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haben wirklich beide 3 Jahre Elternzeit

Thema: haben wirklich beide 3 Jahre Elternzeit

Hallo, es heißt ja immer 2 Vätermonate, das heißt dann wenn Mutter 12 Monate nimmt und Vater 12 bekommt sie für 12 Monate 65% Gehalt, er dann für 2 Monate 65 seines Gehaltes und er bekommt die restlichen 10 Monate kein Geld also wie unbezahlter Urlaub? Larissa

Mitglied inaktiv - 23.10.2014, 20:55



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Im Grunde ist es genauso wie du schreibst. Aber man sollte die ElternZEIT nicht mit der Zeitspanne durcheinander werfen, in der es ElternGELD gibt. Grungsätzlich hat jedes Elternteil das Recht auf 3 Jahre Elternzeit (auch gleichzeitig/gemeinsam). Das können 3 Jahre am Stück sein, oder man kann die Zeit auch splitten und irgendwann innerhalb der ersten 8 Lebensjahre des Kindes nehmen (z.Bsp beim Schulbeginn). Das muss man aber beim Antrag auf Elternzeit schon angeben (ist zumindest bei meinem Arbetigeber so) und muss nicht unbeding vom AG genehmigt werden. So, dann stehen einem Paar insgesamt 14 Monate Elterngeld zu, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. (Ansonsten nur 12) Das kann 12 Monate Mutter + 2 Monate Vater sein. Oder beide erhalten 7 Monate gleichzeitig Geld. Oder man splittet es auf 28 Monate und bekommt dann jeweils nur die Hälfte des zustehenden Elterngeldes ausgezahlt. Sonst ist es so wie du oben beschrieben hast. Nehmen beide Partner 12 Moante Elternzeit, gibts halt nur 7 Monate (oder wie man sich das sonst aufteilt) Elterngeld und sonst nix. Man kann nach Ablauf der Elterngeldfrist zwar schon Betreuungsgeld beantragen, aber das sind "nur" 150€ im Monat. Ach so: Für Kinder, die ab 1.1.2015 geboren werden, gibt es eine neue Regelung für Elternzeit/Elterngeld. Die läuft parallel zur jetzigen. Würde mich da mal schlau machen. LG Ingata PS.: Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, sind übrigens die ersten beiden ElternGELDmonate.

von Ingata am 23.10.2014, 21:29



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"Grungsätzlich hat jedes Elternteil das Recht auf 3 Jahre Elternzeit (auch gleichzeitig/gemeinsam)." - Genau, das musste ich meinem Arbeitgeber damals mühsam verständlich machen. Er wollte mir nämlich die 2 Monate, die mein Mann genommen hatte, von meiner Elternzeit abziehen.

von Oktaevlein am 24.10.2014, 00:55



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Hi, Elterngeld und Elternzeit sind 2 unterschiedliche Dinge. Elternzeit ist ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei gleichzeitigem Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Davon können beide Elternteile je 3 Jahre in Anspruch nehmen - auch parallel und ein Jahr davon bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Elterngeld wird als Lohnersatzleistung nur in den ersten 12 bzw 14 Lebensmonaten des Kindes gewährt. Wie die Eltern sich diese Monate aufteilen, ist dabei völlig egal - es geht auch, dass z.B. beide gleichzeitig die ersten 7 Monate pausieren oder im Job reduzieren und dafür Elterngeld erhalten. Über diese 14 Monate hinaus läuft es eben auf eine unbezahlte Freistellung hinaus (Elternzeit). Gruß, Speedy

von speedy am 24.10.2014, 10:02



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Ja. Beide, klar. Eine Freundin von mir und ihr Mann haben gerade für das gleiche Kind beim gleichen AG Elternzeit, gleichzeitig. Sie drei Jahre, er zwei. Mit dem Elterngeld hat die Elternzeit gar nichts zu tun, das Elterngeld gab es ja früher gar nicht, da ging man auch in Elternzeit. Wie man sich in der Zeit finanziert ist eine ganz andere Frage.

von lilly1211 am 24.10.2014, 19:23



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Auch wichtig, weil es immer wieder untergeht/vergessen wird. Elternzeit bedeutet NICHT, das man gar nicht arbeiten darf. Innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std arbeiten - unabhängig von der verdiensthöhe. Das kann bei dem eigentlichen AG sein, das kann aber, mit dessen Zustimmung, auch bei einem anderen AG sein. Elternzeit bedeutet nur, das in dieser Zeit der eigentliche Vollzeitjob "ruht" und man eben vollen Kündigungsschutz hat. Wenn man eh nicht mehr als 30 Std arbeitet, sollte man deshalb IMMER die vollen 3 Jahre Elternzeit ausnutzen, auch dann wenn man nach dem Elterngeldbezug wieder arbeiten will. Gleiches gilt, wenn man vor hat nach der Elternzeit eh die Stundenanzahl zu senken. Ach ja, und wer auf Elternzeit-Teilzeit arbeitet, hat die gleichen Rechte wie vorher mit Vollzeit-Vertrag, innerhalb der Elternzeit müssen die Bedingungen wie Gehalt, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld, ect der geleisteten Stundeanzahl und- Tagesanzahl angepasst werden. Wer also vorher 10 € die Stunde hatte, bekommt die auch in der Elternzeit wenn er arbeiten geht, nur dann eben für weniger Stunden. Wer 30 Tage Urlaub hatte, und 5 Tage Woche, und geht in der Elternzeit arbeiten an 5 Tagen die Woche, behält die 30 Tage - auch dann wenn er nur noch 4 Stunden anstelle von 8 Std täglich arbeitet. Bei 2-Tage-Arbeitswoche verkürzt sich der Urlaubsanspruch aber entsprechend. AUSNAHME, man schließt einen seperaten Vertrag für die Elternzeit und stimmt veränderten Konditionen zu. Wichtig auch, man sollte keinen neuen Vetrag abschließen OHNE Befristung, weil dann verliert der alte Vollzeitvertrag unter Umständen seinen Wirkung, es wird als Änderungskündigung angesehen!!! Den Fehler manchen leider sehr viele, ebenso wie viele unnützerweise auf ihre volle Elternzeit, und dem damit verbundenen Kündigungschutz verzichten und nach dem Elterngeldbezug aber teilzeit arbeiten. Wichtig dabei ist noch anzumerken, solange es Elterngeld parallel zu Elternzeit gibt, muß jeder Verdienst der Kasse gemeldet werden. Weil das Elterngeld eben Verdienstabhängig ist - im Gegensatz eben zur Elternzeit. Und ja, Elternzeit steht BEIDEN Elternteilen UNABHÄNGIG voneinander zu, jedem zu SEINEN Spielregeln.

Mitglied inaktiv - 24.10.2014, 23:32