Hallo
ich habe heute meinen Versicherungsverlauf gekriegt.
Wenn ich mir das so ausrechne (war ziemlich überrascht, das auch noch Schulzeiten angerechnet werden - also nicht nur Ausbildungszeiten), dann kann ich - wenn man die geforderten 45 Jahre nimmt - mit 63 in Rente.
WENN ich denn das richtig verstanden habe -und sich nichts relevantes tut :-)
Es gilt doch das Datum, was als erstes oben steht, oder? Das wäre dann Schulausbildung. Das gilt als Anrechnungszeit, oder? Erhöht nicht die Rente geldtechnisch, aber wird zu den "45 Jahren" gerechnet. Ist das so richtig?
Bei der InfoNummer der RV kriege ich nur das gesagt, was auch auf der HP zu lesen ist. Richtig verstanden habe ich es dadurch immer noch nicht.
Erklär mir das doch bitte mal jemand "für Blöde". Mit 63 in Rente kann ich ja auch trotzdem nicht, trotz 45 Beitragsjahren.
LG tabeamutti
von
tabeamutti
am 20.03.2014, 16:09
Bis dahin wird das Rentenalter noch zig mal geändert.
Das Rentenalter ist jetzt bei 67.
Von der Theorie hab ich das so verstanden, dass wenn man früher gehen wilp man Abschläge in Kauf nehmen muss, nämlich 3,6 % je Jahr = 14,4 % bei 63 Jahren.
1000 Euro Rente mit 67
856 Euro mit 63
Die 45 Beitragsjahre interessieren glaube ich nicht, ich hab die mit 62 voll.
von
Badefrosch
am 20.03.2014, 19:41
Ich gehe nicht davon aus, dass sie Regierung mit dem 45 Jahren Beitragsjahre meint, sondern Arbeitsjahre, also Jahre mit gezahltem Rentenbeitrag.
Sonst wäre ja alle mit 63 in Rente.
Was genau dann zählt, wird uns erst das Gesetz verraten
von
shinead
am 21.03.2014, 17:33
War das nicht so, das diese Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren nur wieder ältere Baujahre betrifft?
Mitglied inaktiv - 21.03.2014, 18:43
Antwort auf diesen Beitrag
Ja - das wird wieder irgendwie verrechnet. Mein Mann mit Baujahr 1964 wird wieder mit 67 Jahren in Rente gehen müssen. So ist der heutige Stand - wahrscheinlicher muss er aber bis 69 gehen - sofern er noch kann....
LG, Leonessa
von
leonessa
am 21.03.2014, 23:48