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Geplante Schwangerschaft während Elternzeit

Thema: Geplante Schwangerschaft während Elternzeit

Hallo, ich bin seid dem 22.07.12 in Elternzeit, bis voraussichtlich 21.07.14 (2 Jahre), ich werde so wie es aussieht die Elternzeit um noch 1 Jahr verlängern. In meiner Schwangerschaft habe ich bis zu der 26 SSW gearbeitet und hatte danach ein Individuelles Beschäftigungsverbot mit Lohnvorzahlung bekommen (hatte ziemlichen Stress in der Firma nachdem sie erfahren haben das ich Schwanger bin). Da mein Mann und ich uns noch ein Baby wünschen, wie ist das wenn ich während der bestehenden Elternzeit wieder Schwanger werde? Habe ich wieder Anspruch auf Lohnvorzahlung durch die gesamte Schwangerschaft oder erst ab den 6 Wochen vor dem Entbindungstermin, wenn ich die bestehende Elternzeit vorzeitig, also gleich nachdem ich wieder erfahren habe das ich erneut Schwanger bin, beende und wieder ein Individuelles Beschäftigungsverbot bekomme? Kann ich überhaupt gleich nachdem ich erfahren habe das ich wieder Schwanger bin ein Individuelles Beschäftigungsverbot bekommen? Herzlichen Dank für Eure Antworten im Voraus! Viele Grüße, bosi1989

von bosi1989 am 27.08.2013, 17:33



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Ich bin auch in der Elternzeit schwanger geworden und ich bekam keine Lohnfortzahlung u.ä., auch nicht 6 Wochen vor der Entbindung. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (ohne Aufstockung), das war es. Und dann gab es 300 € Elterngeld. ich finde das jetzt auch nicht so "fair" den Arbeitgeber gegenüber, gleich ein individuelles Beschäftigungsverbot einzuplanen, obwohl man noch in Elternzeit ist.

Mitglied inaktiv - 27.08.2013, 18:39



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Wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du keine Lohnfortzahlung. Wenn Du Elternzeit für 2 Jahre beantragt hast, musst Du auch 2 Jahren nehmen, es sei denn Dein Arbeitgeber stimmt einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zu. Ebenso muss er der Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr zustimmen. Wenn er dich braucht, musst Du arbeiten gehen, oder dir einen neuen Job suchen.

von Nicol am 27.08.2013, 21:07



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Aber wenn das zweite Kind in der Zeit geboren wird, in der noch das Elterngeld fürs erste läuft, also innerhalb von 2 Jahren, bekommt man zu den 300,- noch eine Aufstockung "Geschwisterbonus" . Lg

von mirico11 am 28.08.2013, 12:04



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Hallo, die Elternzeit vorzeitig beenden, kannst Du nicht. Der Verlängerung ums dritte Jahr muss Dein AG nicht zustimmen, das ist Dein Recht (und bringt mich, die ich immer auf der anderen Seite inzwischen sitze, fast zum Wahnsinn, weil ich nicht planen kann). Aber auch das dritte Jahr kannst Du nicht einfach beenden wie es Dir gefällt. Und ein BV bekommst Du nur, wenn ein Arzt das aussprichst. Das kann man nicht "beantragen" oder gar "planen". Diese Vorstellung mutet uahc ziemlich seltsam an und wäre ich Dein AG und wüsste von solchen Gedankenspielen, wäre ich auch nicht mehr kooperativ, sondern würde nur zugestehen, was ich unbedingt müsste. Das Geld muss verdient werden und das machen die anderen AN, die das dann ausbaden. Und nein, Du bekommst eine Lohnfortzahlung immer nur dann, wenn Du Anspruch auf Lohn hast und denn hast Du nur, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst und das nicht ruht. Grüße Tina

von Tinai am 28.08.2013, 12:51



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Weshalb solltest du denn ein Beschäftigungsverbot kriegen?? Wegen dem Stress, den du 2012 hattest??

von wolfsfrau am 28.08.2013, 21:22



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Wie das Wort schon sagt, bekommt man ein Beschäftigungsverbot, wenn man beschäftigt ist. Das bist du ja nicht. Und überhaupt finde ich ein BV wegen Stress in der Arbeit ganz schön krass...haben wir nicht alle Stress???...meine Meinung.

Mitglied inaktiv - 29.08.2013, 13:21



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Hallo zusammen, als erstes bedanke ich mich für all die Antworten. Bzgl. dem "Stress" den ich in meiner Schwangerschaft hatte, ich denke wenn ihr an meiner Stelle gewesen wärt, hättet ihr genauso reagiert. Den psychischen Stress hätte glaub ich keiner ertragen wollen, den ich ertragen musste als der AG erfahren hat das ich Schwanger bin, deswegen habe ich ein BV bekommen, weil ich am Ende meiner Kraft war. Ich hoffe ihr versteht mich jetzt..

von bosi1989 am 29.08.2013, 13:56



Antwort auf Beitrag von bosi1989

Nein - du kriegst dann nicht wieder neu die Lohnfortzahlung. Weil... Du hast deinem AG gegenüber den Zeitraum beantragt - bis 21.07.14 und bis dahin bist du für ihn zwar noch ein Mitarbeiter, aber einer in Elternzeit. Was in dieser Zeit alles an Krankheit, Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz etc. passiert, geht den AG nichts mehr an bis 21.07.14. Beachte: Du kannst die Elternzeit auch nicht einfach ohne das Einverständnis deiner Firma beenden, dazu müsste der AG ja zustimmen, dass du früher zurückkommst. Er hat ja z. B. eine Vertretung für dich bis 21.07.14 eingestellt. Das dürfte er nämlich. Selbst, wenn er nun zustimmen würde, dann müsstest du ihm ja von der erneuten Schwangerschaft erzählen, dazu wärst du ja verpflichtet ab Ausstellung des Mutterpasses. Und dann möchte ich nicht wissen, wie der AG darüber denkt. Der sagt sich doch auch, was soll das denn, sie will wiederkommen, aber schwanger - hääää? Da kann er sich doch gleich ausrechnen, wohin das führt. Wozu sollte er das tun? LG

von Ü41 am 05.09.2013, 19:11