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Geht das wie ich mir das vorstelle?

Thema: Geht das wie ich mir das vorstelle?

Hallo, ich wollt mal wissen ob das so geht wie ich mir das vorgestellt habe. Nicht das ich dann im großem Schlammasel landen. Also, ich bin im 1.Lehrjahr :-( Mutterschutz beginnt am 9.8.04 Ausbildung möchte ich gerne weiter machen, aber mit einer Pause. 1. möchte ich Stillen, und 2. wohin mit dem Kind. Habe ährlich gesagt keine lust mein neugeborenes irgendwelchen wildfremden leuten zu geben. Hoffe ihr versteht das. Tja, jetzt ist nur die Frage das mit der Pause. Ich dachte an 1 Jahr und danach mit der Ausbildung weiter zu machen. Das erste bekomm ich ja fertig. Allerdings macht mein Schatz den Meister und sollte dann nächstes Jahr fertig sein, jetzt hat er aber gemeint das durch Arbeit etc. und seine Schule er evtl. ein Jahr draufsetzt weil er es evtl. nicht schafft. (das er dann nach einem Jahr drauf aufpasst) Wie ist das, könnt ich auch 2 Jahre Pause machen und dann die Ausbildung fortsetzen? Und wann müste ich dem AG darüber informieren? Kann ich auch erst für ein Jahr das mal einreichen und evtl. Später das mit dem 2.Jahr wenns nicht so klappt. oder muß ich die Zeit dem AG komplett mitteilen? Wäre über Tips dankbar. LG Sabse

Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 20:23



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Hallo, du kannst meines Wissens wie andere Arbeitnehmer auch Elternzeit nehmen. Den AG musst du spaetestens sechs Wochen nach der Geburt darueber informieren, dass und wie lange du Elternzeit nimmst, maximal 3 Jahre, wobei du dich fuer zwei Jahre verbindlich festlegen musst. Ein Jahr beantragen und das zweite eventuell nachreichen geht nur, wenn der AG dann mitspielt, verpflichtet ist er nicht dazu, die Verlaengerung zu gewaehren. LG Berit

Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 22:57



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Hallo, ich kann Dir nur sagen wie es bei mir gewesen ist. Ob Du ganz normale Elternzeit nehmen kannst weiß ich nicht. Meine Kleine kam Anfang Februar 02, ich habe dann ein halbes Jahr Pause gemacht und nach den Sommerferien wieder angefangen (die kleine war dann bei meiner Ma),. Das halbe Jahr mußte ich auch nicht nachholen, weil meine Noten ok waren und ich es so als verkürzung laufen lassen konnte. LG

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 10:03



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1. ja Du kannst ganz normal in EU gehen, wie alle anderen auch. Das MuSchu-Gesetz steht da über allem! Ja, Du musst Dich für die ersten zwei Jahre festlegen, ändern geht nur mit Zustimmung des AG - ich an Deiner Stelle würde von vorneherein 2 Jahre beantragen. Die Ausbildung läuft Dir nicht davon. Falsch ist aber, dass Du bis 6 Wochen nach Geburt Zeit hast Elternzeit zu beantragen. Du musst es spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Geburt machen - normalerweise aber 8 Wochen, bevor Du ihn antrittst (nur unmittelbar nach der Geburt gibt es die Ausnahme).

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 10:53



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Hallo, also ein befristeter Vertrag verlängert sich durch Elternzeit NICHT! Ausser man verabredet mit dem Arbeitgeber eine Sonderregel. Teilweise (je nach Tarif etc.) gibt es auch Ausnahmen dieser Regel. Informiert Dich auf jeden Fall genau u.a. beim Familienministerium (homepage-Name weiss ich gerade nicht). Schöne SS! Vera

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 11:08



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.. ich hatte das verwechselt, es sind sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit, bis dahin muss man den Antrag in diesem Fall gestellt haben (sonst acht Wochen vor Beginn). Asche auf mein Haupt :-) LG Berit

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 17:39