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Gastronomie - Chef kann/will keine Alternativen schaffen

Thema: Gastronomie - Chef kann/will keine Alternativen schaffen

Guten Mittag :) Ich bin ganz neu im Forum, werde mich bei Gelegenheit auch noch vorstellen. Ich bin in der 9 Woche schwanger, weiß dies nun seit bereits 2 Wochen. Aktuell arbeite ich Teilzeit in einem Pflegeheim, nebenbei in einer Bar auf 450€ Basis. Beide Chefs wissen bescheid. Mein Job in der Bar bereitet mir jedoch Bauchschmerzen. Als schwangere darf ich ja nur bis 20 bzw 22 Uhr arbeiten. Wir machen erst um 18 Uhr auf, bis 2 Uhr. Die Kellnerinnen fangen um 20 Uhr an zu arbeiten. Nun gibt es einige Probleme mit meinem Chef. Dieser weiß nicht wie er mir eine Alternative schaffen soll, sagte er habe keine andere Arbeit für mich. Was nun? Abgesehen davon, dass ich das Geld jetzt brauche um meine Miete etc zu zahlen, benötige ich den Verdienst auch um entsprechend (genug) Elterngeld beantragen zu können. Natürlich habe ich schon recherchiert. Jedoch gibt es diesbezülich so viele verscheidene Aussagen, das ich nicht weiß auf was genau ich mich stützen kann. Hatte jemand ähnliche Erfahrungen? Wisst ihr an wen ich mich wenden kann? Vielen Dank für eure Antworten. Mila

von Milla312 am 16.10.2019, 15:57



Antwort auf Beitrag von Milla312

Das wird auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen. Dein Frauenarzt stellt das aus. Danach darfst du nicht mehr auf Arbeit. Dein Arbeitgeber zahlt dir das Regelarbeitsgeld weiter und holt es sich von der Krankenkasse zurück. Bis zu 6 Wochen vor der Geburt kriegst du das dann, danach geht es im Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz kannst du dann Elternzeit nehmen. Kann er keine Alternative schaffen ist das auf beiden Seiten die beste Lösung. Dein AG kann sich eine neue Mitarbeiterin suchen und spart sich deinen Lohn. Du bist keinem Stress oder Gefahr ausgesetzt und kannst deine Miete zahlen.

von jungmami12 am 16.10.2019, 17:03



Antwort auf Beitrag von jungmami12

Danke für deine Antwort. Gilt das jedoch auch bei einem Mini Job? Bei einer Teilzeit/Vollzeitstelle gibt es diese Regelung, das stimmt. Bei einem Mini Job hab ich aber schon gegenteiliges gelesen. Vor allem sind im Vertrag keine festen Arbeitszeiten genannt. Sollte Saisonbedingt weniger los sein, hab ich weniger Stunden. Jetzt Richtung Winter haben wir wieder mehr zu tun und arbeiten entsprechend bis die 450€ "voll" sind.

von Milla312 am 16.10.2019, 17:12



Antwort auf Beitrag von jungmami12

Der Arbeitsplatz ist das Problem und wenn der Arbeitgeber keine alternative hat die den Mutterschutzrichtlinien entspricht muss es der Arbeitgeber ausstellen. Der Frauenarzt ist da raus.

von Soie am 16.10.2019, 17:20



Antwort auf Beitrag von Soie

Stimmt, war bei mir damals auch so! Mein Ex-AG hat das allerdings von sich aus gemacht, da hatte ich gar keine andere Wahl als zuzustimmen.

von SunnyGirl!75 am 16.10.2019, 17:56



Antwort auf Beitrag von jungmami12

Die Antwort von jungmami war leider falsch! Der Chef darf dich bis 20 Uhr, und mit deiner ausdrücklichen Einwilligung und ärztlicher Erlaubnis auch bis 22 Uhr beschäftigen, muss die Nachtarbeit aber bei der Behörde beantragen. Eine reine Formalität. Dann arbeitest du eben bis 20 oder 22 Uhr und hast trotzdem keine Gehaltseinbußen. Der Rest (22-2 Uhr) läuft über Beschäftigungsverbot beim Arbeitgeber. Du kannst dich bei der Aufsichtsbehörde beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 17.10.2019, 19:10



Antwort auf diesen Beitrag

Uriah ist grundsätzlich immer gegen BVs, dementsprechend einseitig sind deren Antworten... Nur weil theoretisch mit deiner Zustimmung bis 22 Uhr gearbeitet werden darf, heißt das nicht, dass das die einzige Lösung ist. Dir steht das Nachtarbeitsverbot zu und ich würde keinesfalls darauf verzichten. Der Chef schickt Dich ins BV und zahlt Dein Gehalt weiter. Anschließend holt er sich das Geld aus der Umlage zurück. BG

von HeyDu! am 18.10.2019, 00:31



Antwort auf Beitrag von jungmami12

der arzt ist RAUS! es geht NICHT um medizinische gründe, sondern um die arbeit, da DARF der gyn gar nix ausstellen. bitte informiere nicht falsch, das kann nach hinten los gehen! es gibt immer eine aufsichtsbehörde, die informiert! der AG stellt das BV aus, der lohn fließt weiter, der AG holt sich das Geld über die umlagekasse zurück und gut is. aber der GYN DARF NICHT!

von mellomania am 22.10.2019, 20:43



Antwort auf Beitrag von Milla312

Wenn man feste Arbeitszeiten hat, ist es warscheinlich auch einfach, ein BV zu bekommen, aber bei "Arbeit auf Abruf" stelle ich mir das schwierig vor, ähnlich wie mit krank oder Urlaub. Mein Jüngerer bekommt in seinem Minijob tatsächlich Lohnfortzahlung, wenn er im Dienstplan steht und dann einen gelben Schein bringt. Der Ältere bekommt nur gearbeitete Stunden bezahlt. Trini

von Trini am 01.11.2019, 08:53



Antwort auf Beitrag von Milla312

Der Frauenarzt stellt eine Bescheinigung aus wenn eine Gefährdung vorliegt. Die Arbeitszeiten stellen eine Gefährdung da. Ich arbeite in einem Maschinenbaubetrieb auf dem Land. Wir können leider auch keine Alternativen schaffen da wir mit Schadstoffen arbeiten. Für uns ist das die einzige Lösung. Wir sind angehalten sofort nach Kenntnis der Schwangerschaft die betroffene nach Hause zu schicken. Passiert dem Baby was haben wir sonst eine Mitschuld. Die Frauenärzte stellen eine Bescheinigung aus wenn die Schwangere das möchte. Stress ist ja auch eine vermeidbare Belastung.

von jungmami12 am 17.10.2019, 10:01



Antwort auf Beitrag von jungmami12

und als AG solltest du es besser wissen. Der Arzt darf das gar nicht, das musst du als AG machen. den woher soll der Arzt wissen ob du keine andere Arbeit hast? Der Arzt darf das BV nur ausstellen wenn entsprechend gesundheitliche Gründe dafür vorliegen.

von Felica am 17.10.2019, 12:26



Antwort auf Beitrag von jungmami12

die schwanger hat gar nix zu wünschen! bv ist kein wunschkonzert. sorry aber das nervt. du informierst total falsch. wenns dumm läuft erhält der chef da nix zurück und dann rappelts. also lasse bitte deine falschen infos. die arbetiszeiten haben mit dem gyn doch gar nix zu tun. bin fassungslos!

von mellomania am 22.10.2019, 20:45