Geschrieben von steja1 am 05.09.2005, 15:16 Uhr |
Gleichzeitige Elternzeit Mutter und Vater??
Hallo,
ich bin bereits in Elternzeit und fange am 1.11.05 wieder voll an zu arbeiten. Mein Mann geht dann in Elterzeit hat diese aber bereits ab 26.09.05 beantragt. Es ist doch richtig, das beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben dürfen?? Oder bekomme ich dann Probleme?? Wer hat Erfahrungen??
Danke Jana
Soweit ich weiß....
Antwort von tinai am 05.09.2005, 15:19 Uhr
....geht das nicht, aber damit Du Sicherheit bekommst: Frag doch mal bei Frau Bader im Rechtsforum.
Das gibt vermutlich auch keinen ärger mit dem AG, aber bei der Sozialversicherung unter Umständen, denn dort wird der EZ-Nehmer ja beitragsfrei gestellt.
Re: Soweit ich weiß....
Antwort von steja1 am 05.09.2005, 15:30 Uhr
Also im Bundeselternzeitgesetz steht das beide Elternteile auch gemeinsam Elternzeit nehmen können!!
Jana
Na denn,,,,,,
Antwort von tinai am 05.09.2005, 16:45 Uhr
stimmt ich erinnere mich, da gabs eine Änderung.
Hat sich überhaupt alles geändert und da bei uns im Moment nur eine in Elternzeit ist, bin ich nicht a jour.
Re: Gleichzeitige Elternzeit Mutter und Vater??
Antwort von Mistinguette am 06.09.2005, 9:41 Uhr
Im Prinzipp geht es zum Beispiel, die Mutter zwei Tage arbeitet und der Mann 3 Tage und abwechselnd zu Hause beim Kind sind.
Re: Gleichzeitige Elternzeit Mutter und Vater??
Antwort von SophieUniMainz am 06.09.2005, 12:43 Uhr
Hallo Jana,
da ich zur Zeit meine Magisterarbeit über Elternzeit schreibe, kenne ich mich ganz gut damit aus.
Seit 2001 ist es laut BErzGG möglich, dass beide Partner gleichzeitig in Elternzeit gehen und dabei jeweils bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Dies kann man bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres machen. Allerdings kann man nun auch das 3. Jahr flexibel bis zum 8.Lebensjahr des Kindes einsetzen wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Alle Informationen im Überblick und den Gesetzestext kannst Du aus der kostenlosen Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekommen. Einfach unter www.bmfsfj.de bestellen.
Übrigens: ich bin noch auf der Suche nach Probanden für die Magisterarbeit. Falls Ihr beide gleich viel vor der Elternzeit verdient habt und Du entweder einen Hauptschul- oder einen Hochschulabschluss hättest, würdest Du in mein Raster fallen. Könnte ich Dich dann interviewen? Ein Interview dauert ca. 30 Min. und soll im Oktober am Telefon stattfinden.
Wenn es passt, dann melde Dich doch einfach unter sophiekirch@gmx.de
Liebe Grüße,
Sophie
Re: Gleichzeitige Elternzeit Mutter und Vater??
Antwort von Mistinguette am 06.09.2005, 13:18 Uhr
ich habe dir eine e-mail geschickt.
Re: ja, geht
Antwort von Benedikte am 07.09.2005, 5:05 Uhr
bei unserem 2004 geborenen Kind waren wir beide eine Zeit zuhause. Ich nach der geburt noch 8 Wochen Mutterscutz und sechs Wochen Elternzeit, mein Mann a Geburt Elternzeit.
Ging problemlos, fällt letztlich auch keinem groß auf, da man ja im regelfall verschiedene Arbeitegber hat udn ist eben auch erlaubt- man darf halt eine gewisse Zeit nicht überschreiten.
NAchteil ist allersings, dass man dann kein gehalt kriegt, wenn beide in Elternzeit sind.
Benedikte
An alle Lehrerinnen
Was ist wenn mein Kind krank wird????
Weiterarbeiten mit Baby
Nimmt beim Opa nur Fläschchen-keine Beikost-wer kennt das?
Erfahrungen -Berufstätigkeit mit Grossfamilie
Frage an alle, die Arbeit/Ausbildung mit SÄUGLINGEN hatten
Berufliche Umorientierung / Zweite Ausbildung
Wann SS melden? Krankenschwestern? und alle anderen?
Frage zur Steuerklasse 5