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Gehaltsfrage

Thema: Gehaltsfrage

Hy ich hab mal eine Frage zum Brutto gehalt. ich hab absolut keine ahnung davon, deshalb wende ich mich an euch..... ist ein so großer geldlicher unterschied, wenn man 38,5 und 30 Stunden arbeiten geht????? Im selben Beruf, beim selben Ag ???? Und wie hoch ist bzw. sollte die Differenz sein?? Beispiel: 30 Stunden/ Woche Brutto 1400Euro 38,5 Stunden/Woche Brutto 2300 Euro ist das obwohl es "nur" 8,5 Stunden/Woche sind, wirklich so ein Unterschied????? Kann es ja fast nicht glauben....

von Sarah+Krümels-Mama am 12.02.2012, 14:45



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

wenn es wirklich die gleiche Tätigkeit ist, dann musst Du auf die Stunde heruntergerechnet das gleiche verdienen - brutto. wenn also für 38,5 h 2.300 EUR gezahlt werden, müssten es für 30 h knapp 1.800 EUR sein - einfacher Dreisatz. Alles andere ist nicht zugelassen. Ulrike

von u_hoernchen am 12.02.2012, 16:46



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ist wirklich genau die selbe tätigkeit, gleicher AG, selbe Aufgaben....nur eben dass bei 38,5 Stunden 2300 verdient wird und bei 30 Stunden 1400. Wenn es nicht zugelassen ist, wo kann ich mich denn beschweren??? Weißt du das???

von Sarah+Krümels-Mama am 12.02.2012, 17:08



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

kommt drauf an ;-) steht jedenfalls im Gesetz. Wenn Tz während Elternzeit, dann im Elternzeitgesetz, wenn "normale" Tz, dann im Teilzeit-u. Befristungsgesetz oder so ähnlich. Ulrike

von u_hoernchen am 12.02.2012, 18:13



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

In welchem Gesetz soll das bitte stehen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist doch in der Privatwirtschaft reine Verhandlungssache. Der eine bekommt halt mehr, der andere weniger. Ich weiß, dass ich auch schon öfter mehr bekommen habe als Kollegen mit gleicher Tätigkeit, weil ich halt ein abgeschlossenes Studium habe und deshalb einfach "teurer" war. Und jemand der seit 10 Jahren dabei ist wird auch mehr bekommen als jemand der neu kommt. Jeweils auf die Vollzeitstelle bezogen, aber daher kommen dann natürlich auch Differenzen in Teilzeit zustande.

von lilly1211 am 12.02.2012, 19:53



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Außerdem ist mir neu dass Gehälter irgendwo "zugelassen" werden. Ich kann doch jederzeit eine Teilzeitkraft für 1000 € für 20 h einstellen, auch wenn die Vollzeitkraft die ich schon habe nur 1800€ bekommt. Billiger gab es die, die ich wollte nicht. Wemgegenüber muss ich das denn rechtfertigen oder wo muss ich das gar "zulassen"?

von lilly1211 am 12.02.2012, 20:03



Antwort auf Beitrag von lilly1211

sorry, ich hatte das Ausgangsposting so gedeutet, dass es sich um dieselbe Person handelt. In deiner Interpretation hast du natürlich recht. Ulrike

von u_hoernchen am 12.02.2012, 20:49



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Achso. fuer mich klang das so als wuerde sie sich mit einer anderen person vergleichen. weil sie sich ja beschweren will. und weil sie so komisch in der dritten person (von sich) schreibt (es wird verdient). Haette sie gleich gesagt "ich habe frueher in vollzeit verhaeltnismeasdig mehr verdient als jetzt in teilzeit" waere es verstaendlicher:-)

von lilly1211 am 12.02.2012, 21:20



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Wo steht denn, dass ich mich beschweren will???? o.O. Nee es geht um eine Kraft die 38,5 Stunden arbeitet und eine Kraft die 30 Stunden arbeitet und eben um deren Gehälter! (und ich habe damit gar nichts zu tun!!!!! ) Mich hat einfach interessiert, ob es wirklich so ist, dass 2 Leute bei genau der selben Tätigkeit einen so großen Unterschied haben können.......aber wenn das so ok ist....dann ist meine Frage doch schon beantwortet :-)

von Sarah+Krümels-Mama am 13.02.2012, 06:27



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Wo steht dass du dich beschweren willst? in deinem Posting von gestern 17.08 Uhr

von lilly1211 am 13.02.2012, 13:22



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

sondern auch der Bildungsabschluss. Ich hatte früher eine gelernte Laborantin als TA, die hat für die gleiche Arbeit EG 3 bekommen, für die meine jetzige CTA EG 6 hat. Und dann gibt es ja auch noch die Erfahrungsstufen im TVÖD. Da kann sowas zustande kommen. Trini

von Trini am 13.02.2012, 08:16



Antwort auf Beitrag von Trini

Oh, ja sorry, das beschweren kam erst zustande, nachdem ich das mit dem 3 Satz gelesen hatte....mein Fehler.... Wir haben alle den selben bildungsabschluss....keine hat einen Zusatz oder sonst was! TvÖD haben wir ja nicht, wir werden nach Haustarif bezahlt! (und den kennt eben keiner, keiner weiß wie sich die Brutto summe zusammen setzt!!)

von Sarah+Krümels-Mama am 13.02.2012, 19:40



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Mehr fällt mir auch nicht mehr ein. Trini

von Trini am 13.02.2012, 19:50



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

das geht dich absolut nichts an, was andere verdienen. alles eine sache der gehaltsverhandlungen.....ganz einfach. dieses gehälter-vergleichen find ich unmöglich.

von Osterhase246 am 13.02.2012, 22:39



Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Wieso? Verhandlungssache war da reinweg gar nichts! Mir wurde das so gesagt und damit war es gut! Es ist nunmal fakt, dass unsere "Vollzeitkräfte" schon Grenzwertig bezahlt werden für unseren Beruf und da darf ich mich doch wohl erkundigen, an welcher Grenze ich dann liege? Was istd aran verwerflich? Ich muss auch zusahen, dass Geld rein kommt und wieso sollte ich da nicht "vergleichen" dürfen?

von Sarah+Krümels-Mama am 14.02.2012, 22:14