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Geschrieben von Tara24 am 07.02.2006, 14:05 Uhr

Geringfüg. Beschäftigung trotz Erziehungsurlaub?

Hallo, bin im Erziehungsurlaub (noch bis Februar 08). Allerdings würde ich gerne einen Job auf 400 € Basis annehmen. Kann ich das tun, ohne dass das Nachteile hätte?

Könnte ich mich auch schon früher wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückmelden, wenn ich wollte - oder muß ich nun meine 3 Jahre Erziehungsurlaub so nehmen, wie ich sie auch beantragt habe. Ich würde sonst am liebsten wieder arbeiten gehen, allein des Geldes wegen.


Vielen Dank für euren Rat!

Tara

 
2 Antworten:

Re: Geringfüg. Beschäftigung trotz Erziehungsurlaub?

Antwort von m-a-d-e am 07.02.2006, 14:14 Uhr

hay
also wenn dein chef dass mitmacht dann darfst du bis zu 30 stunden in der woche in deinem alten betrieb arbeiten gehen. desweiteren darfst du auch einen 400euro-job annehmen.
dragana

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Re: Geringfüg. Beschäftigung trotz Erziehungsurlaub?

Antwort von monstermanu am 07.02.2006, 14:43 Uhr

Ich schließe mich dabei an. Ich arbeite seit Jan wieder ein bisschen, da ich noch stille. Musst halt eine Bestätigung bei Ki-Geld und Erziehungsgeld abgeben ...

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