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Geschrieben von SweetApple am 06.05.2005, 10:49 Uhr

HILFE!!! Arbeiten nach Ende der EZ - AG will mich nicht mehr! Was mach ich nur???

Hallo,

ich bin ziemlich geschockt über das Schreiben meines AG, das ich heute bekommen habe.

Meine dreijährige Elternzeit endet im Januar 2006.

Im April bekam ich ein Schreiben meines Arbeitgebers, in dem er mich fragte, ob ich nach Ende der Elternzeit wieder voll zur Verfügung stehe.

Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass es mir nur möglich ist, in Teilzeit vormittags zu arbeiten.

Heute bekam ich ein Schreiben, in dem stand, dass sie mir keine Teilzeitstelle am Vormittag anbieten können.

Ich soll bis zum 31.05.05 mitteilen, ob ich wieder in Vollzeit arbeiten komme oder die Arbeitsstelle aufgebe.

Es ist mir aber unmöglich, Vollzeit oder am Nachmittag zu arbeiten.

Wie gehe ich nun vor? Was steht mir zu? Muss ich mich wirklich bis 31.05. schon entscheiden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG Sandra

 
15 Antworten:

Re: HILFE!!! Arbeiten nach Ende der EZ - AG will mich nicht mehr! Was mach ich nur???

Antwort von Suka73 am 06.05.2005, 14:21 Uhr

Ähm was heißt entscheiden? Du sagst doch selbst, dass Vollzeit für Dich völlig unmöglich ist, also von daher kann Dir die Frist, bis wann Du bescheid geben mußt doch egal sein, oder? Ich hoffe, das klingt jetzt nicht zu hart...

Soweit ich weiß ist Dein AG nicht dazu verpflichtet, Dich nach 3 Jahren wieder in Deinem alten Posten einzustellen, von daher Hut ab, dass sie Dir eine Vollzeitstelle angeboten haben. Es ist ihm auch unzumutbar, dass bis zum Schluss auf Deine Entscheidung gewartet wird ob Du eventuell voll wiederkommst. Die Stelle kann von Deinem AG neu besetzt werden, ist halt auch nur ein wirtschaftliches Unternehmen und muss sehen, wo es bleibt. Jetzt mal ganz krass gesagt.

Ich hoffe, Du findest irgendwie eine Lösung. Aber die Fr. Bader kann Dir da sicher besser weiterhelfen, bin ja kein Experte :o)

LG Sue

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Re: HILFE!!! Arbeiten nach Ende der EZ - AG will mich nicht mehr! Was mach ich nur???

Antwort von RenateK am 06.05.2005, 14:31 Uhr

Hallo,
nach Teilzeit- und Befristungsgesetzt kann der Arbeitgeber Dir eine Teilzeitstelle nur verweigern, wenn wirklich dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Siehe hier das Gesetz:

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
§ 8 (1)” Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.”
(4) “Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. ...”

Das muss er erst einmal nachweisen, ich denke auch die Grö0e des Betriebs spielt da eine Rolle. Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, würde ich mich, ehe ich irgendeine Entscheidung bekannt geben, an diesen wenden. Oder an die Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.

Gruß, Renate

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Re: HILFE!!! Arbeiten nach Ende der EZ - AG will mich nicht mehr! Was mach ich nur???

Antwort von desireekk am 06.05.2005, 17:29 Uhr

Du mußt im Moment gar nix sagen!

Wenn Du einen teilzeitarbeitsplatz haben w9llst, mußt Du ihm das 3 Monate sagen, bevor Du teilzeit arbeiten willst.

Ansonsten sagst Du gar nix und bist im Januar 2006 an deinem Vollzeitarbeitsplatz zurück :-)

JETZT würde ich gar nicht ssagen, so sehr ich auch die AG.-Seite verstehe...

ésirée

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@desireekk

Antwort von SweetApple am 06.05.2005, 17:58 Uhr

Hallo desiree,

nach der Anfrage meines AG im April hab ich ihm schon schriftlich mitgeteilt, dass ich nur vormittags arbeiten kann. Habe aber noch keine genauen Arbeitszeiten angegeben. War wohl zu voreilig von mir?

Ich verstehe auch, dass mein AG für die Zukunft planen muss, bin aber schon etwas enttäuscht, da alle Mamis, die vor mir aus der Elternzeit zurückgekehrt sind, einen Teilzeitarbeitsplatz vormittags bekommen haben.

Werde am Montag mal unseren Betriebsrat dazu fragen.

LG

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Noch ne andere Frage...

Antwort von SweetApple am 06.05.2005, 18:04 Uhr

... und was ist, wenn ich noch während der Elternzeit nochmal schwanger werde? Und mich aber schon jetzt entscheide, zu kündigen, da ich ja nicht voll wieder arbeiten kann? Mein AG verlangt ja eine Mitteilung diesbezüglich bis 31.05. Das wäre doch dann verbindlich, oder? Somit hätte ich für die zweite Schwangerschaft auch keinen Kündigungsschutz?

LG

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Re: Noch ne andere Frage...

Antwort von schnappi am 06.05.2005, 20:00 Uhr

1. Du hast immernoch Kündigungsschutz
2. suche das Gespräch mit dem AG
3. den Arbeitsplatz auf keinen Fall kündigen ("aufgeben")
4. Betriebsrat konsultieren, notfalls Gewerkschaft

Kommt drauf an, wo Du arbeitest, aber ich finde, schon so zeitig nach der Zeit nach dem ErzU(Jaunuar 06) zu fragen, sehr suspekt. Was steht für eine KüFr in Deinem AV? Nach der Elternzeit MUSS er Dich zumindest für die Zeit der KüFr wieder einstellen. Und in DER Zeit, kann er Ersatz beschaffen. Und bis dahin steht ihm frei, eine befristete Stelle auszuschreiben, was er im Zweifelsfalle bereits getan hat. Außerdem ist es sehr schwer, eine Mutter mit Kind einfach so zu kündigen. Wenn er Dich ärgern will, kannst Du ihn auch ärgern.

An Deiner Stelle würde ich erstmal mit meinem Chef sprechen. Bereite Dich darauf gut vor. Frage, warum er Deine Entscheidung bereits jetzt verlangt, wo doch noch reichlich Zeit ist. Frage nach einer möglichen Abfindung und deren Höhe (Gehalt x Anzahl der Betriebsjahre x 0,55). Nebenbei: eine Kündigungsschutzklage wird für ihn ziemlich teuer.
Von einer möglichen Schwangerschaft würde ich nichts sagen, sondern wirklich erst, wenn es soweit ist.

Von mir aus sage, dass Du möglicherweise Vollzeit arbeiten könntest, aber aufgrund der langen Zeit bis dahin noch nicht nach einer Kinderfrau gesucht hast. Lass Dich nicht einlullen und unterschreibe nichts. Gehe im Zweifel immer zu einer Gewerkschaftsvertretung für Deinen Zweig. Auch im Betriebsrat sitzen Angestellte dieses Unternehmens.

Alles Gute
schnappi

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@schnappi

Antwort von SweetApple am 07.05.2005, 0:53 Uhr

Hallo schnappi,

danke für dein Posting. Im AV steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.

Die Mitarbeiterin, die im Moment meinen Arbeitsplatz macht, hat einen befristeten Vertrag bis Ende Januar, also bis zum Ende meiner Elternzeit.

Ich habe jetzt aber von einer Kollegin gehört, dass eine andere Mitarbeiterin sehr gerne behalten werden würde, deren Zeitvertrag läuft zum 31.05.05 aus.

Für mich sieht es nun so aus, als möchten sie mich loswerden und eben die junge, kinderlose Mitarbeiterin behalten, deren Vertrag eigentlich jetzt Ende Mai ausläuft. :-(

Bis wann genau muss ich denn verbindlich mitteilen, ob ich ganztags arbeiten kann? Ich habe mal was von 3 Monate vor Ende der Elternzeit gehört, stimmt das?

LG

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@ SweetApple

Antwort von Dany1978 am 07.05.2005, 15:28 Uhr

Schau mal hier:
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/teilzeit.html

Da findest Du viele Infos.

LG Daniela

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Re: @schnappi

Antwort von schnappi am 07.05.2005, 22:37 Uhr

Hallo nochmal,
verbindlich musst Du garnichts sagen. Wenn im Betrieb nicht zwingende Umstände Deine Entscheidung rechtfertigen, musst Du nichts sagen. Da eine Vertretung bis Ende der Elternzeit eingestellt ist, besteht hierzu keine Veranlassung. Wie gesagt, suche das Gespräch mit Deinem Chef.
Die 3-Monatsfrist ist, soweit ich weiß, eine Empfehlung, wann man sich bei seinem AG melden sollte. Auch ich werde nach meiner Elternzeit (Sept 05) nicht wieder eingestellt. Trotzdem musste ich bis jetzt nichts unterschreiben, oder andere Zusagen machen. Ich soll am ersten Tag erscheinen, dann einigen wir uns über die "Formalitäten".
Wie gesagt, eine solche vorzeitige Entscheidung halte ich für sehr suspekt. Keinesfalls würde ich mich festnageln lassen, im Gegenteil, eher auf die 3-Monats-frist verweisen und auf Deine KüFr. Er kann Dich demnach nur zum 30.09.05 kündigen, das wird ihm zu lang dauern. Du kommst im Prinzip etwas "zu spät" für eine fristgerechte Kündigung (ZUM QUARTALSENDE)
Mach Dich nicht kirre, er kann Dir garnix. Kümmer Dich im Gegenteil um eine andere Stelle, damit wird Dir mehr gedient sein.
LG und schreib mal wie es ausging
schnappi

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Re: @ SweetApple

Antwort von schnappi am 07.05.2005, 22:39 Uhr

bei allem respekt, das ist eine aufgeweichte regelung ohne substanz. da läßt sich keiner drauf ein, wenn er nicht möchte.
lg

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korrektur, @sweet apple, WICHTIG!

Antwort von schnappi am 07.05.2005, 22:42 Uhr

Du schreibst, Deine Elternzeitvertretung hat den Vertrag bis 31.05 und einmal, Deine Elternzeit endet im Januar 06. Was stimmt nun?

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Re: @ schnappi

Antwort von SweetApple am 08.05.2005, 10:16 Uhr

Hi schnappi,

war von mir vielleicht etwas unverständlich geschrieben, deshalb hier nochmal eine Erklärung:

Meine Elternzeit endet im Januar 2006. Meine Kollegin, die meine Vertretung macht, hat einen Zeitvertrag bis Januar 2006.

Außerdem habe ich aber jetzt gehört, dass eine andere Kollegin weiterbeschäftigt werden soll, deren Zeitvertrag aber nun am 31.05.2005 ausläuft. Diese arbeitet auch in der gleichen Abteilung.

Mir drängt sich jetzt halt der Verdacht auf, dass sie mich loswerden wollen. Die beiden Kolleginen, von denen ich hier schrieb, haben vor kurzem erst ausgelernt, sind jung, haben keine Familie und sind von daher wahrscheinlich flexibler als ich. Und verdienen weniger als ich. Ich bin immerhin seit 1989 in dem Unternehmen tätig.

Ich hänge mich auch an dem Datum 31.05. auf, weil ich mich bis dahin meinem Chef gegenüber äußern soll und zufälligerweise da auch der Vertrag der einen Kollegin ausläuft.

Aber wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe, habe ich doch bis drei Monate vor Ende meiner Elternzeit Zeit, meinem Chef mitzuteilen, ob ich Vollzeit arbeiten komme oder nicht.

Ich hoffe, jetzt war es etwas verständlicher erklärt.

LG

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Noch was...

Antwort von SweetApple am 08.05.2005, 11:04 Uhr

... je länger ich drüber nachdenke um so mehr reg ich mich über meinen Chef auf!

Ich finde es eine Unverschämtheit, mir solch eine Frist bis zum 31.05. zu setzen und zu verlangen, dass ich mich bis dahin festlege ob ich voll wieder arbeite oder meine Stelle "aufgebe". Dies käme ja einer Kündigung von meiner Seite gleich. Das hätte er wohl gern, aber für wie doof hält der mich eigentlich?!

Ich finde es ganz schön dreist, die evtl. Unwissenheit der Mitarbeiter so auszunutzen und eine Abfindung zu sparen.

Bin echt mal gespannt, was unser Betriebsrat dazu sagt, den rufe ich morgen mal an.

LG

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Re: Noch was...

Antwort von schnappi am 08.05.2005, 12:53 Uhr

Ok, habs verstanden.
Ruf den BR an und frage, was Du bezüglich der Frist tun sollst. Parallel würde ich entweder eine Gewerkschaftsvertretung konsultieren ODER einen Anwalt für Arbeitsrecht. ME darf er Dir zwar Fristen setzen, kann Dich aber nicht während der Elternzeit kündigen.
Im Falle der Rechtmäßigkeit der Fristsetzung (bin ich mir nicht sicher, tendiere aber zur NICHT-Rechtmäßigkeit) verfasse ein Schreiben, dass Du im Augenblick noch nicht entscheiden kannst, ob Du wieder Vollzeit kommen kannst, dass es dafür viel zu früh ist. Immerhin hat er Dir Elternzeit bis 31.01.2006 gewährt, erinnere ihn notfalls daran. Bitte um eine Erläuterung, warum Du Dich so früh erklären/festlegen sollst und um unbedingte Rückantwort.
Schreib nicht zuviel, dann kann man Dich nicht an Kleinigkeiten festnageln. Reg Dich nicht auf, wenn Du emotional wirst, wird es unsachlich und geht meist nach hinten los.
Also, wenn Du hier nicht alles öffentlich machen willst, mail mich an.
LG
schnappi

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@schnappi

Antwort von SweetApple am 08.05.2005, 13:31 Uhr

Danke für deine Tipps! Werde morgen auf jeden Fall mal den BR und einen Anwalt anrufen.

Meld mich wieder.

Bis dann und LG

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