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gehalt

Thema: gehalt

Hallo ich bin altenpflegerin und habe im stationären bereich 7 jahre berufserfahrung. Nun arbeite ich seit ende feb im amb. Dienst. 28 std im monat für 422 euro. Nun möchte ich ca. 65 std. Im monat arbeiten bei lohnst.klasse 5. Was meint ihr wäre gerecht? An we gibt es nur zeitzuschläge . Weihnaxhtsgeld gibt es auch. Habe morgen Gespräch. Ach ja awo Arbeitgeber. Und wieviel geht runter? Die kids stehen bei meinem mann drauf

von sternchen1410 am 25.06.2015, 18:56



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Rechne doch dein jetziges hoch. Wären dann 975 Euro. Sind dann 670 Euro netto

von Badefrosch am 26.06.2015, 06:18



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Also schau auf deine jetzige Abrechnung, welche Entgeltgruppe es ist. 65 Stunden ist irgendwie eine Viertelstelle. Mit dem Tariflohn durch 4 gehts du dann in die Berechnung: https://www.nettolohn.de/ Ich war übrigens überrascht, dass die Abzüge doch relativ gering ausfallen, trotz Steuerklasse 5. Verhandeln kannst du im Höchstfall die Erfahrungsstufe. Aber, da du beim selben AG bleibst, wahrscheinlich eher nicht. Du hast ja deine Einstufung schon akzeptiert. Trini

von Trini am 26.06.2015, 08:52



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hallo also wo sehe ich in der Gehaltsabrechnung welche Gruppe ich bin? Was bedeuten die einzelnen Gruppen? Ist es normal daß man das Gehalt nur im Vertrag liest? Woherw eiß ich dann ob die 7 Jahre berufserfahrung mitzählen? Ich hatte eben mein Gespräch.NIcht sehr aufschlußreich. Sie rechnen damit daß ich zwischen 15 und 20 Std. die Woche arbeite. eher 20 inkl. Pflegeplanung schreiben. Vollzeit ist 30 Std. Das ganze bei einer 5 Tage Woche.

von sternchen1410 am 26.06.2015, 13:06



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hi, wenn deine Eingruppierung und die aktuelle Erfahrungsstufe nicht auf der Gehaltsabrechnung auftaucht, dann musst du in der Personalabteilung nachfragen. Da du ja beim selben AG bleibst, dürfte beim Gehalt nicht viel zu verhandeln sein. Gruß, Speedy

von speedy am 26.06.2015, 15:19



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

http://www.agv-awo.de/downloads/tarifvertraege/pdf/Bundesverband/TV_AWO-Bundesverband.pdf Im Tarifvertrag steht alles drin, was du brauchst. Verhandeln kannst du also beri einer reinen AZ-Verlängerung erst mal gar nichts. Erklärungen zur Entgelttabelle findest du in Paragraf 20. Irgendwo auf deiner Abrechnung muss die derzeitige Eingruppierung stehen. Im Arbeitsvertrag steht kein gehalt (mein AV ist von 1992 - da hat sich schon vieles geändert). Deine 7 Jahre Berufserfahrung bedeuten für mich (Seite 22 DEINES TV), dass du in der Stufe 4 eingeordnet sein müsstest. Die Entgeltgruppe hängt von deiner Tätigkeit ab. Trini

von Trini am 29.06.2015, 12:46