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Gehalt nach Wiedereinstieg

Thema: Gehalt nach Wiedereinstieg

Hi, mich interessiert einfach mal, ob ihr nach der Rückkehr in den Beruf nach dem 1. Kind auch gehaltsmäßig eine Angleichung an eueren neuen Lebensumstand verlangt bzw. bekommen habt? Ich bin im Unternehmen an anderer Stelle wieder gelandet uns muß mich nun erst einmal wieder "beweisen". Aber nach angemessener Frist werde ich schon um eine Gehaltserhöhung nachfragen. Gruß Elinda

Mitglied inaktiv - 11.01.2005, 16:12



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Da ich im öff. Dienst bin und auch das gleiche tue wie vorher, hat sich da nix geändert. Den erhöhten "Ortszuschlag" bekommt mein Mann (auch öff. Dienst). Trini PS: Ich kann mir auch schwer vorstellen, warum ein AG Dir mehr zahlen sollte, außer Du "leistest" an der anderen Stelle mehr.

Mitglied inaktiv - 12.01.2005, 08:10



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Eine Frage, wie lange warst Du in Elternzeit? Denn nach nur einem Jahr ist die Firma verpflichtet, Dir Deinen alten Job, alten Schreibtisch + das alte Gehalt (falls Du gleichviel arbeitest wie früher) zu zahlen! Ich bin nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen und bei mir ist es so: Ich habe meinen alten Stuhl, meinen alten Tisch, meinen PC, mein altes Aufgabenfeld wiederbekommen - mein neues Gehalt (ich arbeite jetzt nicht merh 40 Stunden sondern "nur" haha noch 37 Stunden) wurde nach dem letzten Bruttogehalt berechnet, sprich, meiner ARbeitszeit angepasst. Darum bin ich auch sehr froh. LG Sue

Mitglied inaktiv - 12.01.2005, 13:32



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Hi, verstehe ich das mit der "Angleichung an eueren neuen Lebensumstand" richtig, d.h. Du willst mehr Geld, weil Du nun Mutter bist? LG, Fiammetta

Mitglied inaktiv - 12.01.2005, 13:38



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ich denke mal damit meint sie: Kind = mehr Ausgaben (und kann den Gedanken nachvollziehen) LG Sue

Mitglied inaktiv - 12.01.2005, 13:52



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Hi, klar kostet ein Kind Geld, was man aber - zumindest einigermaßen - schon vorher weiß. Allerdings ist es nicht die Sache des Arbeitgebers, wenn sich jemand zu vermehren gedenkt und in unserem Land ist es zumindest in der freien Wirtschaft so, daß man nach Leistung und nicht nach Vermehrungsfreude bezahlt wird. Wenn einem das nicht genehm ist, hätte man eine Beamtenlaufbahn einschlagen sollen. Folglich frage ich, denn wenn ich Sie richtig interpretiert habe, dann fände ich eine solche Denkweise ausgesprochen dreist und von dem in Deutschland stark verbreiteten Anspruchsdenken geprägt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß sie für gute Leistung, Bereitschaft zu weiterem Engagement - d.h. Überstunden, Home-Office, Weiterbildung, o.ä. - nicht entsprechend entlohnt und auch damit auch motiviert werden sollte. In der Hoffnung, Elinda falsch interpretiert zu haben, grüßt Dich Fiammetta

Mitglied inaktiv - 12.01.2005, 15:39