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Frage zum Elterngeld

Thema: Frage zum Elterngeld

Hallo, meine Tochter ist nun 9 Monate und ich bekomme das Elterngeld für 1 Jahr.Werde also im Juli ( wenn sie 1 Jahr alt ist) wieder arbeiten gehen, allerdings nur Teilzeit ( 20 Std/Woche). Nun meine Frage, wenn ich irgendwann in 1-2 Jahren wieder SS werde, bekomme ich die 67% doch nur von dem "Teilzeit-Gehalt", oder? ist doch logisch, oder? LG

Mitglied inaktiv - 09.04.2009, 14:06



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Ja genau so ist es. alsame

Mitglied inaktiv - 09.04.2009, 14:39



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Richtig. Man kann aber zum Beispiel das Netto dadurch erhöhen, dass man sich Werbungskosten wie Fahrkosten oder auch die Kinderbetreuungskosten in der Steuerkarte eintragen lässt und dadurch weniger Steuerabzug hat. Gibt dann natürlich keine Nachzahlung bei der Steuererklärung. Bei Eheleuten kann man auch über den Steuerklassenwechsel (Mutter in die III) nachdenken. Würde ich persönlich aber fast nur dann machen, wenn der Mann Beamter o.ä. ist. Denn Arbeitslosengeld usw. geht dann natürlich beim Mann auch nach dem geringen Netto bei seiner Lohnsteuerklasse IV. Halte ich also bei Angestellten für zu gefährlich. Vielleicht kannst Du ja auch im voraussichtlich relevanten Zeitraum die Stunden noch etwas hochsetzen oder hast genug Urlaub/Überstunden, um einen Vollzeitabschnitt bei vollem Bezug zu Hause zu bleiben. Interessant ist auch der Geschwisterbonus - immerhin 10% des Elterngeldbetrages, wenn ein bestimmter Abstand zwischen den Kindern nicht überschritten ist. Vielleicht klappt ja Planung mit Ausführung zufällig überein. Viele Grüße.

Mitglied inaktiv - 12.04.2009, 18:26



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Du kannst auch außergewöhnliche Belastungen in deine Steuerkarte eintragen lassen, dazu gehören alle Fahrten zu Ärzten, Krankengymnastik, Rückbildungskurs, Heilpraktiker etc. (pro Entfernungskm 60 cent), auch Zuzahlungen zu Zahnarzt oder KG oder Brillen und Kontaktlinsen. Wenn in diesen Bereichen (z.B. Zahnsanierung) hohe KOsten auf dich zukommen, dann mach es jetzt.) Auch Kosten für jemanden, den ihr finanziell unterstützt und für den es kein Kindergeld gibt und der selbst nur wenig Einkommen hat kannst du eintragen lassen. lG cari

Mitglied inaktiv - 12.04.2009, 19:49