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freier Tag = Feiertag

Thema: freier Tag = Feiertag

Hallo, ich arbeite 4 Vormittage/Woche auf 450 € Basis, ich habe also 1 freien Vormittag in der Woche, eigentlich haben wir (meine Chefin und ich) uns mal auf den Mittwoch geeinigt, aber das wird oft so verschoben wie es passt, von mir aus und von ihr aus.Jetzt steht der Tag der deutschen Einheit (Donnerstag) an und sie sagte das das dann mein freier Vormittag in der Woche sei.Ist das so? Kennt sich da jemand von euch aus oder weiß wo ich das nachfragen kann?Vielen Dank im voraus. LG Daniela

von Schnecki´sMama am 21.09.2013, 20:49



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was steht in Deinem Arbeitsvertrag`? Im Zweifel würde ich das heranziehen, wenn Ihr Euch auf den Mittwoch mal ursprünglich geeinigt habt, dann bestehe auf dem Mittwoch. Ulrike

von u_hoernchen am 21.09.2013, 21:45



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Wenn das stimmt, hast du leider verloren: http://www.jobscout24.de/karriere-tipps/ihr-recht-im-job-teil-9-feiertagsregelung-fur-teilzeitler/ Wenn ein Arbeitnehmer in der Woche variabel 20 Stunden arbeitet, muss er dann auch in einer Feiertagswoche 20 Stunden arbeiten, also die Stunden auf die anderen Wochentage verteilen? „Problematisch ist es nur dann, wenn das Gleitzeitsystem keine Kernarbeitszeit vorsieht. Es fehlt dann an einer ausdrücklichen Gestaltungserklärung, die der Leistungserbringung vorausgeht und die konkrete Lage der Arbeitszeit feststellt. Ist die Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt oder hat sich der Arbeitgeber vorbehalten, diese gegebenenfalls zu verlegen, kann er anordnen, dass die Arbeitszeit an den anderen Tagen zu erbringen ist.“ Aber du kannst es versuchen wie vorn der anderen Posterin vorgeschlagen - dass Dein freier Tag eigentlich der Mittwoch ist. Oder als Kompromiss, dass du einen halben Vormittag gutgeschrieben bekommst. Servus Laufente

von Laufente123 am 21.09.2013, 21:55



Antwort auf Beitrag von Schnecki´sMama

Hi, wenn in deinem Arbeitsvertrag ein fester Tag steht, dann gilt dieser auch. Steht dort z.B. nach freier Vereinbarung, dann müsstet ihr das ausdiskutieren. Steht im AV gar nichts zu den Tagen, nur die Wochenstundenzahl, dann hast du einen festen Anspruch darauf, dass dir für einen Feiertag 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Auf solch eine Regelung würde ich ach hinzielen, sonst liegt es ja völlig im Belieben des AG, dir immer die freien Tage auf die Feiertage zu legen und das ist ja auch nicht Sinn der Sache... Gruß, Speedy

von speedy am 22.09.2013, 10:31



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Habt Ihr Euch förmlich und schriftlich auf den Mittwoch geeinigt? Oder war das nur so ein "schaun wir mal, dann sehen wir schon"? Ich arbeite ebenfalls Teilzeit. Die erste Zeit war die Zeit auf fünf Tage verteilt, seit ein paar Monaten nur noch auf vier. Das habe ich mit meinem AG schriftlich festgelegt - und auch schriftlich festgehalten, welcher Wochentag normalerweise frei ist. Ich kann jederzeit den freien Tag tauschen, aber auch das wird schriftlich festgehalten (da ich in einem sehr großen Betrieb arbeite, gibt es dazu ein elektronisches Antragsformular). Ansonsten kann ich meine Wochenarbeitszeit relativ frei einteilen (in Absprache mit den Kollegen, weil das Telefon zu festgelegten Zeiten besetzt sein muß). Theoretisch könnte ich auch auch die Stunden in zwei Tagen "abreißen" und den Rest der Woche zu Hause bleiben. Solange ich fünf Arbeitstage hatte, wurde mir für einen Feiertag ein Fünftel meiner Wochenarbeitszeit "gutgeschrieben". Jetzt wird mir ein Viertel gutgeschrieben - aber nur, wenn der Feiertag auf einen meiner vier regulären Arbeitstage fällt. Wenn mein freier Tag ein Feiertag ist, habe ich Pech gehabt. Das ist analog dazu, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt - da haben fast alle Arbeitnehmer Pech gehabt. Meines Erachtens gibt es genau die zwei Alternativen: Wenn der freie Tag schriftlich fixiert ist, wird ein Viertel der Wochenarbeitszeit gutgeschrieben, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Wenn nur eine generelle Wochenarbeitszeit festgeschrieben ist, die nach individueller Absprache auf die Tage Montag bis Freitag aufgeteilt wird, wird ein Fünftel der Wochenarbeitszeit gutgeschrieben.

von Strudelteigteilchen am 22.09.2013, 16:45



Antwort auf Beitrag von Schnecki´sMama

Hallo wenn festgelegt wurde im Arbeitsvertrag dass der freie Tag der Donnerstag ist dann ist er es auch am Feiertag. Ist das nicht so, werden deine Gesamtstundenzahlen in der Woche auf die 5 Arbeitstage in der Woche aufgeteilt (z. B. 20 Wochenstunden : 5 = 4 Std. am Tag im Schnitt). D.h. du bekämst für den Feiertag automatisch 4 Std. "gutgeschrieben" ohne zu arbeiten u. müsstest die restl. 16 Stunden für diese Woche dann an den anderen 4 Tagen "bringen". viele Grüße

von RR am 23.09.2013, 12:19



Antwort auf Beitrag von Schnecki´sMama

Also bei unseren Aushilfen ist das so, dass sie zeitlich den Durchschnitt der letzten 3 Monate pro Tag erhalten. Wenn unser Hausmeister z. B. monatlich die 30 Std. arbeitet, dann wären das etwa 1,5 Std., die der MA an einem Feiertag zeitlich angerechnet bekommt. Er darf ja nicht arbeiten kommen, so muss er einen Ausgleich kriegen. Gibt es einen wirklich festen Tag, dann dürfte der AG nicht schieben, wenn es nachweisbar und festgelegt ist, ansonsten kann der AG ja behaupten wie er will. Trotzdem steht dir ein Feiertagsausgleich zu! LG

von Ü41 am 25.09.2013, 07:09



Antwort auf Beitrag von Ü41

DAS ist doch aber, laienhaft gesehen, ungerecht. Der 3. Oktober ist ein nationaler Feiertag! Selbst wenn die AP nur 20 h arbeitet (oder arbeitest Du in einem Job, an dem man auch an Feiertagen arbeitet?) kann man doch jetzt nicht sagen, oh hier guck mal Feiertag, also machen wir DEN zum freien Tag. Du hättest vielleicht im Gespräch mit der Chefin gleich erwähnen sollen, dass Du Dich, weil es immer so war, auf den Mittwoch eingeschossen und Du an dem Tag schon was vorgenommen hast.

von Holzkohle am 25.09.2013, 22:21