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@alf -da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung du hast

Thema: @alf -da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung du hast

Arbeitnehmer/innen, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, haben ebenso wie alle anderen Anspruch auf Elternzeit. Allerdings hat die Elternzeit keine Auswirkung auf den Vertrag. Der Arbeitsvertrag wird nicht aufgrund der Elternzeit verlängert. Das bedeutet, dass Eltern, deren Vertrag während der Elternzeit ausläuft, sich entweder rechtzeitig um einen neuen Arbeitsplatz bemühen müssen, der an die Elternzeit anschließt bzw. sich früh genug bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden, damit im Anschluss an die Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

von weigel am 26.03.2013, 07:21



Antwort auf Beitrag von weigel

Aus dir spricht der pure Neid. Ich bin 34 Jahre alt und war in meinem Leben noch nicht einmal arbeitslos. Das bloß mal nebenbei. Des weiteren habe ich 13 Jahre an einer Berufsschule gearbeitet und jetzt fast ein 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Ich glaub du solltest dich bei uns mal anmelden.

von weigel am 26.03.2013, 08:06



Antwort auf Beitrag von weigel

Allmählich wird es albern.

von maxwell am 26.03.2013, 09:34



Antwort auf Beitrag von maxwell

... dass du endlich mal ansprichst, dass dieses ewige neue Thread-eröffnen albern wird. Sie lebt doch eh in ihrer rosaroten Welt. Mit nem 1-jährigen Kind arbeiten. Wovon träumt die nachts??? Aber sie muss immer und immer wieder davon anfangen. Sie braucht das zur Selbstbestätigung.

von ALF0709 am 27.03.2013, 17:48



Antwort auf Beitrag von ALF0709

"Sie lebt doch eh in ihrer rosaroten Welt. Mit nem 1-jährigen Kind arbeiten. Wovon träumt die nachts???" Was ist daran rosarot, mit einem 1-jährigen Kind zu arbeiten? Ehrliche Frage, mir fällt daran nichts Komisches auf. Ansonsten wäre ich an den Aktenzeichen Deiner Urteile wirklich interessiert - wäre sehr nett, wenn Du einfach nur die Aktenzeichen mal einstellen könntest. Die Rechtsanwälte, mit denen ich bisher zu tun hatte, haben mir übrigens immer etwas zu Trinken angeboten. Kann aber natürlich auch daran liegen, dass ich überwiegend dienstlich mit ihnen zu tun hatte und sie wahrscheinlich eher etwas von mir wollten als umgekehrt. ;-)

von Leena am 27.03.2013, 20:51



Antwort auf Beitrag von ALF0709

das war auch an dich gerichtet. Du bist noch peinlicher.

von maxwell am 28.03.2013, 13:09



Antwort auf Beitrag von weigel

Nein, bitte nicht per PN klären. Ich finde ALF´s Ausführungen höchst amüsant und würde gerne weiter verfolgen ....

von Tippel33 am 26.03.2013, 12:55



Antwort auf Beitrag von weigel

Solange dein AV läuft, hast du Elternzeit. Ich hab nie was gegenteiliges behauptet. Läuft der aus, ist nix mehr mit Elternzeit. Unterscheide hier aber Elternzeit von Elterngeld. Das Elterngeld läuft weiter. Du müsstest dich rein theoretisch beim Arbeitsamt melden, geht aber nicht, da du ja dein Kind betreust. So und arbeitssuchend/arbeitslos kannst du dich erst melden, wenn du einen gesicherten (nachweisbaren) Betreuungsplatz für dein Kind hast. Das kann auch Oma/Opa/Tante/Onkel sein, solange sie dir das bescheinigen. Ansonsten stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, nix Arbeit, nix Geld. Demzufolge H4. Und wenn du das nicht glauben magst, frag Frau Bader. Aber nutz die Suchfunktion. Das wurde oft genug beantwortet.

von ALF0709 am 27.03.2013, 17:47



Antwort auf Beitrag von weigel

Du hast doch geschrieben, dass du nach laaaaaaaanger Arbeitslosigkeit im Oktober einen neuen Job gefunden hast (Tippse im KH, was für ein toller Job). Und jetzt warst du noch nie arbeitslos??? Du lügst dir doch selbst in die Taschen.

von ALF0709 am 27.03.2013, 18:21



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Sagt ja grad die richtige. Tippse ist übrigens keine Berufsbezeichnung und zeugt mal wieder von deinem minderwertigen Charakter, dass du keinen Respekt vor anderen Berufen hast. Und was ist überhaupt falsch an dem Beruf der Sekretärin? Die meisten Chefs wären ohne ganz schön aufgeschmissen. Sehen bei uns alle Chefs so. Da ist jeder dankbar für seine Sekretärin und wir bekommen eine Menge Anerkennung für die Arbeit, die wir leisten. Meine Mutter ist Stationssekretärin im Krankenhaus und die Schwestern würden sich ganz schön umschauen, wenn sie alles selber machen müssten, was meine Mutter für sie erledigt. Und nicht selten bekommen da die Ärzte Anschiss vom Professor, weil sie meine Mutter in ihrer Arbeit behindern, weil sie Befunde, die sie braucht um Akten schließen zu können, ewig auf ihrem Tisch liegen lassen. Wenn man seinen Job ordentlich macht hat man sogar als Putzkraft Anerkennung verdient. Aber das verstehst du mit deinem verkrüppelten Sozialverhalten natürlich nicht.

von Isa1005 am 27.03.2013, 18:51



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Da bezichtigt jemand, der offensichtlich hier schon gelogen hat einen anderen der Lüge. Das ist echt Klasse!

von shinead am 27.03.2013, 20:29



Antwort auf Beitrag von weigel

was tatsächlich sehr interessantes bei uns im Amtsblatt (da schreibt immer ein Anwalt zu verschiedenen Themen) zum Thema Teilzeit in Elternzeit gefunden. Aber da es eh keinen interessiert und ich das auch noch nicht so richtig glauben mag (weil es bei Frau Bader nie zur Sprache kam), gehe ich nicht weiter darauf ein.

von ALF0709 am 27.03.2013, 21:34



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Du bist echt putzig

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 21:47



Antwort auf diesen Beitrag

o.T.

von ALF0709 am 27.03.2013, 21:49



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Na, zwischen putzig und lustig fehlt aber noch einiges

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 21:51



Antwort auf Beitrag von ALF0709

...ich arbeite derzeit "Teilzeit in Elternzeit", und - ja, es würde mich grundsätzlich interessieren. Auch wenn ich Anwälten nicht unbedingt immer alles glaube, was sie spontan so schreiben. ;-) In diesem Sinne - mach mal keine halbseidenen Andeutungen, sondern lieber "Butter bei die Fische"!

von Leena am 27.03.2013, 21:51



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Ja ja ja ich spring auch drauf an *hüpfundaufgeregtfingerindiehöhestreck"

von nane973 am 27.03.2013, 21:59



Antwort auf Beitrag von nane973

denn da musst du mich verwechseln. Ich war bis jetzt noch nicht arbeitslos. Meine Elternzeit geht ein Jahr ab Geburt des Kindes. Ich muss mich 3 Monate vor Ablauf meine AV beim Arbeitsamt melden und denen sagen, dass ich bis dann und dann in Elternzeit bin und ab September 14 wieder vermittelbar bin. Übrigens bin ich Chefarztsekretärin im öffentlichen Dienst. So, ich möchte mir mit deinen albernen Gestänkere nicht meine schöne Osterzeit vermiesen. Bleib weiter so verbittert und hab ein schönes Leben.

von weigel am 28.03.2013, 07:26



Antwort auf Beitrag von weigel

ich habe immer nach einem Jahr wieder gearbeitet.

von weigel am 28.03.2013, 07:27



Antwort auf Beitrag von weigel

... mit dem hab ich ja ne Affäre *immernochkopfklatschübersovielblödheit*. Mein Chef lacht immer noch über deine dumme Aussage. Du hast ohne Job keine Elternzeit, frag Frau Bader. Elternzeit steht nur Eltern zu, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Und du stehst ab Januar 2014 ja nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis. Und verbittert werden wirst du, wenn du keinen Job mehr bekommst. Aber das ist dann die gerechte Strafe für dein Verhalten. Ehrliche Frauen kommen weiter im Leben.

von ALF0709 am 28.03.2013, 07:30



Antwort auf Beitrag von ALF0709

bei einem Rechtsanwalt arbeiten würdest, müsstest du das eigentich wissen. Da sich das Elterngeld aus dem Einkommen vor der Geburt bezieht erhalte ich ein Jahr Elterngeld. Elternzeit steht für ein Jahr jedem zu, ob Student, Hausfrau oder oder...... Müsstest du als hochstudierte Rechtsanwaltsfachangestellte doch eigentlich wissen oder biste doch nur ne olle Tipse

von weigel am 28.03.2013, 08:26



Antwort auf Beitrag von weigel

P.S. Ich bin Rechtsfachwirtin und da bestehe ich drauf.

von ALF0709 am 28.03.2013, 18:08



Antwort auf Beitrag von Leena

Aber nur gleich vorweg: Da du schon Teilzeit in Elternzeit arbeitest, trifft es dich nicht. Aber ich schicke es dir trotzdem. Für den Fall, dass du vielleicht noch ein Kind möchtest uns es dich dann betrifft (das war jetzt überhaupt nicht böse gemeint).

von ALF0709 am 28.03.2013, 18:11



Antwort auf Beitrag von weigel

Das stimmt so nicht ganz weigel. Man muss Elternzeit und Elterngeld trennen. Einer Hausfrau steht in der Tat Elterngeld zu, sie ist aber m.W.n. nicht in Elternzeit.

von Fuchsina am 29.03.2013, 16:26



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Verrätst du ihr auch, dass sie sich dann bei ihrem Mann familienversichern muss, weil sie ja keinen AG mehr hat? Vielleicht glaubt sie es dir ja. Und dass sie eine Betreuung braucht ab September, sonst nix ALG I, sondern nur H4. Weil ohne Betreuung ist sie nicht vermittelbar. Aber ohne Job nix Betreuung. Naja, es gibt ja dann das Betreuungsgeld und eben noch H4.

von ALF0709 am 29.03.2013, 17:00



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Wobei Hartz IV Bezug sollte doch den Erhalt von Betreuungsgeld ausschließen.

von nane973 am 29.03.2013, 18:14



Antwort auf Beitrag von nane973

Ich glaub aber mit der Anrechnung sind sie sich noch nicht ganz so einig. Weil ich sehe schon wieder die Klagen der H4-Empfänger vor mir, die alle dann sagen: Ich betreue doch mein Kind zu Hause, dann muss ich das Geld doch auch bekommen. Recht haben sie ja. Bei Elterngeld ist das ja was anderes, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Und ohne Lohn keinen Ersatz.

von ALF0709 am 29.03.2013, 18:32



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Ja vermutlich muss sie das dann wobei -es sei denn der mann ist privat versichert - das ja keine kosten für sie verursacht. Ist der Mann privat versichert ist es doof denn dad kostet dann nicht wenig vor allem nicht wenn sie vorerkrankungen hat. H4 dürfte denke ich am Verdienst des Mannes scheitern.

von Fuchsina am 30.03.2013, 01:02



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Dumm gelaufen, Pech gehabt. Dann kann sie sich ja freiwillig gesetzlich versichern, das kostet nur 200 EUR und da hat sie die Kinder mit drin. Und ich sag: Falsch geplant. Schadenfreude war schon immer die schönste Freude. Bei 3 Kindern (wenn ich mich richtig erinner 10, 5 und dann Neugeboren) muss der Mann schon über 2.000 EUR netto haben, damit sie kein H4 bekommen.

von ALF0709 am 30.03.2013, 20:58



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Besten Dank für die Info. Stimmt, betrifft mich zwar nicht mehr, Teilzeit in Elternzeit ist bis zum Ende beantragt, und noch ein Kind möchte ich bestimmt nicht (ich bin mit meinen vier Kindern bedient *grins*) - ist aber gut, sowas zu wissen und generell im Hinterkopf zu haben, zumal ich auch bei uns mit Gleichstellung und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu tun habe, vielleicht brauche ich es da ja mal - von daher, besten Dank. :-)

von Leena am 31.03.2013, 18:42



Antwort auf Beitrag von weigel

Anspruch auf Elternzeit haben tatsächlich nur Arbeitnehmer/Innen, d.h. Voraussetzung ist ein bestehendes und andauerndes Arbeitsverhältnis - s. § 15 Abs. 1 BEEG. Elternzeit ist nicht deckungsgleich mit Elterngeld - auch das wird gerne durcheinandergeschmissen. Gruß, Speedy

von speedy am 28.03.2013, 14:52



Antwort auf Beitrag von speedy

Ich danke dir wirklich. Dieses Mädchen ist beratungsresistent, aber jetzt hat es ihr mal jemand anderes gesagt. Bei Frau Bader kann man das auch immer wieder nachlesen. Suchfunktion hilft auch schon weiter. Ich hätte jetzt sonst auch den Gesetzestext rausgesucht.

von ALF0709 am 28.03.2013, 16:09