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Frage an Lehrer/NRW

Thema: Frage an Lehrer/NRW

Hallo, ich hoffe es ist jemand unter Euch, der/die mir weiterhelfen kann... Ich bin zur Zeit im 2. Jahr EZU und wollte danach mit einer halben Stelle wieder arbeiten. Ist es richtig, dass ich das mir zustehende 3. Jahr EZU auch später noch nehmen kann? Und spätestens bis wann? Gruss Gabi

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 22:36



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Hallo ja, ist richtig, ist wie bei allen anderen erzeihenden auch: das dritte Jahr kannst du bis zum 6 Lebensjahr (einschulung) aufheben! Oder eben dein Mann..oder auch nur teile von dem Jahr...wie man will ! LG HEnni

Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 13:54



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Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 18:39