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Gehaltsunterschied bei 8 und 6 Stunden?

Thema: Gehaltsunterschied bei 8 und 6 Stunden?

Hallo ihr Lieben! Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere daran, dass ich meinen jetzigen Job aufgeben wollte und nach der Elternzeit gern woanders arbeiten würde. Inzwischen habe ich aber darüber nachgedacht doch erst mal dort zu bleiben (auch wenn die Arbeit stressig ist und überhaupt keinen Spaß macht) und erst nach dem zweiten Kind nach einer neuen Stelle zu suchen. Ich müsste dann allerdings auf 6 Stunden runter gehen (wegen dem langen Arbeitsweg), was ich ja eigentlich nicht wollte, weil ich dann beim zweiten Kind auch weniger Elterngeld bekomme und weil ich es sinnlos finde weniger zu verdienen, nur weil der Weg so lang ist. Jetzt habe ich mir aber überlegt, dass mein Freund dann ja auch einen Job haben wird - hat er momentan ja wegen Studium nicht und ohne das er einen Job hat, würden wir eh erst mal noch kein weiteres Kind bekommen - und dann wären wir ja finanziell immer noch besser gestellt als jetzt, selbst wenn ich nur noch das Gehalt für 6 Stunden bekomme. Worauf ich eigentlich hinaus will: Ich arbeite ja im Öffentlichen Dienst (werde also nach Tarifvertrag bezahlt). Weiß jemand von euch wie da so etwa der Unterschied ist? Jemand sagte mir mal, dass der Unterschied gar nicht so groß ist, weil man auf einer anderen Lohnsteuerstufe ist. In meinem Betrieb will ich da erst mal nicht nachfragen, weil ich noch nichts offiziell in die Wege geleitet habe. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir (mal wieder) weiterhelfen könntet. :)

von Isa1005 am 07.03.2013, 17:54



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Hier kannst Du Deinen Tarifvertrag auswählen (es gibt ja unterschiedliche Tarifverträge im ÖD): http://oeffentlicher-dienst.info/ Da kannst Du dann die Arbeitszeit (wäre bei 6h ja 80%) und Deine Steuerdaten & Kinder angeben und der rechnet Dir aus was übrig bleibt. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 18:22



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Danke übrigens für den Tipp. Eigentlich kenne ich die Seite, aber daran habe ich in dem Moment gar nicht gedacht. :)

von Isa1005 am 07.03.2013, 20:49



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Hi, den genauen Unterschied kannst du dir über einen TVÖD-Rechner ausrechnen lassen. Tarifgebiet und Einstufung wählen, dazu Steuerklasse und Prozentzahl und los gehts. U.U. hast du dann eine andere Progressionsstufe, so dass du nicht linear weniger verdienst, aber es wird sich schon deutlich bemerkbar machen, sind immerhin brutto 1/4 weniger. Was du aber machen kannst, ist die Werbungskosten (für die Fahrten) schon jetzt als Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, dann bekommst du direkt mehr Netto raus. Gruß, Speedy

von speedy am 07.03.2013, 18:25



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Da fällt mir grad noch ein: Bei mir wäre im Mai die nächste Stufenerhöhung fällig. Verschiebt die sich durch die Elternzeit, oder bekomme ich die trotzdem?

von Isa1005 am 07.03.2013, 20:31



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Hi, der Stufenaufstieg verschiebt sich nur um die Zeiten von Elternzeit ohne TZ-Beschäftigung. MuSchu und TZ werden als ganz normale Laufzeit anerkannt. Gruß, Speedy

von speedy am 08.03.2013, 09:36