Baby und Job

Forum Baby und Job

Fragen, fragen, fragen..

Thema: Fragen, fragen, fragen..

Hallo ihr lieben, ich bin seit einem Jahr std. Weise auf 400€ Basist bei Bedarf arbeiten gegangen. Nach dem EZ von meinem Sohn konnte ich leider nicht weiter behalten werden und mußte Kündigen. MeinMann und mein Sohn sind Privat Krankenversichert und somit mußte ich mich freiwillig gesetzlich Krankenversichern. Diese Krankenversicherung habe ich monatlich von meinem Lohn bezahlt!!! Leider ist es jetzt so, das ich dort angefangen habe zu arbeiten, ohne einen Vertrag oder ähnliches, eben nur bei Bedarf. Jetzt bin ich wieder SS in der 25 SSW. Mein Chef war im Urlaub, war im August im KH und jetzt benötigt er mich irgendwie nicht mehr!!! Angeblich weil die Geschäft so schlecht laufen blablabla...!!! Mein MS beginnt erst mitte Dezember!!! Habe heute einen Termin auf dem Arbeitsamt, meint ihr das bringt was?? Zumindest solange bis ich in den Mutterschutz gehe?? Danke für die Antworten Sandra

Mitglied inaktiv - 05.10.2004, 07:23



Antwort auf diesen Beitrag

Mir ist das noch nicht ganz klar. Du "konntest nicht behalten werden und musstest kündigen" - warum musstest dann du kündigen, wenn es an denen liegt ? Hast du danach Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen ? Wenn ja, würde ich der Agentur für Arbeit nicht unbedingt auf die Nase binden, dass du ja schwarz arbeiten warst und jetzt eine Weiterbeschäftigung in der SS möchtest ... Wenn du keinerlei Leistungen bezogen hast, kannst du natürlich mal anfragen, wie das ist mit gelegentlicher Aushilfe ohne Vertrag. Aber solange ihr noch nicht mal mündliche feste Absprachen über das Ad-hoc-Arbeitsverhältnis habt, wird sich da wohl auch nichts machen lassen. Wenn es dir aber einfach darum geht, jetzt Arbeitslosengeld zu beantragen, dann könnte das klappen. Versuch's einfach. LG sun

Mitglied inaktiv - 05.10.2004, 09:32



Antwort auf diesen Beitrag

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriflich sein, schönen Gruß an deinen Chef! So einfach kann er sich das nicht machen, Dir steht durchaus ein MuSchuGeld zu. Die Höhe müsste berechnet werden. Im Zweifel immer richtig: Gewerbeaufsichtsamt!!! Viele Grüße Dérsirée

Mitglied inaktiv - 05.10.2004, 20:25