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Frage an die stillenden Mütter mit Nachtdienst

Thema: Frage an die stillenden Mütter mit Nachtdienst

Hallo! Ab Sommer, wenn mein Kind 2 Jahre alt sein wird, werde ich wieder arbeiten und das auch über Nacht. Ist zwar noch Zeit bis dahin, aber Gedanken mache ich mir natürlich trotzdem. Ich stille noch, nachts teils noch häufig. Und ins (Familien-)Bett bringen kann nur ich das Kind. Beim Vater schreit es sich in Rage (Beziehung ist an sich super, tagsüber keine Probleme, nur nachts halt ...). Wer war/ist denn in der gleichen Situation und kann mir von seinen Erfahrungen berichten und vielleicht ein paar Tipps geben? Danke! Ich antworte Euch auf jeden Fall, kann aber später Abend werden.

von The Librian am 03.02.2019, 11:43



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Nun, beides geht nicht Entweder ihr stillt dann nachts ab und dein Mann übernimmt die Nachtzeiten mit Kind (das wird anfangs hart) oder du kannst keinen Nachtdienst machen Was möglich wäre: abpumpen und die Milch per Becher geben Mit 2 Jahren ist es ja auch nicht mehr soooo klein

von Keksraupe am 03.02.2019, 12:21



Antwort auf Beitrag von The Librian

Als Stillende darf man laut Gesetz nachts nicht arbeiten, dann müsstest du abstillen denn dein Arbeitgeber würde sich strafbar machen. Dir bliebe nur die Tagschicht zum arbeiten, was der AG auch möglich machen muss.

von QueenMum am 03.02.2019, 12:49



Antwort auf Beitrag von The Librian

Es gibt keine stellenden Mütter mit Nachtdienst. Jedenfalls nicht in Deutschland. Das eine schließt wegenicht mutterschutz das andere aus. Je nachdem was im Vertrag steht muss der AG dich dann tagsüber beschäftigen oder ein ganzes oder teilweises BV aussprechen.

von Felica am 03.02.2019, 14:11



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Hallo, direkt was dazu beitragen kann ich nichts... nur von tagsüber.... Mittagsschlaf in der Krippe kein Problem- Zu Hause Familienbett und Einschlafstillen. Papa bringt Mini ins Bett..: klappt super aber nur, wenn ich tatsächlich nicht da bin, ansonsten schreit sie sich in rage. Lg

von Cherrykiss am 03.02.2019, 16:18



Antwort auf Beitrag von The Librian

Ich habe die Große abgestillt, bevor ich wieder Nachtschichten gearbeitet habe. Beim Kleinen hatte ich abgeklärt, dass ich erstmal nur tagsüber arbeiten würde. Er hat sich aber dann rechtzeitig selber abgestillt. Ich würde daran arbeiten, dass bis zum Arbeitsbeginn auch der Vater das Kind ins Bett bringen kann. Evtl. müsstest du dazu nicht mal abstillen oder nur nachts. Ihr habt ja noch genug Zeit.

von Häsle am 03.02.2019, 17:33



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Kind war 2 als ich Nachtschicht gemacht habe. Hat bis dato jede Nacht sehr viel gestillt. Wenn ich arbeiten war und er bei Papa, war es absolut kein Thema. War ich nachts zuhause wurde gestillt wie ein Weltmeister. Das eine schließt das andere absolut nicht aus, und was den MuSchu angeht: mein AG wusste garnix davon, ist doch meine Sache ob und wie lange ich Stille und dann arbeiten möchte.

von Bliblablub am 03.02.2019, 20:26



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Zum Thema Mutterschutzgesetz , was hier angestoßen wurde. Gilt das überhaupt noch nach dem 1ten Geburtstag? Denn Stillpausen bekommt man ja auch nur im ersten Lebensjahr gewährt und darüber hinaus nur wenn der Arbeitgeber kulant ist .. Aber er muss nicht gesetzlich .. Also ich arbeite seit Mai 2017 wieder , nicht im Nachtdienst , aber im Spät Dienst. Nicht zu vergleichen , aber selbst da gibt es bei uns keine Lösung. Er lässt sich partout nicht von meinem Mann ins Bett bringen . Er weint und weint und am Ende läuft es darauf hinaus , dass er sich mit aller Kraft wach hält , bis ich nach Hause komme und dann schläft er innerhalb 5 Minuten ein . Mein Mann hat alles versucht , es klappt nichts. Manchmal schläft er erschöpft auf dem Sofa ein kurz bevor ich nach Hause komme a er das eher bei einem mal von 50 .. Naja .. Ich konnte dir jetzt keinen Tip geben oder beruhigen , aber ich wünsche euch, dass es besser klappt .. Mir wurde damals nur gut zugeredet und dass es schon irgendwann klappt , na ja , jetzt fast 2 Jahre später , immer noch nicht .. Ich wünsche euch alles Gute ..

von Hatot am 03.02.2019, 21:28



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Ja gilt. Nur die Stillpausen fallen weg, auf die hat man dann kein Anrecht mehr weil ein Kind ab dem ersten Geburtstag ja in der Regel auch feste Nahrung essen kann. Solange die Frau aber stillt, findet ansonsten das Mutterschutzgesetz Anwendung. Wenn Frau davon nichts sagt, der AG es also nicht weiß, kann er das natürlich auch nicht anwenden. Dann verzichtet die Frau aber wissentlich auf ihre Rechte. Ich war auch früh schon arbeiten, das war kein Problem. Nur eben nachts nicht. Das wäre bei unsern großen Kind auch mit Sicherheit nicht gegangen, so gut es auch tagsüber klappte.

von Felica am 03.02.2019, 23:42



Antwort auf Beitrag von Hatot

Danke Felica für die Aufklärung .. Sowas muss man ja auch mal wissen . Ist schon sehr komplex das Mutterschutzgesetz.. Und wenn man dann davon nichts weiß , sagt dementsprechend dem AG nichts , hat man die A. Karte.. Ich wäre dann auch blauäugig davon ausgegangen ,weil es halt mit den Stillpausen so anders geregelt ist ..

von Hatot am 04.02.2019, 00:21



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Bei meiner Tochter war es auch so, dass nur ich sie ins Bett bringen konnte. Wenn ich mal nicht da war, hat sie nicht geschlafen. Hilft euch zwar nichts, scheint aber nicht so selten zu sein.

von Finale am 05.02.2019, 20:44



Antwort auf Beitrag von The Librian

ganz ehrlich mit 2 Jahren sollte mann sich mal wieder seinen Körper zurück holen...hust...gibt auch welche die es bis zur Einshculung machen....lächerlich

von golfer am 04.02.2019, 10:06



Antwort auf Beitrag von golfer

Und manche sollten einfach mal lernen den Rand zu halten , wenn sie nicht gefragt werden

von Hatot am 04.02.2019, 10:27



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wieso freies Land freie Meinung

von golfer am 04.02.2019, 12:08



Antwort auf Beitrag von Hatot

Unterschreibe ich. Leider brauch es keinen Mindest-IQ um seinen Senf dazu geben zu müssen.

von Felica am 04.02.2019, 17:09



Antwort auf Beitrag von golfer

Korrekterweise müsste es heißen, Frau müsste sich ihren Körper zurückholen, denn Männer stillen im Allgemeinen nicht. Aber man gibt seinen Körper auch nicht beim Stillen ab. Deshalb muss er auch nicht zurückgeholt werden. Da hast Du etwas falsch verstanden oder etwas falsch gemacht .

von Babsi2 am 05.02.2019, 18:47



Antwort auf Beitrag von The Librian

Ging bei uns mit zwei Kindern problemarm. Wenn ich da war, habe ich gestillt, wenn nicht, gab es Einschlafkuscheln/-fläschchen vom Papa. Ich finde Stillen gut und richtig und habe selber lange gestillt (teilweise beide, Abstand 3 Jahre), aber ich hätte, als ich nach einem Jahr wiederkam, nicht zu meinem Chef gesagt, daß ich nicht über Nacht weg sein kann, weil ich stille... Grüße, Jomol

von Jomol am 05.02.2019, 14:16