Baby und Job

Forum Baby und Job

Frage zum Thema Arbeitslosigkeit

Thema: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit

Hallo, mein ErzG läuft am 21.09.05 nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Ich übe derzeit einen 400 EUR-Job aus. Kann ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger, halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h. Fragende Grüße --> Daniela

Mitglied inaktiv - 19.06.2005, 22:25



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich kann dir leider nicht helfen, aber vielleicht versuchst du's mit deiner Frage hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Gruß solelo

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 22:10



Antwort auf diesen Beitrag

Hi... doch klar kannst du das ....Aber ich denke mal die 400 Euro werden dir angerechnet .So genau kenn ich mich leider nicht mit aus....lg yvonne...

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 23:44



Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin seit fast einem Jahr arbeitslos gemeldet und bekomme noch bis August ALG 1. Mein befristeter Vertrag ist zum 31.12.03 ausgelaufen und ich hab keine Möglichkeiten dort wieder zurückzukehren. Da es mit dem Geld vorne und hinten nicht reicht, habe ich seit Dezember eine geringefügige Beschäftigung angefangen, auch um wieder eine Beschäftigung zu haben. Wenn man nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, wird es als geringefügige Beschäftigung angesehen. Alles was du über 165 Euro verdienst, abzüglich Fahrtkosten usw. wird dir aufs ALG angerechnet. Musst das nur beim Arbeitsamt anmelden und jeden Monat eine Verdienstbescheinigung einreichen. Dann sollte es keine Probleme geben. LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 09:00