Wie ist das eigentlich wenn man nach 6 Jahren Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehrt.
Fängt man mit dem gleichen Gehalt wie vor 6 Jahren wieder an oder erhält man zusätzlich auch die tariflichen Erhöhungen von den letzten 6 Jahren???
Danke,
Grüße Ina
Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 15:18
Antwort auf diesen Beitrag
Man erhält die tariflichen Erhöhung für die eigene Gehaltsgruppe, wenn Du also klar eingruppiert bist, kein Problem.
Wir arbeiten nicht nach Tarif, bei uns wird nach dem Erziehungsurlaub das bezahlt, was vorher bezahlt wurde, da Erhöhungen bei uns immer verbunden sind mit besseren Leistungen, Übernahme neuer Aufgaben oder mehr Verantwortung und kein Automatismus aufgrund von Tarifparteien.
Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 22:22