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Geld und Elternzeit

Thema: Geld und Elternzeit

Hallo, ich beende im Juli meine Ausbildung und möchte anschließend vollzeit arbeiteb.Im Dezember wollen wir schwanger werden.Somit kann ich (wenn ich direkt schwanget werde) noch genau ein jahr arbeiten.Das ist ja wichtig für die Höhe vom Elterngeld.Mein Arbeitsverhältnis wird dann enden, denn einen befristeten Vertrag bekommt man erst nach zwei Jahren.Mein Freund arbeitet vollzeit und verdient Netto etwa 2000-2100 euro.Ich will mindestens 2Jahre Elterneit machen.Welches Geld steht mir alles zu von Schwangerschaft bis einschließlich Elternzeit?Bekomme ich in dem Moment Elterngeld obwohl ich ja quasi arbeitslos bin nach dem Mutterschutz?

von LottePfefferkorn am 02.02.2015, 11:39



Antwort auf Beitrag von LottePfefferkorn

Elterngeld bekommst Du quasi ab Geburt, wobei in den ersten zwei Monaten Mutterschaftsgeld gezahlt wird und dies beim Elterngeld angerechnet wird, sodass Du quasi erst nach der Mutterschutzfrist Elterngeld bekommst. Dies dann für 10 Monate (2 Monate fallen leider immer weg wegen des Mutterschaftsgeldes und das lässt sich auch nicht dadurch vermeiden, dass zunächst der Vater Elterngeld für diese Monate beantragt). Du kannst das Elterngeld auch auf zwei Jahre splitten, bekommst dann entsprechend nur die Hälfte. Das Elterngeld berechnet sich aus deinem Gehalt. Das kann man mit diversen Rechnern im Internet ausrechnen. Das Gehalt Deines Partners spielt da gar keine Rolle. Das Elterngeld Deines Mannes, wenn er denn Elternzeit nimmt, bestimmt sich ausschließlich aus seinem Gehalt. Elterngeld kann auch von beiden gleichzeitig bezogen werden. Insgesamt jedoch nur 14 Monate lang (letztlich nur 12, denn siehe oben). Nehmen also beide gleichzeitig Elternzeit ab der Geburt, dann geht das 7 Monate lang. Wichtig ist, dass es neue Regeln ab Sommer geben soll (Elterngeld plus). Da soll dann eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit leichter möglich sein. Müsste man dann mal nachschauen, wenn es einen betrifft. Die ganze Sache rund um das Elterngeld ist übrigens in der Broschüre des Familienministeriums gut nachzulesen. Wahrscheinlich leichter verständlich als von den Usern hier gepostete Sachen.

von Murmeltiermama am 02.02.2015, 13:25



Antwort auf Beitrag von LottePfefferkorn

Hi, das Elterngeld ist ausschließlich abhängig von deinem Gehalt vor dem Mutterschutz (Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es ist dabei egal, ob du in der Elternzeit arbeitslos bist oder nicht. Interessanter ist da die Frage nach der Versicherung etc., denn du bist nur beitragsfrei in der eigenen Krankenversicherung wenn dein Arbeitsverhältnis fortbesteht, d.h. ruht, ansonsten musst du dich selbst versichern oder einen Anspruch auf Familienversicherung haben (d.h. verheiratet sein). Gruß, Speedy

von speedy am 03.02.2015, 20:34