Hallo, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus mit dem Fortbildungsurlaub. Ich mache momentan eine Fortbildung - vom Arbeitgeber bezahlt, aber in meiner Freizeit. Jetzt geht für die Prüfungen und Schulwochen fast mein kompletter Urlaub dieses Jahr drauf. Vor kurzem hab ich jetzt gehört, das es die Möglichkeit eines Fortbildungsurlaub gibt - sollte wohl für ganz Deutschland gelten (gibt da irgendeinen Beschluss von 1974), da aber Kultus Landesrecht ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Gesetz dazu - nur Bayern und Sachsen haben keines. In Bayern gibt es diesen Sonderurlaub damit nicht, oder ist anderweitig geregelt, da finde ich nichts dazu. Jetzt ist es aber so, das der Firmensitz der Firma für die ich arbeite in Nordrheinwestfalen ist - nur die Niederlassung in Bayern. Offizielle Adresse ist aber in NRW. Gilt dann das Landesgesetz von NRW oder das nicht vorhandene Gesetz von Bayern? Betriebsrat würde ich ja fragen, aber anscheinend ist da auch keiner zuständig (unser Teilbereich wurde dieses Jahr aufgekauft und alles hängt in der Schwebe) Gruß Dhana
von dhana am 26.02.2019, 20:00