzw. habt Tipps? Das gespärch mit Chef und nächsthöherem Chef habe ich bereits gehabt, auch die Vertrauensfrau hat sich immer für mich engagiert in diesem Thema..nur langsam komm ich mir so hintergangen vor. Meine Arbeit war immer gut (gute beurteilungen, Lob etc. erhalten)...aber ich bin nur noch superunzufrieden... LG Antje

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 16:14



Antwort auf diesen Beitrag

Laut §9 des Teilzeitgesetzes müssen egal ob für freie TZ- oder VZ-Arbeitsplätze vorrangig die Mitarbeiter bevorzugt werden, die ihren Wunsch auf Verlängerung angezeigt haben. Was sagt denn die Vertrauensfrau zu dem Gesetz auf das Du dich beziehst ? Ist dein Wunsch daraus wirklich durchsetzbar ? Falls Du in der Gewerkschaft bist (oder sie) könnt ihr da auch nachfragen, da sind immer Anwälte des Arbeitsrechts die einem antworten. Ansonsten: Brauchst Du denn die Vollzeitstelle wirklich ? Wäre doch dann sowieso nur für 1 Jahr und dann ? Falls nicht, dann gönne doch der Azubine diese Chance. Denke Sie braucht das Geld bestimmt auch und vor allem die Möglichkeit Praxis zu bekommen in dem Jahr. Denn dann steht sie auf dem Arbeitsmarkt sicher besser da !

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 10:20