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Freiberuflichkeit + Festanstellung - wer weiß das?

Thema: Freiberuflichkeit + Festanstellung - wer weiß das?

Hallo zusammen, bislang arbeite ich freiberuflich. Nun habe ich ein Angebot für eine Festanstellung bekommen, das ich annehmen möchte. Wir haben uns zunächst auf eine halbe Stelle720h pro Woche geeinigt (ich möchte ein wenig flexibel bleiben). Die restliche Zeit würde ich weiterhin als Freelancerin unterwegs sein. Der Stundenumfang hierbei variiert, aber sagen wir mal 15 Stunden pro Woche. Wie sieht das rein rechtlich aus? Über meinen neuen AG laufen dann Krankenkasse, Rentenbeiträge etc., da es sich um einen sozialversicherunsgpflichtigen Job handelt. Nun habe ich gehört, dass ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr verdienen darf als mit dem Job in Festanstellung. Andernfalls müsste ich Krankenkasse und Co. wieder selber zahlen. Andere Aussagen sind die, dass ich nur nicht mehr Stunden arbeiten darf als im festen Job. Im Netz finde ich keine aktuellen Antworten. In rechtliche Schwierigkeiten möchte ich nicht kommen und mich daher lieber vorab informieren. Der Job in Festanstellung wird schlechter bezahlt als meine Honorartätigkeiten. Darum könnte es schon sein, dass ich darüber mal mehr verdiene. Kann mir jemand helfen? Meine Krankenkasse hat widersprüchliche Aussagen gemacht. Ein Grund, die Festanstellung anzunehmen, sind die horrend hohen Krankenkassenbeiträge, die ich derzeit zahle (da mein Mann ebenfalls Selbständig ist). Die möchte ich nicht rückwirkend nachzahlen müssen, weil ich etwas nicht beachtet habe. Es soll alles korrekt ablaufen. Vielen lieben Dank für jeden Input, terkey

von Terkey235 am 13.05.2013, 11:08



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Hi, Wichtig ist dabei, dass es sich bei der Selbständigen Tätigkeit tatsächlich um eine Nebentätigkeit handeln muss (das sollte im Zweifel zumindest an Stunden eindeutig und nicht nur knapp beweisbar sein). Eine finanzielle Grenze, in welchem Job man mehr verdienen darf, gibt es m.W. nicht, nur eben das Kriterium der Nebentätigkeit, das aber nur an den Arbeitsstunden, nicht am Stundenlohn festgemacht ist. Gruß, Speedy

von speedy am 13.05.2013, 11:35



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Hi, eine Kollegin in meiner Bürogemeinschaft ist in einer ähnlichen Situation, und da man die Stunden in unserer Branche (wir sind Übersetzer) schlecht zuverlässig nachweisen kann, wird das auch über den Verdienst geregelt. Die horrenden Krankenversicherungsbeiträge werden übrigens von vielen als Grund angeführt, weshalb sie einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen. Ich gebe da allerdings immer zu bedenken, dass ich es für äußerst fraglich halte, dass die in diesem Rahmen abgeführten Rentenversicherungsbeiträge noch viel abwerfen werden, wenn wir einmal soweit sind - ich bin da äußerst skeptisch und möchte (auch auf die Gefahr hin, später eventuell etwas länger freiberuflich arbeiten zu müssen), dem Staat da nicht unnötig Geld "in den Rachen werfen". Da sorge ich lieber privat vor. Mit den hohen Krankenversicherungsbeiträgen habe ich mich zähneknirschend arrangiert (mein Mann und ich zahlen beide die Höchstsätze in der gesetzlichen KV, ich könnte mir auch gut vorstellen, das Geld anderweitig nett zu investieren ;-)) LG Nicole

Mitglied inaktiv - 13.05.2013, 13:06



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ich denke Du solltest beim Finanzamt nachfragen oder auch beim Gewerbeaufsichtsamt die koennen Dir deine Fragen sicher beantworten. Lg

von meerli am 13.05.2013, 15:28



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ich habe aktuell auch das Thema. Ich möchte gerne eine selbstämdigeTätigket als Nebenjob. Mir sagte die Steuerberaterin, dass eine selbstständige Tätigkeit Lohn und Stunden dem meines sozialversicherungspflichtigen Jobs nicht überschreiten darf,bzw. sogar darunter liegen muss. Da ich sonst Krankenkasse etc. selbst zahlen müsste. Die gleiche Aussage habe ich auch von der Krankenkasse bekommen.

von wickiefan am 13.05.2013, 15:47



Antwort auf Beitrag von wickiefan

In dem Fall hätte ich wirklich ein Problem und dann lohnt sich der Job für mich nicht. Ich arbeite bereits freiberuflich für den AG und da ich inzwischen wirklich wöchentlich im Papierkrieg mit der Krankenkasse liege, wäre es eine Erleichterung, sich darum nicht mehr kümmern zu müssen. Wenn ich dann doch wieder alles selbst tragen muss, lohnt es sich rein finanziell aber gar nicht. Um Rente geht es mir gar nicht, da kommt eh nicht viel bei rum, schon gar nicht bei 20 Stunden

von Terkey235 am 13.05.2013, 16:02



Antwort auf Beitrag von Terkey235

... passt aber auf, dass ihr da nicht in die Scheinselbständigkeitsfalle rutscht. Informier dich dazu am besten bei einem Steuerberater, ich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht. Aber diese spezielle Konstellation kann dem Arbeit-/Auftraggeber zum Nachteil ausgelegt werden. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 13.05.2013, 16:13



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Nein nein, ich arbeite momentan bereits für die Leute freiberuflich, danach ausschließlich festangestellt für diesen AG. Meine weitere Freiberuflichkeit wäre für Auftraggeber in ganz anderen Bundesländern. Steuerberater sagt andere Sachen als die Krankenkasse :(((

von Terkey235 am 13.05.2013, 16:42



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenberuf richtet sich sowohl nach der Arbeitszeit als auch nach dem erzielten Einkommen. Erstes Kriterum wäre die Arbeitszeit (ich habe z.B. mal zum 40h-Job noch 8h freiberuflich zugearbeitet, dann ist der 8h-Job immer eine eine Nebentätigkeit). Wenn es in Richtung 50/50 Arbeitszeit geht, entscheidet letztendlich der Verdienst über die Einstufung. Um die Festeinstellung als Hauptberuf zu haben, müssten dir die 20h dann auch prozentual mehr Einkommen bringen als die 15h Freiberuflichkeit.

von hamnavoe am 13.05.2013, 16:24



Antwort auf Beitrag von hamnavoe

Danke. Und genau das lässt sich schwer voraussagen, gerade bei Freelancern. Es könnte eben schon mal mehr sein, weil es einfach deutlich besser bezahlt wird.

von Terkey235 am 13.05.2013, 16:43