Baby und Job

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frage

Thema: frage

ich würd ehrlich gesagt am liebsten gleich nach dem arbeitsverbot weiter arbeiten, natürlich nicht vollzeit, sondern nur 4 stunden täglich, das baby könnt ich mitnehmen... ich frag mich nur grad wie das finanziell abläuft... ich würd ja dann auch nur die hälfte verdien.. aber wenn ich arbeiten geh hab ich ja auch kein anspruch auf erziehungsgeld nehme ich an... kennt sich da jemand aus? es sieht so aus als wenn ich allein dastehe nach der geburt und ich möchte auf keinen fall total von ämtern abhängig sein.

Mitglied inaktiv - 28.01.2004, 15:53



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Hallo, Erziehungsgeld kannst Du bekommen, wenn Du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest. Für die Höhe des EZ ist das Einkommen des Geburtsjahres des Kindes maßgebend. Wenn Du nicht irre viel verdienst, bekommst Du im ersten Lebenshalbjahr auf jeden Fall EZ. Aller dings wird das Mutterschaftsgeld voll auf das EZ angerechnet, so dass Du die ersten 2 Monate wohl kein EZ bekommen wirdst, da Du ja vorher Vollzeit gearbeitet hast. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Liebe Grüße Susanne

Mitglied inaktiv - 28.01.2004, 16:47



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ja vielen dank jetzt bin ich schon ein klein wenig schlauer.. ich werd mal weiter rumhorchen... die diversen beratungsstellen müssten doch da auch noch hilfestellung geben können..hoff ich zumindest

Mitglied inaktiv - 28.01.2004, 17:06



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Schau mal da und rechne selbst: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html Die Seite liefert auch sonst alles tum Thema EZ: Kurzfassung: Bei Deinem AG EZ beantragen und gleichzeitig Teilzeit in EZ. Das geht. Wieviel ErzGeld Du bekommst hängt von Deinem Gehalt ab. Und: Ob Du mit Kind wirklich sinnvoll arbieten kannst, hängt sseeeeehhhhr von Deinem Kind ab! Désirée

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 20:53